Kindergeld rückwirkend rückerstatten lassen nach ausbildungssuchend melden?
Hallo, ich habe letztes Jahr nach dem Abi 1 Jahr lang mit 21 Jahren an der Tanke gearbeitet. Während dieser Zeit habe ich mich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend gemeldet. Jetzt ist die Frage, steht mir in dieser Situation Kindergeld noch zu? Wenn ja, welches ist das richtige Formular welches in diesem Fall ausgefüllt werden muss zur Beantragung?
3 Antworten
So lange du ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist, steht dir Kindergeld zu. Aber das muss beantragt werden. So weit ich informiert bin, wird das Kindergeld nicht rückwirkend ausgezahlt.
Aber du kannst dich ja mal auf der Seite der Arge informieren. Dort findest du auch das richtige Formular.
Rückerstattung des KG?
Für das komplette Jahr stünde dir nur Kindergeld zu, wenn Du nachweisen kannst, dass Du dich um einen Ausbildungsplatz bemüht hast, der Nachweis gelingt in der Regel durch das Vorlegen der ganzen Absagen auf die getätigten Bewerbungen.