Kann man jemanden wegen 9 € verklagen?

17 Antworten

unter 50 euro meist nullum ausser man macht einen mahnbescheid für 25 euro das rechnet sich 100ig

Klagen kann man immer. Nur wird die Klage wegen Geringfügigkeit vom Gericht abgewiesen, denn die Kosten die dadurch entstehen sind bei so einem Betrag nicht vertretbar und die Gerichte haben besseres zu tun als sich um so was zu kümmern.

Kannst Du nachweisen, dass Dir der Betrag zusteht, kannst Du das an ein Inkassobüro abgeben. Die Mahnen und berechnen dann so lange Gebüren bis sich das verklagen und Pfänden durch Gericht lohnt - oder der Schuldner zahlt einfach.

RobertLiebling  22.01.2013, 21:24

Nur wird die Klage wegen Geringfügigkeit vom Gericht abgewiesen

http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/pfaendung-wegen-cent-137510.html

Commodore64  22.01.2013, 23:57
@RobertLiebling

Das sind ausnahmen und nicht die Regel.

Genau das sollte man nicht tun, denn hier ist mit einer teilweisen Abweisuung der Klage wegen der Inkassokosten zu rechnen.

Die €9 kann man abschreiben, aber wenn sich da ein Inkassobüro dran austobt macht man den Schuldner seinen Gewinn so unangenehm wie möglich. Die Unterschlagung von kleinen Beträgen braucht man ja nicht belohnen.

jurafragen  23.01.2013, 11:00
@Commodore64

Die €9 kann man abschreiben

Kann man, muss man aber nicht.

aber wenn sich da ein Inkassobüro dran austobt macht man den Schuldner seinen Gewinn so unangenehm wie möglich

Mehr als ein müdes Lächeln hab ich für Mahnungen von Inkassobuden nicht mehr übrig. Ich weiß nämlich, was mein örtliches Amtsgericht davon hält.

jurafragen  21.01.2013, 22:39

Nur wird die Klage wegen Geringfügigkeit vom Gericht abgewiesen,

Das wird da Gericht nicht tun, da es hierfür keine Grundlage gibt. Ist die Klage zulässig und begründet, dann entscheidet das Gericht auch in der Sache. Etwas anderes gilt allenfalls, wenn kein Rechtschutzbedürfnis besteht, etwa bei wenigen Cent, die mutwillig eingeklagt werden, nur um Kosten zu produzieren.

Kannst Du nachweisen, dass Dir der Betrag zusteht, kannst Du das an ein Inkassobüro abgeben. Die Mahnen und berechnen dann so lange Gebüren bis sich das verklagen und Pfänden durch Gericht lohnt

Genau das sollte man nicht tun, denn hier ist mit einer teilweisen Abweisuung der Klage wegen der Inkassokosten zu rechnen.

Man kann auch wegen 9 Euro klage. Problematisch wird es, wenn beim Gegner nichts zu holen ist, denn die 75 Euro Gerichtskosten für die Klage oder die 23 Euro für den Mahnbescheid hat man schon gezahlt.

Der Anwalt wird schon fast 100 € kosten. Lohnt sich der Aufwand? Bestimmt nicht. Soll er nächtens kein Geld mehr verleihen, dann gibt es auch keinen Ärger.

Selbstverständlich kannst du das. Such die einen Anwalt und lege ca 300 € für die Kosten hin, dann steht dem nichts im Wege,