Kann man Schuppen als FeWo ausbauen?

4 Antworten

Die Frage ist doch, ob eure nachbarlichen Rechte dadurch beeinträchtigt oder verletzt wurden. Wenn das Ganze aber schon 30 Jahre Bestand hat, ist ein Einspruch eurerseits wegen der langen Zeitläufe verfristet. Hingegen stellt sich die Frage, ob baurechtlich die Nutzung und der Umbau seinerzeit formellem und materiellem Baurecht entsprachen. Falls ja, kann das Ganze auch nachträglich durch einen simplen Bauantrag genehmigt werden, sollte dies nicht bereits erfolgt sein.

UDanke 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 14:37

Zu Situation: Als Gefallen für den verst. Großvaters wurde -
vor ca. 40 Jahren- die Mauer zwischen unseren Häusern entfernt, wodurch  eine breite Einfahrt (2/3 unsere  und 1/3  seine Seite) entstand und er mit seinem Auto in die im alten Schuppen nachträglich eingerichtete Garage fahren zu konnte, die aber dann wegen der viel zu engen Einfahrt an Haus vorbei kaum genutzt wurde. .

Dann wurde eine FeWo  im Obergeschoß des sehr alten Schuppens in Eigenarbeit eingerichtet. Hat uns nie gestört .

Die Gäste verlangten einen Parkplatz, d.h. sie nutzen (Angebot des Vermieters) unsere Einfahrt und standen, nicht nur auf seiner (schmalen Seite) ständig im Wege, obwohl sie nur zum Ausladen rein durften aber dann doch stehen blieben.

WIR haben in unserer Einfahrt sehr viel Rücksicht auf die Gäste genommen und haben jetzt nach vielen Jahren Ärger und Schäden dem Enkel (= Erbe, wenn seine Mutter verstirbt) verboten, seinen Gästen dort einen Parkplatz anzubieten. Das passt ihm natürlich nicht. Er hat auf dem Grundstück keine Möglichkeit für einen Parkplatz.

Da es das Gewohnheitsrecht nicht gibt, will er den alten Zaun wieder bauen (nachteilig nur für ihn, hat dann auch keine Einfahrt für sich selbst mehr) und uns –aus Wut- die anteiligen Kosten (gesetzlich o.K.) für den angeblich nicht auffindbaren Grenzstein aufbürden, obwohl die restlich Mauer (da war er noch nicht auf der Welt) unter dem Einfahrtsbelag erkennbar ist. Das alles mit sehr unangenehmen Briefen +  RA.

Wir hatten bisher nicht die Absicht ihn anzuschwärzen, sind
aber über die Art und Weise menschlich enttäuscht mehr als verärgert, unsere Nachbarschaft mit seinen Eltern war seit über 60 Jahren sehr gut.

Nach der Beratung und dem Auszug vom Katasteramt haben wir
jetzt erst erfahren, dass  keine Nutzungsänderung für eine Wohnung im Schuppen (mindestens 90 Jahre alt) beantragt wurde. Sie wurde also auch nicht abgenommen = Feuerschutz etc. ?

Das hat  uns bis heute auch nicht interessiert, das sieht jetzt etwas anders aus. Wir werden beim Bauamt nachfragen – danke für die vielen Antworten.

Entsteht Dir durch diese Ferienwohnung irgend ein Nachteil ?

Oder geht es Dir nur darum, dass alles reguleirt werden muss?

Die Umnutzung des Schuppens zur Wohnung muß beim Bauamt beantragt und genehmigt werden. Sonst ist die Nutzung illegal. Beim Bauamt nachfragen.

 Frag das Bauamt