Kann man eine Verschwiegenheitserklärung brechen?
Meine Frage an euch ist ob man die Verschwiegenheitserklärung brechen kann. Eine Freundin von mir hat eine bei ihrem Arbeitgeber unterschrieben soweit ich mir das zusammen reimen kann. Nur leidet sie darunter was sie nicht erzählen darf. Darf man in so einem Fall die Erklärung brechen da es ja auf die körperliche und seelische Gesundheit geht?
9 Antworten
Grundsätzlich ergibt sich die Verschwiegenheit über geschäftliche Dinge als Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag.
Auf eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung kommt es nicht an - sie hat lediglich deklaratorischen Charakter und ist oft genug auch unwirksam.
Wenn Deine Freundin so darunter leidet, weil sie meint, nichts erzählen zu dürfen, dann dürfte es sich wahrscheinlich auch nicht um normale Geschäftsangelegenheiten handeln - da würde man kaum körperlich oder seelisch darunter leiden, wenn man nichts erzählen darf.
Nicht unter die Verschwiegenheitspflicht fallen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die ggf. der Arbeitgeber begangen haben könnte - schon gar nicht, wenn sogar Deine Freundin selbst Opfer einer Straftat wurde oder für eine Straftat eingebunden wurde (ggf. mit erpresserischen/nötigenden Mitteln).
Auch sexuelle Belästigungen, Mobbing etc. fallen nicht darunter...
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt es noch gesonderete Regelungen.
Nein, das ist allein kein Grund, Geschäftsgeheimnisse womöglich an die Konkurrenz zu verraten. Wenn sonstige Gründe vorliegen, wie z.B. strafbare Dinge, wäre das noch mal neu zu überdenken. Wenn sie so wenig belastbar ist, muss sie sich eben eine andere Arbeit suchen.
Sie hat die Erklärung auf verschwiegenheit unterschrieben. Daran ist sie jetzt auch gebunden. Plaudert sie es aus -- aus welchen Grund auch immer -- muss sie mit den Konsequenzen leben. Der AG kann zu recht Schadenersatz forden, eine fristlose Kündigung gibt's oben drauf.
Man kann sie schon brechen, riskiert aber gekündigt zu werden. Was einem halt lieber ist.
Wobei man natürlich in den eigenen vier Wänden schon darüber sprechen kann, solange eben nichts an die Öffentlichkeit dringt.
Die Frage ist nur, was so schlimm sein kann, dass man daran gesundheitlich zugrunde geht, wenn man es niemandem sagen kann.
Wenn es ihr so schlecht geht sollte sie es einem Anwalt erzählen und der kann ihr dann sagen ob sie aus der Nummer wieder rauskommt