kann man einen pfichtverteidiger auch im Zivilrecht (erbrecht) bekommen

7 Antworten

Also kurz und knapp: Für eine Erstberatung in Sachen Erbrecht gibt es beim zuständigen Amtsgericht deines Wohnortes einen Beratungshilfeschein. Diesen bekommt man wenn das Einkommen oder Vermögen zu gering ist um selbst die Kosten (max. 190 € netto) für eine Erstberatung zu tragen. Der Beratungshilfeschein muss vor dem Aufsuchen eines Anwaltes gestellt werden und zum vereinbarten 1. Beratungsgespräch mitgebracht werden. Sollte das Verfahren bereits bei einem Gericht anhängig sein und du willst dich dagegen wehren gehst du zu einem Anwalt, erklärst deine Situation und weist ihn darauf hin dass du für das Verfahren PKH beantragen möchtest.(Unterlagen hierfür hat jeder Anwalt)

liemar77 
Beitragsersteller
 17.03.2009, 22:10

danke dh

Meines Wissens geht man zum Amtsgericht, holt sich da einen Beratungsschein und geht damit zum Anwalt. der verteidigt dich dann und bezieht sein Honorar über die Stadt.

liemar77 
Beitragsersteller
 17.03.2009, 22:02

ach mensch, das hat ich alles gern vorher gewußt. wenn man sowas noch nie hatte denkt man im sress erst zu spät an sowas. hätte mir bestimmt vieel geld gespart

GerdaG  20.03.2009, 17:45
@liemar77

Wenn Du Geld hast, dann bezahl Deinen Anwalt selbst. Für sowas muss nicht der Staat aufkommen.

Im Zivilrecht wird der anwalt beigeordnet, wenn PKH bewilligt wurde. bei Landgerichtsverfahren wird das von Amts wegen gemacht

liemar77 
Beitragsersteller
 17.03.2009, 22:02

danke allen antwortern

Verteidiger gibt es nur im Strafrecht. Aber Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst.