Kann ich für das Masterstudium gesperrt sein ohne es zu wissen und bin ich mit evtl. 42 zu alt?
Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen eine Frage zu beantworten. Ich habe mit Anfang 20 schon mal Umwelttechnik (Dipl. (FH)) studiert. Mein Traumstudium. Leider habe es aber aus privaten Gründen (da meine Zeit und die Nächte fast völlig in Anspruch genommen wurden :) nicht geschafft. Exmatrikuliert wurde ich wegen Verfahrenstechnik und Chemie Drittversuch.
Mitte 30 bekam ich einen Flyer über ein Fernstudium in die Hand zum Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH). Auf Nachfragen erklärte man mir, dass ich trotz des Rauswurfs auf Grund der Abi-Note daran teilnehmen könne, da dieses Studium ja keine Verfahrenstechnik, Umwelttechnik oder Chemie sondern Maschinenbau und Automatisierungstechnik als Schwerpunkt anbieten würde. Ich sei nur für Studiengänge mit den Fächern gesperrt, wegen denen ich exmatrikuliert wurde.
Ich habe, neben dem Beruf, das Studium durchgezogen. Im Studium gab es dann plötzlich eine Änderung und somit auch die Möglichkeit Umwelttechnik als weiteren Teilbereich zu zunehmen. Ich hatte ehrlich gesagt vergessen zu fragen, ob ich das überhaupt ankreuzen darf. Somit kam der Schwerpunkt Umwelttechnik bei mir im Studium dazu und wurde genehmigt. Die Hochschule war außerdem ja über meine Exmatrikulation zu Beginn informiert worden. Meine Diplomarbeit habe ich sogar im Bereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik geschrieben und das Studium als einer der Besten abgeschlossen.
Aufgrund eines Unfalls war ich nun sehr lange (über zwei Jahre) daheim und habe meine echt coole Arbeit verloren. Momentan finde ich – obwohl ich wieder kerngesund bin – keinen neuen Job. Jetzt bekam ich ein Infoschreiben meiner Hochschule, dass ich auf Grund meines Abschlusses den Master an verschiedenen Hochschulen machen könnte. Unter anderem den Master der Umwelttechnik bei der Hochschule, hier vor Ort, die mich damals exmatrikuliert hatte.
Da ich familiär nicht mehr angebunden bin, zuhause langsam blöd werde und die finanziellen Mittel habe, überlege ich mir ernsthaft, mich zu bewerben. Die Tatsache, dass noch einige Profs dort arbeiten, die mir damals vor einem weiteren Studium abgeraten haben, da ich „nicht der Mensch zum Studieren sei“ und auch einige „nette“ Mitstudentinnen, die mich gemobbt und das Gerücht in die Welt gesetzt hatten, ich sei von einem Prof. schwanger, jetzt als Dipl.-Ing.(FH) und Studienbetreuer dort arbeiteten schreckt mich nicht ab. Die Tatsache, dass ich aber nicht weiß, ob es rechtlich okay ist, schon!
Nun meine Frage:
Darf ich, wenn ich im Studiengang Umwelttechnik Abschluss Dipl. (FH) exmatrikuliert wurde und für den Studiengang gesperrt wurde, jetzt mit einen anderen Abschluss, der mir die Zulassung zum Masterstudium Umwelttechnik erlaubt, daran teilnehmen? Oder könnte ich vielleicht sogar noch Probleme bekommen, weil ich einen unerlaubten Schwerpunkt im Studium gewählt hatte? Ich wäre um Antworten, die mir die rechtliche Situation diesbezüglich erklären dankbar! Vielen Dank P.S. Und bin ich evtl zu alt?
2 Antworten
Das ist eine brutal schwierige Frage, bei der ich dir zu einer rechtsverbindlichen Beratung beim Anwalt raten möchte.
Denn: Es kommt hier absolut auf die Vorgaben im Landeshochschulgesetz an und auf die Vorgaben der Prüfungsordnung deiner Hochschule - und deren Auslegung.
Grundsätzlich kann dir meines Erachtens die Modulprüfungsleistungen (und damit der Bachelor), die du wegen der früher endgültig nicht bestandenen Prüfung gar nicht hättest bringen dürfen, aberkannt werden, wenn du absichtlich bei den Voraussetzungen täuschen wolltest.
Wenn du aber ohne Täuschungsabsicht gehandelt hast, dann kann die Prüfung rechtskräftig sein. Und immerhin hast du mit offenen Karten gespielt und die zweite Hochschule hat trotz des Wissens um deine endgültig nicht bestandene Prüfung die Wahl des Schwerpunkts genehmigt.
Wie man da allerdings im Notfall vor der Hochschule argumentieren und worauf man juristisch achten muss, das übersteigt zumindest meine Kenntnisse. Außerdem hast du natürlich ein nachvollziehbares Dilemma, was die Ansprechpartner an beiden Hochschulen angeht. Daher möchte ich dir zu einer unabhängigen Rechtsberatung raten.
Grundsätzlich kannst du aber natürlich auch durch Umwege zu einem Master zugelassen werden, weil üblicherweise die dafür zu erbringenden Voraussetzungen in verschiedenen Bachelor-Studiengägen erworben werden können. Dass es hier aber nun um dieselbe Hochschule geht, die dich damals exmatrikuliert hat, macht die Sache aber heikel.
Eine Altersbeschränkung gibt es für Masterstudiengänge aber nicht - wenigstens etwas.
Also, meines Erachtens solltest du dich hier nicht auf Spekulationen verlassen, sondern dich mit einem Anwalt absprechen.
Beste Grüße und alles Gute!
Oh weih ja, ja stimmt, soweit hatte ich gar nicht gedacht. Danke
für den Hinweis! Geht das denn wirklich?
Zumal ich sagen muss, dass ich immer im Kopf hatte: Keine Chemie, keine Verfahrenstechnik, keine Chemie, keine Verfahrenstechnik. Und da das Studium Umwelttechnik diese Fächer beinhaltet, konnte ich das nie wieder Studieren. So kann zum Beispiel jemand der wegen Mathe exmatrikuliert wurde, meines Wissens, nie wieder ein Ingenieursstudium machen, da jedes Ingenieursstudium Mathematik enthält.
Als bei mir Umwelttechnik als Modul hinzukam, dachte ich darüber aber wirklich nicht nach. Zumal der Schwerpunkt ja Umweltmanagement-
und technik hieß. Erst als dann verdammt viel Chemie kam machte ich mir Gedanken. Da stand ich aber schon kurz vor meiner Diplomarbeit. Und wie gesagt die Hochschule wusste Bescheid.
Das zu beweisen würde aber sehr schwer werden, da ich zwei
Jahre nach Abschluss meine gesamten Unterlagen (Zeugnisse und
Exmatrikulationsnachweis) wieder zurück geschickt bekommen habe. Diese hebt die Hochschule nicht auf.
Interessanter Weise hatte ich keine Probleme in Verfahrenstechnik meine Diplomarbeit zu schreiben. Als ich nämlich meinen Professor darauf ansprach, dass ich wegen diesem Fach exmatrikuliert wurde und nicht wüsste ob ich das darf, erklärte dieser mir: „Sie müssen als Wirtschaftsingenieur fächerübergreifend agieren und denken können. Wenn sie sich deshalb in einen anderen Bereich reindenken müssen, auch wenn es Verfahrenstechnik ist und ich ihnen mein Okay gebe, können Sie das tun“.
Vielleicht sollte ich an eine andere Hochschule gehen. Dann
würde es nicht auffallen und ich würde im vornherein alles umgehen. Ich wäre dann wahrscheinlich wirklich die „Oma“ im Studium, was?
Ich würde mich weiter qualifizieren und hätte bessere Chancen und das ist besser als zuhause eine Bewerbung nach der anderen zu schreiben, denn kein Arbeitgeber glaub mir momentan, dass ich wieder gesund und fit bin. Die Zeit läuft mir also davon, umso länger ich daheim bin umso schwieriger wird es .
Mit dem Masterstudium würde ich meine Zeit nicht nur sinnvoll
nutzen, ich hätte auch Chancen auf neue Stellen und ich würde beweisen, dass ich keine Folgeschäden auf Grund des Unfalls habe.
Wie ist es aber dann, wenn ich den Master habe und irgendjemand
will mir etwas „Böses“. Könnte der dann auch aberkannt werden? Vielelleicht dann Master und FH-Diplom? … in die Politik sollte ich auf jeden Fall nie gehen…
Entschuldige bitte die späte Antwort, aber ich bekomme keine Benachrichtigung, wenn eine neue Antwort unter einer nicht von mir gestellten Frage erscheint.
Aber nun wieder zum Thema:
Dass man wegen eines nicht bestandenen Moduls nie wieder etwas studieren kann, wo dieses Modul vorkommt, ist nicht immer so. Deswegen hatte ich bei meiner ersten Antwort auch auf das Hochschulgesetz hingewiesen. Es gibt nämlich durachaus Bundesländer, wo man nur genau diesen Studiengang, in dem man das Modul versemmelt hat, nicht weiterstudieren darf.
Deswegen denke ich fast, dass du hier in dieser Hinsicht Glück gehabt haben könntest, weil du ja wirklich offen mit dem Thema umgegangen und nie auf Widerstand gestoßen bist. Wenn du magst, sag mal, um welches Bundesland es sich handelt und ich schaue mal nach.
Außerdem könnte dir in die Hände spielen, dass das alles schon etwas her ist, wenn da also etwas juristisch Problematisches dabei war, könnte das unter Umständen schon verjährt sein. Aber das kann dir nur wieder ein Jurist beantworten.
Ob du bei der Bewerbung an einer anderen Hochschule alles umgehen kannst, weiß ch ehrlich gesagt nicht, weil auch diese unter Umständen nochmal die gesamte Bildungsbiographie inklusive Studienabbrüchen bei einer Bewerbung nachvollziehen wollen und entsprechende Unterlagen einfordern können. Aber das siehst du ja dann im Laufe des Bewerbungsverfahrens.
Und um das Alter mach dir mal keine Sorgen. Ich habe Freunde in diesem Alter, die auch noch zur Uni gehen und dabei auch nicht schief angeguckt werden.
Beste Grüße!