Kann man Überstunden einfach verweigern?
Ich teile mir mit einer Kollegin eine Stelle. Sie arbeitet vormittags und ich Nachmittags. Nun wurde uns von der Geschäftsleitung mitgeteilt, das wir uns im Krankheits bzw. Urlaubsfall gegenseitig vertreten müssen. Das bedeutet das wenn sie nicht das ist, ich den ganzen Tag kommen muss und umgekehrt auch. Meine Kollegin hat dies verweigert mit der Begründung sie habe zwei Kinder (11 und 12) und könnte keinesfalls Nachmittags meine Schicht machen. Ich habe auch ein Kleinkind und habe trotzdem zugestimmmt sie zu vertreten wenn sie nicht da ist. Der Betriebsleiter meinte darauf nur: Das dann nach einer anderen Lösung gesucht werden müsse und schaute unseren Vorgesetzen ernst an. Ist es möglich das dass keine Konsequenzen für Sie hat? Finde das unfair mir gegenüber - schließlich komme ich auch den ganzen Tag wenn Sie Urlaub hat oder Krank ist. Sie ist seit 4 Jahren dort beschäftigt - ich 6 Monate
7 Antworten
Ja, das ist möglich. Was würde es denn an deiner Situation ändern, wenn sie bei deiner Abwesenheit nachmittags arbeiten würde?
Es ist völlig zulässig, dass dein Vetrag anders lautet als ihrer. Es hat dich ja keiner gezwungen zu unterschreiben.
Überstunden werden angeordnet.
Ich kenn das aber so, daß man da miteinander redet und eine Lösung sucht.
Das ist doch super, wenn die Firma dort so flexibel reagiert! Du hast doch keine Nachteile dadurch.
Kann man Überstunden einfach verweigern?
Jein. Innerhalb der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten darf der Chef Ü-Stunden anordnen, auch wenn dies tarif- oder arbeitsvertrglich nicht bestimmt wäre. Eine Nichtbefolgung käme einer Arbeitsverweigerung gleich.
Von deiner Kollegin ist zu erwarten, dass sie aus betrieblichen Gründen (Krankheitsvertretung) rechtzeitig angekündigte Mehrarbeit leistet und ihre Kinderbetreuung dann anderweitig regelt.
Das gälte natürlich nicht, wenn sie frühmorgens an ihrem freien Tag nach deiner Krankmeldung in den Betrieb zitiert würde.
Leider wäre es aber so, dass bei betriebsbedingten Kündigungen bei einer Sozialauswahl Betriebszugehörigkeit zählt.
G imager761
Für Teilzeitarbeit sind Überstunden nur in absoluten Ausnahmefällen oder bei vertraglicher Vereinbarung statthaft.
Ich habe das Gefühl das sie einfach keine Lust hat den ganzen tag zu arbeiten. Auch bei Urlaub wo sie genug zeit hätte die kinder Betreuung zu regeln hat sie abgelehnt. Selbst sie Dame aus der Personalabteilung meinte das die Kollegin einfach grundsätzlich keine Überstunden machen will. Ich finde Kinder mit 11 bzw 12 Jahren kann man auch mal ein paar std allein lassen
An meiner nichts. Ist halt unfair mir gegenüber. Ich mache schließlich ihre Arbeit auch mit wenn sie Urlaub hat bzw krank ist.