Kann man im Falle, dass man ins Koma fällt, jemandem etwas hinterlassen?
Hallo,
folgendes hypothetisches Szenario: Ich möchte jemandem etwas hinterlassen/vererben. Ich möchte allerdings, dass dieser Nachlass auch an den Erben geht, wenn ich "nur" ins Koma falle (evtl. auch erst nach einer gewissen Dauer des anhaltenden Komas).
Ich bin recht sicher, dass dies möglich ist, aber muss/kann man eine solche Bedingung ins Testament schreiben? Oder muss man dazu ein ganz anderes Dokument verfassen? Und wenn ja, hinterlegt man das dann auch beim Nachlassgericht o.Ä.?
Und aufgrund welcher Gesetze würde dies gehandhabt werden? Greift da ebenfalls das Erbrecht?
Ja, das sind eine Menge Fragen, aber vielleicht trägt das Schwarmbewusstsein der Community ja die Antworten zusammen. ^^
Danke im Voraus
Arii
5 Antworten
Das geht im Rahmen einer Schenkung mit aufschiebender Bedingung. Da du die Schenkung dann nicht mehr vollziehen kannst, wenn du im Koma bist, sollte sie zuvor beurkundet werden. Ansonsten ist sie unwirksam.
Okay, danke dir! Jetzt habe ich einen Anhaltspunkt!
Das wäre eine Art bedingte Schenkung!
Um das rechtlich möglichst eindeutig zu machen, solltest du dich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen
Der Sinn der ganzen Aktion erschließt sich mir aber nicht
Der Erbfall tritt beim Tod des Erblassers ein. Auch deshalb wird der Todeszeitpunkt minutengenau im Totenschein festgehalten.
Mit etwas Abstand betrachtet siehst du vielleicht, dass es sich, wenn du "nur" im Koma liegst, eben noch nicht um eine Vererbung handelt, sondern um eine Schenkung. Also grob gesagt, dann "verschenkst" du es eben, und zwar unter der Bedingung, dass du ins Koma fällst.
An eine Schenkung habe ich auch gedacht, aber wie und wo kann ich diesen Willen/diese Voraussetzung hinterlegen, denn ich wäre in diesem Fall ja nicht mehr fähig dazu. Ich muss es also vorher irgendwie festlegen können. Darum geht es mir im Moment primär.
"vorher irgendwie festlegen können" – genau das tust du doch hier auch schon, also ist dir die Logik, wie man etwas grundsätzlich "festlegt" offenbar bekannt ;)
Am einfachsten ist es, wegen der Formvorschriften, wenn du das beim Notar machst. Einfach aufschreiben, fertig^^
Wenn du was verschenken willst musst du das in diesem Fall notarielle vereinbaren.
Wenn dadurch aber z.B. die Pflegekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen, kann dieses Rechtsgeschäft noch 10 Jahre rückabgewickelt werden.
Testament und Erben trifft auf Koma nicht zu. Für den Erbfall musst du schon sterben. Aber du kannst etwas mit aufschiebender Bedingung verschenken.
Danke dir!
Das kannst du in der Patientenverfügung so festlegen. Diese sollte in einer Ausfertigung dem Begünstigten überlassen werden.
Kann man auch solche Sachen in die Patientenverfügung schreiben?
Ich dachte, dort wird nur festgelegt, wie die weitere Behandlung abläuft, für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann?
Nein, die ist sehr viel umfangreicher.
Hm, habe kurz gegoogelt und bin auf die Definition gestoßen:
Eine Patientenverfügung ist die „schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§1901a Abs. 1 BGB).
Grob zusammen gefasst ist das ja auch ihr Hauptzweck. Kannst mir aber trotzdem glauben. Oder auch nicht. 🤷♀️
Du musst sogar in der Patientenverfügung verfügen, wer welche Vollmachten bekommt. Ich habe den uneingeschränkten Zugriff auf meine Bankkonten für den Fall, dass ich ins Koma falle in meiner Patientenverfügung auf meinen Lebenspartner übertragen.
Ich habe nochmals gegoogelt. Was du meinst ist eine Vorsorgevollmacht. Patientenverfügung scheint wirklich ausschließlich medizinische Behandlungen, etc zu betreffen, zumindest habe ich nichts gegensätzliche dazu gefunden.
Wenn du sagst, du hast in deiner Patientenverfügung entsprechende Vollmachten erteilt, dann frag sicherheitshalber nochmals nach, nicht dass es doch ungültig ist.
Meine Patientenverfügung enthält sämtliche Vorsorgevollmachten. (Gibt es so im Buchhandel.)
Ja, das habe ich mir schon gedacht. Deshalb möchte ich ja wissen, wie man es anders bestimmen kann.