Welche Strafe bei Roller fahren unter Cannabiseinfluss
Hallo, ich wollte mal fragen, wer weiss, was auf meinen Sohn für eine Strafe zukommt bei folgendem Sachverhalt. Mein 17-jähriger Sohn ist im Dezember 2013 nachts von der Polizei angehalten worden, als er mit seinem Roller nach Hause fahren wollte. Da die Polizisten meinten er hätte mit den Augen ein verzögertes Reaktionsvermögen, was auf Drogenkonsum zurückzuführen wäre wollten sie einen Urintest machen. Da dies wegen der Kälte bei meinem Sohn nicht funktionierte haben sie ihn mit auf die Wache genommen und einen Bluttest gemacht, der dann positiv ausgefallen ist, da er einige Tage vorher dummerweise, allerdings zum ersten und auch einzigen Male Gras (Cannabis) geraucht hat. Als er letzte Woche auf der Polizei eine Aussage zu der Sache machen sollte, hat er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nun ist allerdings folgendes Problem: Mein Sohn ist zur Zeit seinen Führerschein am machen und wir haben schon 1300 Euro dafür bis jetzt bezahlt. Nun haben wir ein Schreiben von der Fahrerlaubnisstelle der Stadtverwaltung zur Kenntnisnahme bekommen, das ein Schreiben an den TÜV zur Rückforderung des erteilten Prüfauftrages für die theoretische und praktische Prüfung gemacht wurde. Wie lange dauert es jetzt bis er mit dem Führerschein weitermachen darf und mit welcher Strafe muss mein Sohn rechnen?
1 Antwort
Hallo Kullmann
und einen Bluttest gemacht, der dann positiv ausgefallen ist,
wie sind denn die genauen Blutwerte?
(nur für dich als Vater/Mutter, sollten die THC-COOH-Werte über 25ng/ml sein hat dich dein Sohn bezüglich dem einmaligen und einzigsten Konsum von Drogen schlicht angelogen)
nun zum Thema:
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU):
Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher ein Kraftfahrzeug führen. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.
Wie lange dauert es jetzt bis er mit dem Führerschein weitermachen darf und mit welcher Strafe muss mein Sohn rechnen?
er darf seinen Füherschein weiter machen wenn er das äG oder die MPU bestanden hat.
als Strafe wird er evtl Sozialstunden erhalten.
es kommt nur auf die Blutwerte drauf an was er bekommt
also bitte die Werte mal posten, Danke
Habe die Werte von der Polizei eben erfahren. 74 ng/ml.
zumal er meinte das mein Sohn mehr wie einmal Cannabis geraucht hätte.
und das hat dein Sohn auch nachweislich (bei diesen Blutwerten)!!
wenn er nicht einmal euch als Eltern die Wahrheit sagen will hat er bei der MPU keine Chancen mehr!!
74 ng/ml.
diese Abbauwerte (aktive Werte schließe ich bei dieser Höhe einmal aus) sagen aus, dass dein Sohn gelegentlicher Konsument ist/war.
gelegentlicher Konsument mit Trennvermögen wäre erlaubt, dein Sohn hat man aber fahrend angetroffen, somit wird er als gelegentlicher Konsument ohne Trennvermögen eingestuft und deswegen auch die MPU angeordnet.
Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von deinem Sohn erwartet:
Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
außerdem werden mind. 6 Monate Abstinenznachweise gefordert, was das bedeutet kannst du hier nachlesen:
http://www.avus-mpu.de/mpu-drogenabstinenz.htm
Im Internet habe ich allerdings gelesen das wenn man zum ersten Mal beim Rollerfahren unter Cannabiseinfluss erwischt wird keine MPU dafür gerechtfertigt ist und man soll dagegen Widerspruch einlegen.
warum sollte das nicht gerechtfertigt sein?
ist genauso wie bei Alkohol, erwischt ist nun mal erwischt!
und, ein Anwalt kann gegen eine MPU-Anordnung nichts machen!!
nur gegen die Folgen einer ungerechtfertigten MPU, das trifft aber bei deinem Sohnemann nicht zu
das die MPU gerechtfertigt ist kannst du in §14 FeV nachlesen, da steht:
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
Hallo, mein Mann war heute auf der Fahrerlaubnisbehörde gewesen, und der gute Mann meinte das die Blutwerte von unserem Sohn sehr hoch waren und er eine MPU machen muss, was ja zum einen sehr lange dauert bis man das Ergebnis des Drogentestes bekommt und mit sehr hohen Kosten verbunden ist und zudem die weningsten die psychologische Gehirnwäsche schaffen. Also das heisst, das mein Sohn, wenn überhaupt mit dem Führerschein wieder ganz von vorne anfangen kann und das ganze Geld was wir bis jetzt dafür ausgegeben haben futsch ist. Im Internet habe ich allerdings gelesen das wenn man zum ersten Mal beim Rollerfahren unter Cannabiseinfluss erwischt wird keine MPU dafür gerechtfertigt ist und man soll dagegen Widerspruch einlegen. Ich habe dann eben den guten Mann von der Fahrerlaubnisbehörde dann nochmal selbst angerufen und ihn nach den Blutwerten gefragt, die hat er mir aber nicht gesagt. Er meinte ich sollte dafür nochmal persönlich vorbeikommen dann könnten wir noch mal über die Sache sprechen, zumal er meinte das mein Sohn mehr wie einmal Cannabis geraucht hätte. Ich habe meinen Sohn dann daraufhin angesprochen und er meinte das er mit seinen Freunden an diesem einen Tag 2-3 Cannabiszigaretten geraucht hätte und danach nie wieder und deswegen die hohen Werte zustande kamen und zwei Tage später wurde er von der Polizei kontrolliert. Zudem wurde er vor einigen Wochen nochmal nachts von der Polizei kontrolliert und der Urintest war negativ. Deswegen denke ich das es ihm eine Lehre war und er nicht so dumm ist das wenn er nochmal erwischt wird die Strafe noch viel schlimmer ausfällt.