kann ich für die mietschulden meiner Mutter verantwortlich gemacht werden?

11 Antworten

Deiner Mutter droht also die fristlose Kündigung. Diese kann abgewehrt werden, wenn die Mietrückstände voll bezahlt werden, auch noch, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde.

Wenn Deine Mutter das derzeit nicht zahlen kann, verliert sie ihre Wohnung. Wo wird sie hingehen? Evtl. zu Dir?

Wenn Du nicht willst, dass Deine Mutter die Wohnung verliert oder dass sie gar bei Dir einzieht, könntest Du es schon so sehen, dass Du da mit hinein gezogen wirst.

Wenn Du aber meinst, alles was Deiner Mutter jetzt geschieht, ist ihre Sache und Du wirst sei auf keinen Fall bei Dir aufnehmen, dann bist Du außen vor. Rechtlich kann man von Dir nichts verlangen, außer Du hättest irgendwann eine Bürgschaft unterschrieben.

Nickyi1306 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 13:19

wir sind beide schon ausgezogen. sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung.. hätte ich erwähnen sollen

bwhoch2  31.10.2018, 13:21
@Nickyi1306

Ich hab das schon so verstanden. Ich habe verstanden, dass ihr nicht gemeinsam eine Wohnung bewohnt und sie in ihrer aktuellen Wohnung nun Mietschulden hat. Oder ist sie auch umgezogen und hat noch Schulden bei der alten Wohnung?

mepeisen  31.10.2018, 15:14
@bwhoch2

Ich führe den Gedanken mal zuende: Dann kann man ihr erst mal wenig bis nichts". Der Ex-Vermieter wäre dann darauf angewiesen, zuerst einen Titel zu bekommen. Ist aber nach deiner Schilderung vermutlich nur Formsache. Und dann wird ggf. gepfändet.

Aber wenn sie für die neue Wohnung normal die Miete zahlt, dann kann ihr jedenfalls nichts in Richtung Rauswurf o.ä. drohen.

Ob man mit der Situation leben will, ob etwas pfändbar ist oder nicht, steht halt auf anderem Blatt.

Wenn du auch dort wohnst, kann man von dir zumindest den Mietanteil einfordern. Du kannst ja dort nicht kostenlos wohnen.

albatros  31.10.2018, 17:51

Er/sie ist bereits seit längerer Zeit ausgezogen und war kein Mietvertragspartner. Also haftet er/sie nicht gesamtschuldnerisch.

mepeisen  31.10.2018, 15:04
Wenn du auch dort wohnst, kann man von dir zumindest den Mietanteil einfordern

Nö. Wie kommst du denn auf diesen Unsinn? Und das einmal mehr als Community-Experte für Recht? Das ist einfach nur völlig falsch, was du da schreibst.

Solange man nicht in irgendeiner Art und Weise im Mietvertrag eingebunden ist, zahlt man exakt gar nichts bei Mietschulden.

Lediglich bei einer möglichen Zwangsräumung (die etwas völlig anderes ist in der Sache) könnte man ggf. mit haftbar gemacht werden. Für die Räumungskosten. Nicht mehr, nicht weniger.

Wir reden hier nicht von WGs oder ähnlichem.

Nickyi1306 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 13:16

wir sind mittlerweile beide in separate Wohnungen gezogen

Selbst wenn du (als Minderjährige) unterschrieben hättest, wärst du für die Mietschulden nicht zuständig.
wenn sie nur diese Mietschulden hat, wäre ein Vergleich mit dem ehemaligen Vermieter ggf. eine einfache Lösung. Um die Mietschulden einzutreiben, müsste der Vermieter zunächst über das Gericht einen „Titel“ erwirken. Das ist aber auch mit Kosten verbunden, auf denen der Vermieter zusätzlich zu den Nietschulden sitzen bleibt, wenn bei deiner Mutter nichts zu holen ist.
Wenn es auf eine Privatinsolvenz hinaus läuft, wäre ein Vergleich aber auch unsinnig.
Eine Schuldnerberatung wäre sicher sinnvoller, als vage Internetrecherchen.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn der Mietvertrag nur auf Deine Mutter lautet, Du auch nicht als Bürge eingetragen bist, wird Dich niemand zur Kasse bitten können!

Auch Deine mittlerweile Volljährigkeit hat damit nichts zu tun!

Solange Deine Mutter lebt, bist Du für ihre Schulden nicht verantwortlich, anderenfalls als Erbe würden die Schulden auf Dich übergehen, wenn Du dann nicht ausschlägst und das Erbe annehmen würdest. Ich hoffe aber, Deiner Mutter geht es gut.

DietmarBakel  31.10.2018, 13:27
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt vor langer Zeit abgebrochen ist.

Das zum Gesetz.

Liesche  31.10.2018, 13:30
@DietmarBakel

Wo steht hier etwas von Unterhalt? Es geht um Mietschulden der Mutter!

DietmarBakel  31.10.2018, 13:54
@Liesche

Miete gehört zum Unterhalt - Urlaub nicht.

Menuett  31.10.2018, 14:00
@DietmarBakel

Das ist in diesem Fall totaler Blödsinn.

Wenn jemand für sein Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann muss er das entsprechend seines Gehaltes und zahlt den Unterhalt dann an die Mutter.

Irgendwelche Rechnungen oder Mieten muss der Unterhaltszahler nicht zahlen. In keinem Fall.

Menuett  31.10.2018, 14:01
@DietmarBakel

Ja, und die wäre dann von der Mutter zu zahlen - nicht vom Unterhaltspflichtigen.

DietmarBakel  31.10.2018, 14:12
@Menuett

stimmt

ampmark  29.12.2019, 21:23
@DietmarBakel

Das betrifft aber nicht Mietschulden.