Pfändungsfreigrenze alleinerziehende Mutter
Hallo , bitte um viele möglichst preziese Aussagen,
Folgender Fall:
Keine Unterhaltspfändung , sondern Schulden
Frau, alleinstehend, 2 Kinder, wird gepfändet,
Sie Arbeitet Halbtags, Lohn 850.- netto , Kindergeld 320.- netto Unterhaltsgeld 500.- netto zusammen: 1670.- netto
wie viel , oder besser , bis zu welcher Grenze kann gepfändet werden???
7 Antworten
Unterhalt gehört nicht Dir, er gehört den Kindern.
http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle/pfaendungstabelle-2013
Hast Du ein Pfändungsschutzkonto? Ohne dieses Konto gibt es keinen Schutz vor Pfändung. Wenn nicht - schnellstens einrichten und beim Amtsgericht die Bestätigung, dass der Freibetrag wegen der Kinder noch erhöht wird.
Bis zu einem Nettolohn von bis 1049,99 ist gar nichts zu pfänden - denn Unterhalt und Kindergeld gehören den Kindern, sind somit nicht pfändbar.
Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen findest Du dort ..
http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle/pfaendungstabelle-2013
die Liste ist auf 2015 aktualisiert ..gepfändet werden kann bei 2 Kindern ab 1660.00€ netto
Das ist auf jeden Fall, zu wenig zum Pfänden. Ich kenne aber die genauen Daten nicht, weil die Miete eine Rolle spielt.
Du musst erst dein bestehendes Giro Konto in ein P - Konto umwandeln lassen ( Pfändungsschutzkonto ) und die Unterhaltspflicht für 2 Kinder bei deiner Bank nachweisen,dann steigt dein Freibetrag auf ca.1660 € pro Monat !
Kindergeld für die ersten beiden Kinder beträgt jeweils 184 € x 2 = 368 €