Darf mich arbeitgeber überall einsetzten Fa. Sicherheit und Service?
Hallo, arbeite bei Sicherheitsfirma. Habe aber keinen §34, den brauche ich auch nicht (So meinte mein Arbeitgeber)weil ich bei Empfang eingesetz bin.
Beim Vorstellungsgesprech habe ich Vertrag unterschrieben und zwei extrablätter jeweils für beide Objekte, wo ich eingesetzt werde und Objektzuschuss bekomme. Soweit so gut, heute bekomme ich mit, das ein Wechsel ist und ich mus wo anders anfangen. Ich bin Mama von 4 Jähriges Tochter und alleinerziehend. Den Objekt kenne ich nicht, ich habe für den Objekt nichts unterschrieben, der passt mir nicht von Zeit, Umgebung und meine Ansichten. Da muss ich als Security für Asyl und Flüchtlingschutz.
Hat Arbeitgeber Recht?
3 Antworten
wenn in deinem arbeitsvertrag eine vereinbarung enthalten ist, dass dich dein arbeitgeber bei bedarf an unterschiedlichen einsatzorten außerhalb deines wohnortes beschäftigen darf, dann kannst du dich nicht wehren.
gerade bei sicherheits- und serviceunternehmen ist das völlig normal.
Stehet nicht extra drin, wie schon gesagt, zu jedem Objekt habe ich extra vereinbaarung unterschrieben. Für den Neuen Objekt habe ich keine Vereinbarung. Und wenn er mir eine gibt, werde ich die nicht unterschreiben.
Ich kann nur aus einem fremden Bereich brichten, dass ein Arbeitgeber, der dich in den ursprünglichen Bereichen nicht mehr einsetzen kann, verpflichtet ist eine gleichwertige Alternative anbieten zu müssen, bei dem du die gleiche Arbeit ausführen kannst. Wenn das der Fall ist, wäre der Arbeitgeber im Recht.
Danke. Das ist aber nicht Empfang sondern mehr Security. Ich haber aber keinen §34 den braucht mann für den Objekt.
Wenn nicht konkrete Einsatzorte vertraglich vereinbart sind, ja.
Was für eine Vereinbarung ist das? Was steht da drin?
Zu jedem Objekt gab es zusatzvereinbarung, da steht Name des Objekts und Objektzulage.
Was steht in dieser Vereinbarung? Was konkret ist da vereinbart? Ist im Arbeitsvertrag etwas bezüglich der Arbeitsorte vereinbart?
Nein nur Name vom Objekt und Summe von Objektzulage
Wenn nirgendwo konkrete Orte vereinbart sind, fällt die Zuweisung unter das Direktionsrecht des AG.
zu jedem Objekt habe ich extra vereinbaarung unterschrieben. Für den Neuen Objekt habe ich keine Vereinbarung.