Ist es eigentlich erlaubt einen Urintest zu verweigern?
Frage mich gerade ob es eigentlich erlaubt ist einen Urintest zu verweigern oder ob es da Konsequenzen gibt ( Geldstrafe oder ähnliches )
Und was ist mit dem Bluttest, muss die Staatskasse den dann zahlen wenn man Unschuldig ist? Ich konnte letztens nicht urinieren auf dem Polizeirevier da der Polizist ständig an der Tür stand und meinte das er es hören müsste das ich urinieren werde.
Jetzt frage ich mich ob man den Urintest nicht auch einfach verweigern konnte? Mir wurde dann blut gezogen der Arzt ist extra von einer 30 km entfernten Stadt angereist, und ich denke das so eine Blutentnahme nicht gerade wenig kostet, wer zahlt das im Endeffekt?
8 Antworten
Hallo PolizeiGeplagta,
wenn Dich die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder aus anderem Anlass bittet:
- einen Urintest
- einen Drogenwischtest
- einen Atemalkoholtest
ist das eine Bitte der man nicht nachkommen muss. Es kann gegen Dich weder ein Verwarnungsgeld, noch ein Bußgeld und schon gare Geldstrafe verhängt werden, wenn Du einen dieser drei Tests ablehnst.
Das Ergebnis der drei genannten Tests ist sowieso nicht gerichtsverwertbar, es dient lediglich dazu einen Anfangsverdacht das Du verbotene Substanzen im Blut haben könntest zu bekräftigen, aber es dient auch dazu, einen Anfangsverdacht zu entkräften.
Nur weil man diesen Test ablehnt, dürfen auch keine weiteren Maßnahmen wie zum Beispielspiel die Blutentnahme durchgeführt werden.
Anders sieht es aus, wenn es Anhaltspunkte gibt, die dafür sprechen, dass Du verbotene Substanzen im Blut hast und damit ein Kraftfahrzeug geführt hast. Zu diesen Anhaltspunkten zählen unter anderem:
- Verkehrsauffälligkeiten wie das Schlangenlinienfahren
- Verstöße gegen die StVO
- gerötete Augen
- auffällige Pupillenreaktionen
- verwaschene Stimme
- besonders auffälliges/abnormales Verhalten
Liegt damit der Anfangsverdacht einer Straftat vor, darf eine Blutentnahme nach folgender Rechtsgrundlage angeordnet werden:
§ 81a StPO (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Zur Durchführung der Blutentnahme darf Dich die Polizei mit zur Dienststelle / Dich einem Arzt oder Krankenhaus zuführen und Dir notfalls auch mit Zwang durch einem Arzt Blut entnehmen lassen.
Sollte das Ergebnis der Blutentnahme ergeben, dass Du keine illegalen Substanzen im Blut hattest, trägt der Staat die Kosten für die Blutentnahme. Anspruch auf Schadensersatz für den Zeitverlust oder entstandene Schmerzen hast Du nicht, da der Staat und letztendlich auch anderen Verkehrsteilnehmer ein Anrecht da drauf haben, dass die Polizei durch solche Kontrollen sicherstellt, dass Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen werden, bei denen nicht auszuschließen ist, dass diese nicht verkehrstauglich sind.
Solange der Verdacht der Verkehrsuntauglichkeit nicht durch das Ergebnis der Blutuntersuchung entkräftet ist, stellt die Polizei den Führerschein sicher. Erst wenn das Ergebnis der Blutuntersuchung da ist und diese ergeben hat, dass Du voll Fahrtauglich bist erhältst Du Deinen Führerschein wieder. Die Blutentnahme und die Untersuchung des Blutes trägt dann der Staat und somit letztendlich der Steuerzahler.
Sollte sich natürlich rausstellen, dass Du doch Substanzen im Blut hattest, die zu einer Fahrtauglichkeit geführt haben, musst Du die Blutentnahme auch noch zahlen.
In dem Fall kommt noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige / Strafanzeige auf Dich zu. Letztendlich kann Dir in dem Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperre bis zu fünf Jahren auferlegt werden.
Schöne Grüße
TheGrow
.... (deleted)
Also ich weiß das im gesetz steht das man entweder einen alkohol oder drogentest machen darf. Man kann dir das aufzwingen. Schließlich gibts die polizei und die tests ja nicht einfach so und wenn jeder das verweigern könnte wäre das ja schwachsinn.
Die Polizei darf zwar einen Drogenschnelltest in Form eines Urintests oder eines Drug an Wipe - Tests, wie auch eine Atemalkoholmessung anbieten, aber dieses Angebot darf man auch sehr wohl ablehnen.
Insofern ist Deine Antwort schlichtweg falsch
wenn der Schnelltest verweigert wird oder nicht funktioniert, so wird (natürlich nur bei einem Anfangsverdacht) durch die Staatsanwaltschaft die Blutentnahme angeordnet. Wenn der Test positiv ist, dann trägt der Betroffene auch die Kosten.
Grenzwerte und Kosten sind z.B. hier:
https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/alkohol-und-drogen/
Denke, der Staat.. Ich glaube, man darf den Urintest nicht verweigern, bin mir aber nicht ganz sicher. Kommt ja auch drauf an, worum es geht.
Denke, ... glaube, ... bin mir aber nicht ganz sicher. Kommt ja auch drauf an, ....
Doch, den Test darf man verweigern
Eigentlich darf man einen Urintest nicht verweigern. Kommt aber auch darauf an für was sie diesen Test brauchen und wenn es nnicht nötig ist dann sagen die dir sehr wahrscheinlich das du einen Bluttest machen musst.
Wie immer eine sehr gute Antwort!