Kann man Pausen rückwirkend von Überstunden abziehen?
Ich arbeite 3-4 Tage, à 8 Stunden in der Woche. Bisher hat mein Arbeitgeber keine Pausenzeiten festgelegt, geschweige denn mich aufgefordert Pause zu machen und habe dann natürlich durchgearbeitet. Als ich meine Überstunden ausbezahlt haben wollte, hat er mir gesagt, dass er jetzt die Pausen der letzten zwei Jahren von meinen Überstunden abziehen will. Darf er das?
4 Antworten
Eigentlich müsste man bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag 30 Minuten Pause haben. Wenn du die allerdings nicht hattest und sie auch vom Betrieb her gar nicht vorgesehen waren, kann man sie meines Erachtens nicht einfach vom Zeitguthaben abziehen.
Als Pause kann nur gezählt werden, wenn man in dieser Zeit nicht für Arbeit zur Verfügung stehen muss und die Möglichkeit hätte, den Arbeitsplatz in dieser Zeit zu verlassen.
Ja, das darf er.
Weil nach sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob du diese Pause einhältst oder nicht.
Dann muss der Betrieb aber auch die Möglichkeit einräumen, dass diese Pause genommen werden kann. Er hat aber in der Vergangenheit nichtmal darauf hingewiesen, dass es eine Pause geben soll. So hat der Betrieb zwei Jahre lang bereitwillig die Arbeitsleistung entgegen genommen und muss diese daher auch bezahlen.
Zitat: "Der Arbeitgeber muss die Ruhepausen im Voraus festlegen, also zumindest einen zeitlichen Rahmen, in dem die Pause vom Arbeitnehmer genommen werden kann. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt wissen muss, wann genau, beziehungsweise in welchem Zeitraum er seine Ruhepause wahrnehmen kann.....
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Pausen gönnen. Die entsprechende Zeit muss nicht vergütet werden, einen pauschalen Abzug müssen die Beschäftigten aber auch nicht unbedingt hinnehmen, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zeigt (vom 30.1.2013, Az.: 3 Ca 1634/11). Demnach müssen Arbeitgeber sogar nachweisen, dass die Pausen genommen wurden. Können Sie das nicht, müssen sie unter Umständen auch die Arbeitspausen vergüten, wie auch das Landesarbeitsgericht Köln entschied."
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitgeber-muss-Pausen-anordnen-2075190.html
es gibt das Arbeitszeitgesetz.
Jeder Arbeitnehmer MUSS Pause machen. Bei 8 stunden muss du INSGESAMT 30 Minuten Pause machen. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein.
Wobei man aber dazu sagen muß, dass bei einer 8 std. Arbeitszeit die Pause nicht enthalten ist.
Ich ergänze:
Selber schuld, dass er die Pausen nicht gemacht hat. So haben beide Vertragsparteien gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, das (zumindest für den Arbeitgeber) dafür empfindliche Bußgelder vorsieht.
Ob eine rückwirkende Verrechnung mit Überstunden zulässig ist, müsste im Streitfall das zuständige Arbeitsgericht klären.
Ja, weil du gesetzlich verpflichtet bist, nach 6 h eine halbstündige Pause zu machen.
Der Betrieb muss aber auch gewährleisten, dass die Pause genommen werden kann. Und das hat er hier nicht. Und er muss nachweisen, dass die Pausen auch tatsächlich gemacht wurden.