Ausbildung im Beamten Bereich 'kündigen'?
Ich bin seit September 2015 Beamten Anwärterin (justizfachwirtin) in Niedersachsen. Ich habe ein ganz schlechtes Gefühl bezgl der zwischen Prüfung die Ich im schlimmsten Fall aber wiederholen kann. Nur der Unterrichtsstoff fällt mir zunehmend auch schwerer. In letzter Zeit bin ich sowieso am zweifeln ob es das richtige für mich ist. Wenn alle Stricke reißen oder Ich selber der Meinung bin ich möchte die Ausbildung schmeißen kann ich ja nicht einfach kündigen. Ich müsste ja verschieden Anträge stellen und habe gehört das man evtl auch Bezüge zurück zahlen muss (oder ist das nur beim Rechtspfleger Studium?) Hat jemand Erfahrung oder weiß worauf ich achten muss?
4 Antworten
Hallo liebe Fragestellerin,
in einem normalen Ausbildungsverhältnis kannst Du die Ausbildung auch ganz normal kündigen. Leider kenne ich mich nicht mit den Ausbildungsverträgen bei Beamten aus, aber in jedem Fall wird etwas zu Kündigung in Deinem Ausbildungsvertrag stehen. Hier muss auch geregelt sein, ob Du etwas zahlen musst, oder nicht.
Wenn Du aber keine Zuschüsse erhälst, kein Bafög oder andere Bezüge, die an die Ausbildung geknüpft sind, dürfte es eigentlich auch nichts geben, was Du zurück zahlen müsstest. Aber auch dies steht in deinem Ausbildungsvertrag. Im Zweifel frag Deinen Ausbilder, oder wende Dich an einen Vertrauenslehrer in der Berufsschule. Würde ich Dir ohnehin empfehlen, da die Dir vielleicht auch einen Eindruck vermitteln können, ob Du mit Deiner Annahme richtig liegst. Vielleicht gibt es ja auch noch andere Lösungen, wie Du wieder besser mit allem klar kommst. Dafür sind Ausbilder nun mal auch da, dass sie da Hilfestellung geben sollen und können.
Drücke Dir für Deine Zukunft die Daumen und viele Grüße
Das hört sich plausibel an.
Hallo,
ich selbst habe im Jahre 1993 meine Finanzanwärterlaufbahn (gehobener Dienst in der Steuerverwaltung) nach drei Monaten bereits knapp vor den ersten Testklausuren beendet und wurde mit Urkunde auf eigenen Wunsch aus dem Dienst entlassen, ich hatte damals (in Hessen) keine Probleme und musste auch nichts zurückzahlen. Anträge musste ich keine stellen.
Ich hatte einfach mit meinen Ausbildungsleitern gesprochen und auch wenn die meinen Fortgang bedauerten, akzeptierten sie es. Ich wollte einfach etwas Kreativeres machen. Zuvor hatte ich mich auch als Rechtspfleger beworben, war da aber im eintägigen Vorauswahltest nicht berücksichtigt worden.
Ich wünsche Dir viel Erfolg, wie auch immer es weitergeht.
Hinweise zu deinen Fragen müsstest du in deinem Ausbildungsvertrag finden.
Alternativ mal bei dem Ausbildungsleiter nachfragen.
Betriebsrat/Personalrat fragen?
Das Problem ist, dass Beamte weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsvertrag haben.
Beamtenanwärter, die ein duales Studium absolvieren (wie es die Fragestellerin anscheinend tut) erhalten ein Gehalt. Eine Rückforderung kann es meines Wissens aber nur dann geben, wenn die Prüfung bestanden wurde und man schon vor dem Ablauf einer bestimmten Frist auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheidet