Darf Arbeitgeber mir Essengeld abziehen auch wenn ich nichts esse!
In meiner Firma ( Fleischerei ) wurde festgelegt das ich jedent wo ich auf arbeit bin 2,50 abgezogen weden von meinem arbeitgeber. das heißt wenn monatsende unsere Arbeitsstunden eingereicht werden will mein chef uns dann bis zum 10. des Monats sagen was wir für den Monat an essengeld zu zahlen haben und wir sollen es bar an ihn bezahlen. Ich bin aber eine 6 stunden kraft und mache keine pause und komme auch gar nicht dazu was zu essen, darf er trozdem 2,50 von mir verlangen???
4 Antworten
Bei 6 Stunden Arbeitszeit bist du sogar verpflictet eine Pause einzulegen.
Vielleicht nimmt der AG an, dass du dich "selbst verpflegst"
Seltsam ist natürlich dass ihr Bargeld zahlen sollt. Dafür würde sich das Finanzamt interessieren.
Es geht hier nicht um eine Pausenregelung - hier geht es um Sachzuwendungen
Ab 6 Stunden - das bedeutet, dass man nach spätestens 6 Stunden in die Pause geht oder nach Hause. Es bedeutet nicht, dass eine 6-Stunden-Kraft Pause machen muss.
Also Essensgeld kann er schon erlangen in der zeit wo du arbeitest, denn er kann ja nicht kontrollieren die 6 stunden, ob du auch was ißt oder nicht. Aber Bar?bekommst du dafür wenigstens auch eine Quittung wo auch drauf steht das es Essensgeld ist?
Und zu den 6-Stunden, da ist es nicht relevant für das Essensgeld, ob du 6 stunden arbeitest. Und nach spätestens 6 stunden steht dir eine gesetzliche Ruhepause von 30 min zu. da du aber nur 6 stunden arbeitest, entfällt das. es sei denn ihr habt eine kleine pause vereinbart,.
Jepp - ist korrekt so und ist in der Sachbezugsverordnung (Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung - SachBezV) so geregelt.
Die freie Verpflegung ist sozialversicherungstechnisch als Einkommen zu bewerten als "Bezahlung in Naturalien" - er muss es dir sogar abziehen - ob du es nutzt oder nicht ist deine Sache
Hallo, aber darf der arbeitgeber das geld bar von mir nehmen. Wieso kann man das nicht über den lohnzettel abrechnen??
natürlich nicht. für was auch? seitdem es ist in deinem arbeitsvertrag so geregelt, dann ist das dein problem wenn du nix isst. ein anrecht für belege hast du dennoch.
nein, keine leistung, keine bezahlung