Vergleich bei Güteverhandlung abgelehnt. Unfall Radfahrer (Kläger gegen Fußgängerin Beklagte) Unfall ist vor dem Gericht nicht entschieden wer Verursacher ist.?

3 Antworten

Moin,

na wenn der Vergleich abgelehnt wurde, dann gehts weiter mit dem Haupttermin. Das einzige, was ihr machen könnt, ist die Klage zurückzunehmen, wenn ihr der Ansicht seid, dass sie keinen Erfolg in der Sache haben wird. Dann bedenkt aber die Kosten, die euch dadurch entstehen und die Uhr tragen müsst.

Carmenjuergen 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:22

Ich schreib im Namen der Beklagten, schön wäre es wenn der Kläger einsehen würde, dass er kein Geld sieht.

EphraimUlk  06.11.2018, 16:31
@Carmenjuergen

Ah okay, das hatte ich nicht ganz verstanden. Na in dem Fall ist es ja noch einfacher. Dann sitzt ihr das ganze eben buchstäblich aus. Den Kläger „überreden“ könnt ihr nur durch gute Argumente, Zeugen oder einem vergleichsangebot, dass dem Kläger mehr entgegen kommt. Ansonsten: Verhandlungstermin wahrnehmen und auf Urteil warten.

Carmenjuergen 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:49
@EphraimUlk

Ja das glaube muss man auch tun. Bei ihr ist nix zu holen. Mit einem unrechtmäßigen Vergleich noch weiter in Schulden... Würde auch die Privatinsolvenz gefährden (versagen der Restschuldbefreiung) Wir wollen abwarten was der Verkehrsrichter urteilt. Wer hier Unfallverursacher ist.

Wenn man Geld von jemandem will, der kein Geld hat, hat man erstmal Pech gehabt. Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.

Haftpflichtversicherung hat nach Meldung des Unfalls die Übernahme abgelehnt.

Wieso?

Was ist nun zu tun?

Na schauen welche nächsten Schritte der Geschädigte einleitet.

Carmenjuergen 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:08

Die Haftpflicht hat abgelehnt weil die Meldung des Radfahrers / Schreiben des Anwaltes vom Radfahrer erst nach ca. 3 Monaten im Briefkasten war. Wir vorher den Namen des Klägers nicht wussten.

NamenSindSchwer  06.11.2018, 16:14
@Carmenjuergen

Wann habt ihr den Schaden der Versicherung gemeldet?

Selbst wenn ihr das erst 3 Monate nach dem Schadentag gemacht habt (weil euch erst dann eine konkrete Forderung vorlag) führt dies NICHT automatisch zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Was sagt der Vermittler dazu der den Vertrag betreut?

Hier solltet ihr der Haftpflichtversicherung mal gehörig aufs Dach steigen. Wenn ihr Versicherungsschutz habt ist die Situation ja mit einem Schlag wesentlich entspannter.

Carmenjuergen 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:15
@NamenSindSchwer

Versicherung schon alles durch die weigern sich

NamenSindSchwer  06.11.2018, 16:17
@Carmenjuergen

Aber scheinbar ohne Rechtsgrundlage.

Wenn du dort schon so schnell klein beigibst, dann kannst du das ja auch dem Radfahrer gegenüber tun und dem einfach sein Geld bezahlen...

Carmenjuergen 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:26
@NamenSindSchwer

Wie schon erwähnt, Privatinsolvenz Hartz IV Empfängerin kein Geld vorhanden dem unser Erachtens schuldigen Radfahrer noch mit Schadensersatz und Schmerzensgeld auszuhelfen seine Rente aufzubessern

NamenSindSchwer  06.11.2018, 16:38
@Carmenjuergen

Umso unsinniger sich auf diesen Rechtsstreit eingelassen zu haben statt gegenüber der Versicherung klarzustellen, dass diese Versicherungsschutz zu bieten hat, was wesentlich einfacher gewesen wäre...

Wie dem auch sei, die eigentliche Frage hatte ich ursprünglich schon beantwortet. Abwarten was der Geschädigte nun tut.

Carmenjuergen 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 16:42
@NamenSindSchwer

Uns wurde ja der Rechtsstreit aufgezwungen... Trotzdem Danke