Kann Ich meinen Arbeitgeber wegen Taschenkontrolle verklagen?

9 Antworten

Dass die Situation für dich sehr peinlich war, ist verständlich.

Wahrscheinlich wurdest aber nur du kontrolliert, weil du einer einzige neue Mitarbeiter warst. Das hat sicherlich nichts mit deinem Migrationshintergrund zu tun. Ob es im Vertrag steht, mußt du selbst nachlesen. Eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg. Du könntest, wenn überhaupt,  höchstens auf Unterlassung der Kontrolle in der Zukunft klagen. Oder wolltest du Schadenersatz für die peinliche Situation fordern? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht das billigen würde. Außerdem bist du dann deinen Arbeitsplatz los.

Sprich noch einmal mit deinem Arbeitgeber ganz in Ruhe und sage ihm einfach, dass du darüber irritierst bist. Dann könnt ihr eine gemeinsame Lösung finden. Nicht immer gleich ans Gericht denken. Das vergiftet schon von Anfang an das Arbeitsverhältnis.

KeinSignal 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 13:25

Er hätte es zumindest machen können, in Abwesenheit der anderen Kollegen, wenn Ich schon der einzige war, der kontrolliert wurde. Naja, dass der Typ Vorurteilshaft gehandelt hat, schließe Ich nicht aus, da Ich der Einzige nicht-Deutsche war und diese Art von Kontrolle nie bei den Anderen durchgeführt wurde, wie Ich erfahren habe...

Mignon1  16.08.2015, 13:29
@KeinSignal

Du hast absolut Recht. Er hätte die Kontrolle nicht in Anwesenheit der anderen machen sollen. Es ist aber falsch, gleich immer alles als Ausländerfeindlichkeit zu interpretieren. Warte ab, wie er sich in Zukunft verhält bzw. sprich mit ihm. Alles Gute!

wir waren damals mal als Studenten als Leiharbeiter in einer Wurstfabrik. So wurden auch Taschenkontrollen durchgeführt, man mußte auf einen Buzzer drücken, angeblich Zufallsprinzip, wenn es grün war, dann durfte man ohne die Tasche zu zeigen durchgehen, bei rot mußte man eben die Tasche zeigen.

Komischerweise hat der Wachmann aber eher die Leiharbeiter kontrolliert als die Festangestellten oder die durften so durchgehen.

Als Kunde im Supermarkt hat man wiederum nach einem Urteil des BGH Bundesgerichtshofs das Recht, die Taschenkontrolle abzulehnen, darauf würde ich mich auch als Arbeitnehmer berufen.

Es sei denn, Jemand hat einen dringenden Tatverdacht, dann darf aber nur die Polizei die Sachen durchsuchen

Urteil mit Aktenzeichen hier über die Google Suche

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAAahUKEwj254bnvK3HAhVCOhQKHQWBBg0&url=https%3A%2F%2Fdejure.org%2Fdienste%2Fvernetzung%2Frechtsprechung%3FText%3DBGHZ%2520133%2C%2520184&ei=x3DQVbboJML0UIWCmmg&usg=AFQjCNEDO3Tlyvg0y7UOy2Lo2Uy5lty6Nw&bvm=bv.99804247,d.d24

Das ist ja nun ein höchstrichterliches Urteil, auch interne Betriebsvereinbarungen sollten dagegen nicht verstoßen dürfen.

Einen Betriebsrat wird es nicht geben ?

zunächst mal in deinen Arbeitsvertrag nachlesen ob dieser Passus dort auch steht. In manchen Betrieben werden Stichproben gemacht und ist zulässig. Gerade bei Grossbetrieben.

Klare Antwort: NEIN!

Du hättest die Kontrolle deiner Tasche verweigern können. Allerdings bist du der Aufforderung nachgekommen. Damit geschah die Kontrolle mit deinem Einverständnis.

Unter gewissen Umständen sind Taschenkontrollen auch vom Arbeitsrecht gedeckt. Inwieweit die Voraussetzungen für eine Kontrolle hier vorlagen, kann anhand deiner Fragestellung nicht beurteilt werden.

Im Übrigen wirst du dir die Arbeitsstelle im Fall einer Klage eh abschminken können. Daher stellt sich eigentlich nur die Frage, ob du da weiter arbeiten willst oder ob du kündigst.

Wenn du deinen Job verlieren willst kannst du deinen Chef verklagen. Der Chef hat das Recht dazu. Zumal du erst frisch dabei bist.