Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB ARGE schuldet mir ca. 3000 € und sich weigert diese zu bezahlen. Ich habe in ca. 15 Monaten erst feststellen können warum die ARGE mir jeden Monat 200 € zu wenig gezahlt hatte. Nach gründlicher Überprüfung der HARZ IV Bezüge ist mir aufgefallen das die ARGE mir jeden Monat 200 € an einnahmen anrechnete die ich nicht hatte. Nachdem meine Tochter geheiratet hatte ich keine Unterhaltsgeld mehr bekam meldete ich das der ARGE. Erst ca. 15 Monate später stellte ich mit der ARGE fest das diese die 200 € als Einnahmen nie aus dem SYSTEM genommen hatten. Danach stellte sie das SYSTEM um und ich bekam die 200 € mehr aber musste beweisen das ich keine Geld mehr bekam. Das sah so aus das meine Tochter ein Schreiben auf dem sie bestätigte das sie seit ihrem Auszug aus der Wohnung kein Geld mehr bezahlte. Danach bekamen wir die 200 € aber ich bestehe auf die letzten 15 MONATE denn ich habe mich verschuldet und musste mir Geld leihen um den Betrag auszugleichen. Jetzt ist die Widerspruchsfrist um und man sagte mir das ich eine erneute Überprüfung beantragen kann und erst wenn der Wiederspruch zweimal abgelehnt wurde ich die Arge verklagen kann. Meine Fragen lauten: Wie muss dieses Schreiben aussehen bzw. was muss da rein? Stimmt das ich zwei Wiedersprüche abwarten muss bevor ich klagen kann? Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Ich glaube hier stimmt etwas nicht. Wie ich das sehe, liegt hier deutlich ein unrichtiger oder auch fehlerhafter Verwaltungsakt vor. Das haben die aber in Berlin auch schon spitz bekommen und den früheren Zeitraum von 5 auf drei oder vier Jahre zurück dezimiert. In Deinem Fall würde ich meinen, warte ab ob die zahlen, sonst klagen. Nicht vergessen dir monatliche Summe ab entstehen mit 4 % p.A: zu verzinsen... Gruss aus der Altmark
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe gelesen das die sich bis zu 6 Monate Zeit lassen und das man denen 4 Wochen Frist setzen kann.
Stimmt das und wenn ja wie sollte man das am besten formulieren.
Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist, kannst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44, SGB X stellen. Dann muss bis zu einem Jahr rückwirkend alles neu berechnet werden.
Für alle 15 Monate ist das leider nicht mehr möglich (das war mal), aber Du bekommst wenigstens für 12 Monate das zu wenig gezahlte Geld zurück. Kann aber ein Weilchen dauern (genaue Frist weiß ich nicht).
wenn die arge intern ihre eigenen machenschaften prüft führt das zu nichts, in deinem konkreten fall hilf tklage beim sozial gericht. jetzt kommtswenn du obsiegst und bekommst die 3000€zeiht die arge die sofort als einkommen ab.auf deutsch n guter anwalt mit schwerpunkt sozialrecht muss her!
Jobcenter hat fast 5000 € bezahlt
sorry habe das jetzt erste gesehen.
Ihr hattet Recht. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung gestellt und denen sofort im erstem Schreiben eine Frist von 4 Wochen gesetzt und direkt mit Sozialgericht gedroht.
Die haben die Frist natürlich nicht eingehalten aber nach 6 Wochen waren 3600€ auf meinem Konto und nach ca 14 Tagen noch 1400€ und ein ganzer Stapel an Nachberechnungen.
Es hat sich doch gelohnt einen Antrag zu stellen.
Vielen dank für Eure Unterstützung
nach der ersten Ablehnung kannste sofort klagen! Die wollen anscheinend eine Widerspruchsfrist verstreichen lassen!
Sorry, aber das ist m. E. Quatsch. Das Jobcenter kann doch Nachzahlungen von Leistungen nicht als Einkommen anrechnen!?! Wenn die zuwenig gezahlt haben, müssen sie das nachzahlen, ohne das anzurechnen. Ich verstehe bloß nicht, wie man so etwas 15 Monate nicht bemerken kann. Man schaut doch zumindest ab und zu mal auf seine Kontoauszüge. Und man bekommt Bescheide vom Jobcenter, die man auf ihre Richtigkeit überprüfen sollte. Dann sollte man doch bemerken, wenn da etwas nicht stimmt. Oder sehe ich das falsch?