Kann man gegen den Kieferorthopäden klagen?
Hallo!
Vor vier Jahren habe ich(14) meine orthopädische Behandlung begonnen. Zuerst hatte ich zwei lockere Zahnspangen (oben und unten), dann eine neue lockere. Vor zwei Jahren habe ich eine feste Zahnspange (oben und unten) bekommen, die ich bis vor ca 1 1/4 Jahren tragen musste...
Doch schon da hatte ich ein ungutes Gefühl im Mund...irgendwie passten Kiefer und Zahnstellung nicht gut zusammen, ja, es war richtig unangenehm, doch die Kieferorthopädin meinte, das würde mit der " Nachbehandlung" (wiederum eine lockere Zahnspange zur Festigung der Zähne, da sie durch die feste sehr locker geworden sind) schon wieder gehn. Seitdem habe ich einen leichten Sprechfehler und ich kann den Mund nicht sehr weit aufmachen, was sehr hinderlich beim Singen oder Essen ist. Diese "Nachbehandlung" dauerte eigentlich bis vor ca einem dreiviertel Jahr, doch es veränderte sich nichts, nein, es ist sogar schlimmer geworden. . So bin ich mit meiner Mum zu zwei weiteren Kieferorthopäden gegangen, und beide sagten, dass da etwas falsch gemacht wurde und die Zähne bei richtiger Kieferstellung nicht verzahnt sind. Weil das so ist, schiebe ich unbewusst den Unterkiefer nach vorne, was zu dem besagten sprechfehler führte.
Jetzt meine Frage (bzw die von meiner Mum): Kann man gegen die Kieferorthopädin klagen? Weil diese Behandlung hat ja auch eine Menge Geld (ungefähr 1000€) gekostet hat.
10 Antworten
ja geh über die Ärztekammer, die lassen das feststellen.
Ich hatte bei einem Zahn auch mal so ein Problem, das musste der Eerstbehandelnde Zahnarzt dann zahlen
Hallo Auch ich hatte mich zur Korrigierung meiner Zähne entschlossen, und das mit 30 Jahren. Meine Kieferorthopädin hat auch alles das falsch gemacht was man falsch machen kann. Ich habe immer noch Fehlstellungen der Zähne, Hörgeräusch auf beiden Ohren, Probleme beim öffnen des Mundes, knacken in beiden Ohren beim öffnen, manchmal verändert sich die Position des rechten Kiefergelenks im Ohr was sehr schmerzhaft ist, und zu guter letzt habe ich mich operieren lassen, weil ich einen Überbiß hatte. Mein Oberbiß stand ziemlich weit über dem Unterkiefer. Ich habe sie verklagt. Hat lange gedauert. Doch ich muß ihr Ihre Fehler beweisen und das war nicht einfach. Das beste was für mich raus sprang war ein Vergleich, der mir eine kleine Entschädigung eingebracht hat. Das Gutachten sprach auch für mich.... Versuche es, sammel beweise... Wünsche ganz viel Glück...
Bei 2 weiteren Meinungen ist es schon angebracht einen Anwalt einzuschalten!
Ja geh zum landgericht
klagen kannst du generell gegen alles und jeden, die frage ist jedoch, ob du aussicht auf erfolg hast. in deinem fall müsste ein gutachter, der wiederum auch kieferorthopäde ist, deinen fall untersuchen und ob der seiner kollegin pfusch nachweisen will, ist fraglich.
und was sollen wir sonst tun?