Kann man als Selbstständiger Handwerker den Friseur besuch steuerlich absetzen und es als Betriebsausgabe eintragen?
Geht das überhaupt?.. als begründung hätte ich jetzt zb. das ich beim Kunden gepflegt auschauen muss = Werbung für Betrieb.
Denk ich da Falsch?
5 Antworten
Nein, kann man nicht, denn das sind nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung, § 12 Einkommensteuergesetz.
Kann es sein, dass dieser Kommentar zu deiner anderen Frage gehört?
ja ist auch meine, ich hab gedacht deine Antwort bezieht sich auf meine andere Frage, mein Fehler..
Du kannst es ja probieren, aber das werden Dir die Kollegen nicht einfach so abkaufen.
Wenn insgesamt nur zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen, du verheiratet/verpartnert bist und evtl. auch noch Kinder über 18 da sind, kommst Du ziemlich in Beweisnot, dass beide Fahrzeuge ausschließlich für das Unternehmen genutzt werden.
Und mach Dir keine Illusionen: Für steuermindernde Tatsachen liegt die Beweislast beim Seuerpflichtigen.
Ich denke, Bankangestellte müssen nicht weniger gepflegt aussehen, können es aber auch nicht absetzen. Und du siehst dann ja auch privat gut aus und was man privat auch nutzt, wird ebenso nicht anerkannt.
Ich kannte aber mal jemand, der meinte, seine Haare wachsen in der Arbeitszeit, da kann er auch während der Arbeitszeit zum Friseur. Du als dein Arbeitgeber kannst dir das ja selbst genehmigen.
x)
Um einen Friseurbesuch abzusetzen, müsste dieser schon im direkten Zusammenhang mit deiner Einkünfteerzielung stehen, z.B. als Haarmodell.
Kenne jetzt nicht so viele Handwerker die nebenher eine Modellkarriere am Start haben.
meine Haare wachsen wärend der Arbeitszeit, der letzte Fall hat mir graue Haare bescheert, somit betrieblich veranlaßt.
Oder? ;-)
Ob damit Schneiden Betriebsausgabe wäre, wer weiß. Färben ja vielleicht und eine Kur. :o
Sicher mußt du aber belegen können, dass du das nicht in deiner Freihzeit für dich nutzt. Das wird nichts
Da denkst du falsch, das geht nun wirklich nicht
wäre zu schön ^^
Wenn man aber ein 2tes gewerbe hat, zb. das erste ein handwerker gewerbe, das 2te ein Handelsgewerbe dan glaube ich müsste es schon funktionieren. 1 auto ist für den beruf und das andere für den beruf oder^^