Kann man Schulden auf eine andere Person übertragen?
Zu meiner Situation. Vor ungefähr 3 Jahren hat meine Mutter einen Vertrag mit Sky mit einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen, auf meinen Namen. Sie hat mich gefragt und mir garantiert immer zu zahlen. Sie hat öfters nicht gezahlt und die Verträge wurden aufgelöst. Sie allerdings behauptet immer gezahlt zu haben und sagt es handelt sich um ein Missverständnis. Wir wohnen beide zusammen in einem Haushalt und sie hat die Mahnungen und Inkassobriefe nie an mir weitergeleitet. Jetzt hat mich mein Chef angesprochen, dass der Betrieb ein Schreiben erhalten hat in der steht das mein Lohn gepfändet werden soll. Sky verlangt ca 1200€ und BASE ca 800€. Hinzu kommt noch OTTO, wo mich letzte Woche ein Inkassounternehmen angerufen hat und mir mitgeteilt hat, dass sie 250€ verlangen, was mir bis dahin auch unbekannt war. Meine Frage ist jetzt kann ich, wenn ich zu einem Rechtsanwalt gehe und ihm diese Situation schildere, die Schulden auf meine Mutter übertragen? Ich bin zwar bei Vertragsabschluss gerade 18 geworden, allerdings trifft mich doch eigentlich keine Schuld.
8 Antworten
Wenn du Verträge unterschrieben hast, bist du auch verantwortlich. In diesem Fall wird kein Gläubiger einer irgendwie gearteten Übertragung der Schulden an deine Mutter zustimmen, da die bereits als unzuverlässiger Schuldner bekannt ist. Sie darf natürlich sofort alles bezahlen - dann bist du raus aus der Nummer - nur kann sie das vermutlich nicht.
Für Verträge, die du nicht unterschrieben und auch sonst nicht nachweisbar selbst abgeschlossen hast, bist du nicht verantwortlich. Allerdings wäre dann eine Anzeige gegen deine Mutter wegen Identitätsdiebstahl oder -missbrauch angesagt.
Ein Anwalt kann die Schulden auch nicht übertragen und wird dir nur helfen können, wenn du bereit bist, deine Mutter "in die Pfanne zu hauen". Verdient hätte sie es meiner Ansicht nach, aber das ist deine Entscheidung.
Das ist nicht gleichwertig und der Vertragspartner muss glaubhaft darlegen, dass du den Vertrag abgeschlossen hast und nicht ein anderer in deinem Namen.
Das würde gehen, wenn die Gläubiger einwilligen. Was ich allerdings nicht glaube, weil Du ja scheinbar Liquide bist.
Zwei Dinge mal trennen:
1. Das Verhältnis zwischen Mutter und dir
2. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und dir.
Bei den Sachen, die bereits gepfändet werden, wo also schon Vollstreckungsbescheide vorliegen, ist der Zug abgefahren. Da kannst du auch kaum bis gar nicht gegen angehen, da die Briefe vom Gericht in deinen Machtbereich angekommen sind.
Die Otto-Geschichte lässt sich noch abwehren. Ich würde als erstes mal mit dem Gedanken anfreunden, dir schnellstmöglich eine eigene Wohnung zu suchen. Das, was die Mutter gemacht hat, vor allem bei der Otto-Geschichte, ist Betrug. Wenn du nichts davon wusstest, sie einfach ohne deine Erlaubnis auf deinen Namen bestellt, und dich mit den Schulden alleine sitzen lässt, ist das auch aus menschlicher Sicht einfach nur abgrundtiefer Mist.
Ich würde die Mutter zur Rede stellen, wieso sie dir dein Leben versaut, weil sie auf deinen Namen Schulden macht. Und wenn sie sagt, dass sie doch alles bezahlt habe, frage, wieso dann dein Gehalt gepfändet werden soll und frage nach Kontoauszügen. Sie wird, da bin ich mir sicher, nichts davon erklären können und abwiegeln o.ä.
Auf jeden Fall solltest du zu vor diesem klärenden Gespräch einem Anwalt gehen. Der kann dir nicht bei der Abwehr helfen (ausgenommen die Otto-Geschichte), aber er kann dir helfen, das Geld von der Mutter zurückzuverlangen. Gerade dann, wenn sie sich weigert.
Im Falle eines Ganges zum Anwalt: die Möglichkeiten der Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand sollte besprochen werden. Ist nicht einfach, aber wahrscheinlich sieht der RA Möglichkeiten.
Die Verletzung des Briefgeheimnisses sollte dabei ebenfalls besprochen werden. Schließlich entscheidet "der Absender", wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf.
Die Mutter hat dich über den Abschluss der Verträge informiert, und Du warst damit einverstanden, aber sie hat dir die Möglichkeit genommen (Post unterschlagen), auf Zahlungsrückstände zu reagieren.
Die Sache mit Onlinevertrag ist zu schwammig. Es ist davon auszugehen, dass ihr den gleichen Anschluss verwendet habt.
Nein, da du Vertragspartner bist (sie hat dich beim Abschluss vertreten) sind es auch deine Verbindlichkeiten. Du hast zwar einen Ersatzanspruch gegen sie, aber der hilft dir nicht viel. Eine befreiende Schuldübernahme ist nur mit ihrem und der Einverständnis des Gläubigers möglich. Du solltest dein Konto schnell auf ein P-Konto umstellen, da dieses wohl auch bald gepfändet wird.
Das, was du schreibst, ist richtig. Das gilt aber nur für Sky und Mobilfunkanbieter. Das gilt nicht für Otto, von dem sie offenbar ja nichts wusste.
Und wie verhält sich das, wenn die Vertäge über das Internet abgeschlossen wurden? Ich habe dann ja praktisch nie etwas unterschrieben. Oder ist das gleichwertig mit einer Unterschrift?