Kann man seinen Einbürgerungsantrag zurückziehen?
Kann ich meinen Antrag zurückziehen, ohne dass ich die Bearbeitungsgebühren zahlen muss? Die Behörde hat leider nichts gemacht und es scheint so, dass sie den Antrag sowieso am Ende ablehnen. Dafür will ich dann nicht 255€ zahlen (steht hier)
Deshalb wäre eigentlich am besten, wenn ich den Antrag zurückziehe. Geht das einfach so oder kann der Beamte trotzdem sagen, dass er mir unbedingt eine Ablehnung verpasst?
5 Stimmen
3 Antworten
Wer den Apparat in Gang setzt , kommt für die Kosten auf !
Das sollte man gelernt haben , wenn man sich hier einbürgern möchte !
auf solche sollte man verzichten ?
Mach du erstmals kein Leerzeichen zwischen Satz und Frage-/ Ausrufezeichen, dann reden wir weiter! :D
Du kannst einen Antrag immer zurückziehen, zahlen tust du aber trotzdem vermutlich.
Wieso? Wurde ja nicht abgelehnt. Es gibt nur Ablehnungsgebühren und Einbürgerungsurkunde Gebühren. Wenn ich den Antrag zurückziehe, fallen keine Kosten an. Siehe Link:
Hä, warum fragst du dann so blöd, wenn du es eh besser weißt?
Ich sag dir schon jetzt, du wirst am Ende zur Kasse gebeten, da u. a. Arbeitszeit auch abgerechnet werden kann :)
Naja viel schlauer antwortest du ja auch nicht :)
Die Typen haben rein gar nichts gemacht. Der Antrag liegt im Schrank seit Monaten, wieso sollen jetzt Gebühren anfallen?
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Wenn du dich richtig informiert hättest, wüsstest du auch, dass die Behörde trotzdem Gebühren verlangen kann. Siehe § 38 (2) StAG
Selbstverständlich kann man
- einen Einbürgerungsantrag zurückziehen
- ausreisen
- usw.
Aber was passiert, wenn der Beamte sagt, dass er den Antrag bereits bearbeitet hat und ich für die Kosten trotzdem aufkommen soll?
Kosten die bei Antragstellung anfallen, bleiben (vermutlich) ebenso, wie bei einer Ablehnung.
Ne das lernt man nicht und DU hast es hier auch nicht vorzuschreiben, was Eingebürgerte können und nicht können ;)