Ex möchte mich verklagen

7 Antworten

wenn er klagen möchte, wird sein anwalt ihn bitten aufzulisten, was wer bezahlt und mitgenohmen hat.

falsl du dann psot bekommst, der anwalt wird erstmal dir einen brief schicken, kannst du deine auflistung machen, wo auch die schulden drin stehen.

dann kann man vergleichen, wer von wem noch geld bekommt.

Möbel gehören zum Hausrat.Die Aufteilung des Hausrates könnt Ihr selber machen oder es wird als letzte Instanz vor dem Familienrichter entschieden,bei Scheidungstermin.Dort kannst du dann auch die Sachverhalte vortragen und Belege vorlegen.Deinen Scheidungsanwalt solltest du auch darüber informieren. Kleiner Tipp:Wer den wirtschaftlichen Verpflichtungen,die sich aus den ehelichen Verpflichtungen ergeben nicht nachkommt.......................! Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Lg

Wenn ihr nicht verheiratet wart und alle Rechnungen auf Deinen Namen liefen - was will er dann?

Also....

wir beide stehen gemeinsam im Mietvertrag drin. Zu den Rechnungen mit den Möbeln wurde da damals kein Name verwenden. Allerdings hat er beim Auszug heimlich alle Quittungen mitgenommen. Ich mache mir echt sorgen. Die Wohnung ansich Kostet mich schon ungemein Geld und ich habe keine Lust diesem Typen noch Geld hinterher schmeissen zu müssen. Eine Schriftliche vereinbarung hat es leider nicht gegeben. Allerdings können die Vemieter sowohl auch mein Bruder und meine schwägrerin dies bestätigen, dass er damit einverstanden war, dass wir die GESAMTEN Kosten für die Wohnung aufteilen werden.

Danke für die schnelle Antwort.

lg

umgaenglich30  20.06.2013, 12:40

Ok, wenn ihr das vereinbahrt habt, dann gilt wohl eher, dass von Ronni bzgl. des Bades.

Außer er hat die Vereinbahrung widerrufen. Also angenommen ihr habt das erst vereinbahrt. Dann die Möbel angeschafft.

Und du fandest dann das bad hässlich. Für ihn war es aber ok. Wenn er dann gesagt hat, dann mach es halt, aber auf deine Kosten. Oder ich will damit nicht zu tun haben. Oder dann beim Bad meint er aufeinmal das wird zu teuer für ihn. Weil dann wären es deine Kosten.

Dann wäre es wiederrum ein Problem. Auch wenn es nicht so war, könnte er sowas behaupten.

Gerade bei so hohen Beträgen in Zukunft immer schriftlich.

Was die Rechnungen für Möbel etc. angeht: Wenn überall allein Dein Name drauf steht, wird er damit nicht durchkommen. Es sei denn ihr habt eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Was die Mietschulden angeht: Stehst du alleine im Mietvertrag -> bleibst du alleine drauf sitzen. Steht ihr beide im Mietvertrag -> gesamtschuldnerische Haftung. Da ist er dann genau so mit dran. Müsstest du dann aber zivilrechtlich einklagen.

umgaenglich30  20.06.2013, 12:29

Rechnungen der Möbel. Auch mündliche Vereinbahrungen zählen, wenn er einen Zeugen dafür hat. Im Geschäft der Verkäufer / Bekannte / Verwandte, die dabei waren.

Mietschulden, das stimmt wohl. Aber zivilrechtlich und die müsste er auch zahlen. Problematisch sind dann die Möbel.

Zum Zeitpunkt des Auszugs bestand noch kein Pfandrecht oder ähnliches. Und wenn dann gilt doch sowas nur in der Höhe, der Schulden zu dem Zeitpunkt.