Kann man seinen Einbürgerungsantrag zurückziehen?

Du kannst den Antrag problemlos zurückziehen 60%
Am besten machst du das noch nicht 20%
Was anderes 20%
Der Beamte darf auch ablehnen 0%

5 Stimmen

3 Antworten

Was anderes

Wer den Apparat in Gang setzt , kommt für die Kosten auf !

Das sollte man gelernt haben , wenn man sich hier einbürgern möchte !

Gainz4Dayz 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 21:15

Ne das lernt man nicht und DU hast es hier auch nicht vorzuschreiben, was Eingebürgerte können und nicht können ;)

Kuestenflieger  04.02.2022, 22:52
@Gainz4Dayz

auf solche sollte man verzichten ?

Gainz4Dayz 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 23:14
@Kuestenflieger

Mach du erstmals kein Leerzeichen zwischen Satz und Frage-/ Ausrufezeichen, dann reden wir weiter! :D

Du kannst den Antrag problemlos zurückziehen

Du kannst einen Antrag immer zurückziehen, zahlen tust du aber trotzdem vermutlich.

Gainz4Dayz 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 17:37

Wieso? Wurde ja nicht abgelehnt. Es gibt nur Ablehnungsgebühren und Einbürgerungsurkunde Gebühren. Wenn ich den Antrag zurückziehe, fallen keine Kosten an. Siehe Link:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/01-Informationen_E14/01_03_Erm14_Gebuehren/01_03_Erm14_Gebuehren_node.html

Jurafuchs  04.02.2022, 17:38
@Gainz4Dayz

Hä, warum fragst du dann so blöd, wenn du es eh besser weißt?

Ich sag dir schon jetzt, du wirst am Ende zur Kasse gebeten, da u. a. Arbeitszeit auch abgerechnet werden kann :)

Gainz4Dayz 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 17:40
@Jurafuchs

Naja viel schlauer antwortest du ja auch nicht :)
Die Typen haben rein gar nichts gemacht. Der Antrag liegt im Schrank seit Monaten, wieso sollen jetzt Gebühren anfallen?

Jurafuchs  04.02.2022, 17:41
@Gainz4Dayz

Wenn du dich richtig informiert hättest, wüsstest du auch, dass die Behörde trotzdem Gebühren verlangen kann. Siehe § 38 (2) StAG

Du kannst den Antrag problemlos zurückziehen

Selbstverständlich kann man

  • einen Einbürgerungsantrag zurückziehen
  • ausreisen
  • usw.
Gainz4Dayz 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 17:36

Aber was passiert, wenn der Beamte sagt, dass er den Antrag bereits bearbeitet hat und ich für die Kosten trotzdem aufkommen soll?

GutenTag2003  04.02.2022, 17:38
@Gainz4Dayz

Kosten die bei Antragstellung anfallen, bleiben (vermutlich) ebenso, wie bei einer Ablehnung.