Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

5 Antworten

Ich glaube hier stimmt etwas nicht. Wie ich das sehe, liegt hier deutlich ein unrichtiger oder auch fehlerhafter Verwaltungsakt vor. Das haben die aber in Berlin auch schon spitz bekommen und den früheren Zeitraum von 5 auf drei oder vier Jahre zurück dezimiert. In Deinem Fall würde ich meinen, warte ab ob die zahlen, sonst klagen. Nicht vergessen dir monatliche Summe ab entstehen mit 4 % p.A: zu verzinsen... Gruss aus der Altmark

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe gelesen das die sich bis zu 6 Monate Zeit lassen und das man denen 4 Wochen Frist setzen kann.

Stimmt das und wenn ja wie sollte man das am besten formulieren.

Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist, kannst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44, SGB X stellen. Dann muss bis zu einem Jahr rückwirkend alles neu berechnet werden.

Für alle 15 Monate ist das leider nicht mehr möglich (das war mal), aber Du bekommst wenigstens für 12 Monate das zu wenig gezahlte Geld zurück. Kann aber ein Weilchen dauern (genaue Frist weiß ich nicht).

wenn die arge intern ihre eigenen machenschaften prüft führt das zu nichts, in deinem konkreten fall hilf tklage beim sozial gericht. jetzt kommtswenn du obsiegst und bekommst die 3000€zeiht die arge die sofort als einkommen ab.auf deutsch n guter anwalt mit schwerpunkt sozialrecht muss her!

Pflanzenfee  04.05.2016, 19:36

Sorry, aber das ist m. E. Quatsch. Das Jobcenter kann doch Nachzahlungen von Leistungen nicht als Einkommen anrechnen!?! Wenn die zuwenig gezahlt haben, müssen sie das nachzahlen, ohne das anzurechnen. Ich verstehe bloß nicht, wie man so etwas 15 Monate nicht bemerken kann. Man schaut doch zumindest ab und zu mal auf seine Kontoauszüge. Und man bekommt Bescheide vom Jobcenter, die man auf ihre Richtigkeit überprüfen sollte. Dann sollte man doch bemerken, wenn da etwas nicht stimmt. Oder sehe ich das falsch?

atagirl1 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 17:53
@Pflanzenfee

Jobcenter hat fast 5000 € bezahlt

sorry habe das jetzt erste gesehen.

Ihr hattet Recht. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung gestellt  und denen sofort im erstem Schreiben eine Frist von 4 Wochen gesetzt und direkt mit Sozialgericht gedroht.

Die haben die Frist natürlich nicht eingehalten aber nach 6 Wochen waren 3600€ auf meinem Konto und nach ca 14 Tagen noch 1400€ und ein ganzer Stapel an Nachberechnungen.

Es hat sich doch gelohnt einen Antrag zu stellen.

Vielen dank für Eure Unterstützung

nach der ersten Ablehnung kannste sofort klagen! Die wollen anscheinend eine Widerspruchsfrist verstreichen lassen!