Vermessungskosten Katasteramt für gekauftes Haus - wer zahlt?
Hallo,
ich habe vor ca 2 Jahren ein Haus gekauft, dieses war damals knapp über 1 Jahr fertiggestellt. Der Vorbesitzer verkaufte das Haus "frei von Lasten" (steht so im vom Notar aufgesetzten Vertrag).. Der Vorbesitzer hätte "1 Monat nach Fertigstellung des Rohbaus" das Gebäude vermessen lassen müssen, dies hat er nicht getan. Jetzt möchte das Katasteramt das Gebäude vermessen, wobei nicht ganz unerherbliche Kosten entstehen. Wie ist die Rechtslage ? Habe ich eine Chance die Kosten auf den Vorbesitzer abzuwälzen ? Freiwillig wird dieser das sicherlich nicht tun ..
Danke für Eure Hilfe
p.s.: Das Haus steht in Rheinland-Pfalz
5 Antworten
Hallo dirkschaefer,
in diesem Fall empfehle ich Dir, Dich mit dem zuständigen Katasteramt oder einer Rechtsbeihilfe deiner Wahl in Verbindung zu setzten. Die genauen Kaufvertragsinhalte sind in diesem Fall sehr wichtig.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Lösungsfindung.
Viele Grüße
Anna, Interhyp
Das steht zweifelsfrei sicher geklärt in Ihrem Kaufververtrag! Danach trägt der Veräußerer alle solche öffentlichen Lasten aus Maßnahmen wie Erschließungskostenbeiträgen etc., die bis zum Verkauf durchgeführt aber noch nicht abgerechnet wurden. Sie haben schließlich das Objekt so erworben, wie Sie dieses vor dem Kauf eingehend besichtigt haben. Lesen Sie einfach mal durch, was Sie da im Kaufvertag mit dem Verkäufer alles so gegenseitig unterschrieben haben, dann "wird Ihnen warm ums Herz"!
Hallo,
die Kosten für die Vermessung trägt immer der "Eigentümer" zum Zeitpunkt der Amtshandlung. Ob es Rückforderungen an den Verkäufer geben kann, wird dir nur ein Anwalt klären können.
Hilfreichste Antwort?
Die kosten musst leider du tragen, war bei mir auch so.
...und da sind Sie vollkommen sicher, nachdem Sie die dazu in Ihrem Kaufvertrag getroffene Vereinbarung hinsichtlich derartiger Kosten für Erschließungsbeiträge etc., die bis zum Tag des Vertragsabschlusses zwar bereits durchgeführt, aber noch nicht abgerechnet waren, gelesen haben!?!
Danke für Eure Antworten ... Ich dachte eigentlich durch "frei von Lasten" hätte ich mich vor solchen Sachen geschützt ... scheint aber nicht so zu sein .. Naja positiv denken : Relativ zum Kaufpreis sind das ja Kleinigkeiten ! :-(