Kann Ich meinen Arbeitgeber wegen Taschenkontrolle verklagen?
Hallo!
Mir ist gestern folgendes passiert:
Ich habe über eine Freundin einen Job auf bekommen als Tresenkraft und habe gestern den ersten Abend gearbeitet. Nach feierabend bin Ich dann zum Arbeitgeber, der vor Ort war, um mich abzumelden. Als ich dann vor dem Tranporter stand, saß er da mit einer der Angestellten und sagte zu mir Ich solle meine Taschen leeren. Neben mir stand ein Freund, der nicht dazu aufgefordert wurde. Er sagte es steht so im Vertrag, was ich ihm natürlich nicht abgekauft habe und habe meine Taschen geleert um meine unschuld zu beweisen. Dabei war ich der einzige, der dazu aufgewortert wurde und komischerweise der einzige im ganzen Team, der nicht deutscher, bzw.halb deutscher, halb pole, mit polnischem Nachnamen war. Ich will jetzt nicht die Nazikeule schwingen, jedoch finde ich es sehr seltsam, dass nur Ich dazu aufgefordert wurde in der Anwesenheit anderer Kollegen. Es war eine sehr unangenehme Situation und Ich würde jetzt gerne rechtlich dagegen angehen.
Kann mir jemand sagen, was Ich jetzt tun kann und ggf., wie die Chance stehen, diesem Fall zu gewinnen?
Vielen dank
9 Antworten
Dass die Situation für dich sehr peinlich war, ist verständlich.
Wahrscheinlich wurdest aber nur du kontrolliert, weil du einer einzige neue Mitarbeiter warst. Das hat sicherlich nichts mit deinem Migrationshintergrund zu tun. Ob es im Vertrag steht, mußt du selbst nachlesen. Eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg. Du könntest, wenn überhaupt, höchstens auf Unterlassung der Kontrolle in der Zukunft klagen. Oder wolltest du Schadenersatz für die peinliche Situation fordern? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht das billigen würde. Außerdem bist du dann deinen Arbeitsplatz los.
Sprich noch einmal mit deinem Arbeitgeber ganz in Ruhe und sage ihm einfach, dass du darüber irritierst bist. Dann könnt ihr eine gemeinsame Lösung finden. Nicht immer gleich ans Gericht denken. Das vergiftet schon von Anfang an das Arbeitsverhältnis.
Du hast absolut Recht. Er hätte die Kontrolle nicht in Anwesenheit der anderen machen sollen. Es ist aber falsch, gleich immer alles als Ausländerfeindlichkeit zu interpretieren. Warte ab, wie er sich in Zukunft verhält bzw. sprich mit ihm. Alles Gute!
wir waren damals mal als Studenten als Leiharbeiter in einer Wurstfabrik. So wurden auch Taschenkontrollen durchgeführt, man mußte auf einen Buzzer drücken, angeblich Zufallsprinzip, wenn es grün war, dann durfte man ohne die Tasche zu zeigen durchgehen, bei rot mußte man eben die Tasche zeigen.
Komischerweise hat der Wachmann aber eher die Leiharbeiter kontrolliert als die Festangestellten oder die durften so durchgehen.
Als Kunde im Supermarkt hat man wiederum nach einem Urteil des BGH Bundesgerichtshofs das Recht, die Taschenkontrolle abzulehnen, darauf würde ich mich auch als Arbeitnehmer berufen.
Es sei denn, Jemand hat einen dringenden Tatverdacht, dann darf aber nur die Polizei die Sachen durchsuchen
Urteil mit Aktenzeichen hier über die Google Suche
Das ist ja nun ein höchstrichterliches Urteil, auch interne Betriebsvereinbarungen sollten dagegen nicht verstoßen dürfen.
Einen Betriebsrat wird es nicht geben ?
zunächst mal in deinen Arbeitsvertrag nachlesen ob dieser Passus dort auch steht. In manchen Betrieben werden Stichproben gemacht und ist zulässig. Gerade bei Grossbetrieben.
Klare Antwort: NEIN!
Du hättest die Kontrolle deiner Tasche verweigern können. Allerdings bist du der Aufforderung nachgekommen. Damit geschah die Kontrolle mit deinem Einverständnis.
Unter gewissen Umständen sind Taschenkontrollen auch vom Arbeitsrecht gedeckt. Inwieweit die Voraussetzungen für eine Kontrolle hier vorlagen, kann anhand deiner Fragestellung nicht beurteilt werden.
Im Übrigen wirst du dir die Arbeitsstelle im Fall einer Klage eh abschminken können. Daher stellt sich eigentlich nur die Frage, ob du da weiter arbeiten willst oder ob du kündigst.
Wenn du deinen Job verlieren willst kannst du deinen Chef verklagen. Der Chef hat das Recht dazu. Zumal du erst frisch dabei bist.
Er hätte es zumindest machen können, in Abwesenheit der anderen Kollegen, wenn Ich schon der einzige war, der kontrolliert wurde. Naja, dass der Typ Vorurteilshaft gehandelt hat, schließe Ich nicht aus, da Ich der Einzige nicht-Deutsche war und diese Art von Kontrolle nie bei den Anderen durchgeführt wurde, wie Ich erfahren habe...