Welche Zahnzusatzversicherung deckt eine Zahnspange für Erwachsene mit ab?

4 Antworten

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Hallo Shinae,

das ist eine Frage der "tausend" verschiedenen Versicherunsbedingungen, die es gibt. Wird die Kostenübernahme von vorhandenen Schäden ausgeschlossen, hast du keine Chance. Diesen Schaden bei Abschluss der Versicherung nicht anzugeben, macht auch keinen Sinn.

Bei manchen Versicherungen werden die Leistungen daurch begrenzt, dass nur ein bestimmter jährlicher Maximalbetrag, der jedes Jahr steigt, übernommen wird (z. B. im 1. Jahr 800,- €, im 2. 1500,- € usw.), das Ganze unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Möglicherweise spielen Vorerkrankungen hier keine Rolle. Auf jeden Fall erhöhen Vorerkrankungen aber die Prämien.

Ob du in der Ausbildung oder sonst irgendwie notleidend bist, spielt für die Kostenübernahme bei kieferorthopädischer Behandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse jenseits des 18. Lebensjahrs überhaupt keine Rolle.

Kurz und gut. Du wirst dich also mal bei den privaten Versicherungen schlau machen müssen. Das heißt aber auch, weniger auf das Geschwätz der Versicherungsvertreter zu hören, sondern vor allem die Versicherungsbedingungen genau zu lesen.

Gruß Cubaner

dervolkswirtneu  18.11.2013, 17:36

Da Du ja bereits 22 bist, solltest Du unbedingt abklären, ob die Kieferfehlstellung nicht bereits aktenkundig bei Deinem Zahnarzt bekannt ist, denn in diesem Fall würde eine Zahnzusatzversicherung sowieso nicht zahlen, da der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Ansonsten findest Du hier eine Übersicht an Tarifen, die auch bei Erwachsenen grundsätzlich eine Kieferorthopädische BEhandlung absichern, vorausgesetzt es ist noch nichts vor Abschluss angeraten:

http://www.versicherung-online.net/Zahnzusatzversicherung-Kieferorthopaedie-613/

Vielen Dank erstmal an alle für die Antworten! Es hat mir sehr weitergeholfen ^^ Weiterhin wollte ich nochmal erklären, als ich meinte das es sich um 'offensichtliche' Fehlstellungen handelt, wollte ich damit sagen, dass man sie sieht. Nicht das sie je diagnostiziert wurden. Mein Zahnarzt selbst hat mich nie auf das Thema Zahnspange angesprochen noch je gesagt, dass sie notwendig wäre. Das einzige was er je gesagt hatte, war im Bezug auf meinen kleinen Milchzahn vorne - allerdings auf Anfrage meinerseits - das darunter kein Zahn vorhanden ist und das dies mittels einer Brücke korrigiert werden kann. Nie hat er gesagt es sei notwendig. Lediglich weil ich die Lücken zwischen den einzelnen Zähnen als störend empfunden habe, habe ich ihn auf eine Zahnspange angesprochen - leider wo es längst zu spät für mich war. Er hat mir damals nur die Röntgenbilder meiner Zähne ausgehändigt und gemeint ich müsste einen Kieferorthopäden aufsuchen, was ich aber aufgrund der damaligen Situation verschoben hatte und bis heute nicht gemacht habe. Daher weiß ich nicht, ob es überhaupt in meiner Patientenakte drin steht. Ich bin eigentlich immer nur zur typischen Untersuchung gegangen, ob ich kein Karies hab und diesen Färbetest der Zähne.

Eine Zahnzusatzversicherung leistet nicht für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Die Versicherung leistet für die Fälle, die während einer laufenden Vertragszeit eintreten. Hättest Du jetzt z.B. schon seit den 5. Lebensjahr eine Zahnzusatzversicherung, die auch für KFO-Behandlungen bei Erwachsenen leistet und der Zahnarzt oder Kieferorthopäde stellt jetzt während einer bestehenden Versicherungszeit fest, dass hier eine medizinsiche Notwendigkeit für eine Behandlung eingetreten ist, dann wäre das entsprechend den Bedingungen erstattungsfähig.

Es geht leider nicht, einen vorhandenen "Schaden" schon zu haben und dann erst eine Versicherung abzuschließen und dann erst eine Behandlung machen lassen, die dann erstattet werden soll. Wäre das möglich, würde jeder warten, bis was zu machen ist, dann erst abschließen, nur wenige Beiträge zahlen aber eine große Summe einkassieren. Wie sollte dann das System Versicherung funktionieren. Also nicht persönlich nehmen, wenn hier die Versicherungen sagen (müssen) - sorry, das erstatten wir nicht.

Es reicht auch nicht aus, ein paar Jahre einzuzuzahlen und dann die Behandlung machen zu lassen. Sagen wir mal, die würde 3000.- EURO kosten. Wenn die Zahnzusatzversicherung 300.- EURO im Jahr kosten würde, müssten Sie 10 Jahre einzahlen. Das heißt die Versicherung müsste Sie fast zwingen 10 Jahre Mitglied zu bleiben und das ist aus Verbraucherschutzsicht zum Glück nicht vertretebar.

Eine Versicherung abschließen können Sie sehr wohl. Die vorhandene Fehlstellung ist dann halt nicht mitversichert. Aber es kann ja immer mal eine größere Behandlung kommen, die Ihre finanziellen Möglichkeiten sprengt und dann ist es natürlich schon praktisch, wenn man gut versichert ist. Vielleicht mal bei wegweiser-zahnzusatzversicherung.de anfragen oder so. Wichtig ist halt scho, dass einen bewusst ist, dass die Zahnzusatzversicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen gehört. Dieser Schutz ist also nicht elementar (wie z.B. der einer privaten Haftpflichtversicherung). Also erst das wichtige versichern und dann kann man sich auch nach so zusätzlichen Sachen umschauen.

Selbst wenn du jetzt eine Zahnzusatzversicherung abschließen würdest, dann würde es mehrere Jahre dauern, bis du den vollen Versicherungsschutz nutzen kannst! Das wird von Jahr zu Jahr in der Prozentzahl, die die Kasse dazu gibt, gesteiegert. Denn sonst würde ja jeder kurz vor irgendwelchen anstehenden Kosten sowas abschließen ;)

Shinae 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 00:05

Ich wollte ja nicht direkt in diesem Jahr noch die Zahnspange und so haben. Ich hab gedacht, ich schließ dieses Jahr erstmal eine Zahnzusatzversicherung ab und erst Ende nächsten Jahres wollte ich erstmal wegen der Brücke anfangen. Aber gibt es da mit den Prozentzahlen und die Art wie eine Versicherung zahlt nicht auch Unterschiede? Ich hatte gerade gelesen, dass in vielerlei Fällen bei Versicherungen so ist, dass die erst nach 8 Monaten Ansprüche gewähren.