Darf mich arbeitgeber überall einsetzten Fa. Sicherheit und Service?

3 Antworten

wenn in deinem arbeitsvertrag eine vereinbarung enthalten ist, dass dich dein arbeitgeber bei bedarf an unterschiedlichen einsatzorten außerhalb deines wohnortes beschäftigen darf, dann kannst du dich nicht wehren.

gerade bei sicherheits- und serviceunternehmen ist das völlig normal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
x2021 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 12:42

Stehet nicht extra drin, wie schon gesagt, zu jedem Objekt habe ich extra vereinbaarung unterschrieben. Für den Neuen Objekt habe ich keine Vereinbarung. Und wenn er mir eine gibt, werde ich die nicht unterschreiben.

Ich kann nur aus einem fremden Bereich brichten, dass ein Arbeitgeber, der dich in den ursprünglichen Bereichen nicht mehr einsetzen kann, verpflichtet ist eine gleichwertige Alternative anbieten zu müssen, bei dem du die gleiche Arbeit ausführen kannst. Wenn das der Fall ist, wäre der Arbeitgeber im Recht.

x2021 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 11:36

Danke. Das ist aber nicht Empfang sondern mehr Security. Ich haber aber keinen §34 den braucht mann für den Objekt.

Wenn nicht konkrete Einsatzorte vertraglich vereinbart sind, ja.

x2021 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 12:49

zu jedem Objekt habe ich extra vereinbaarung unterschrieben. Für den Neuen Objekt habe ich keine Vereinbarung.

Oponn  03.05.2021, 14:02
@x2021

Was für eine Vereinbarung ist das? Was steht da drin?

x2021 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 18:29
@Oponn

Zu jedem Objekt gab es zusatzvereinbarung, da steht Name des Objekts und Objektzulage.

Oponn  05.05.2021, 06:04
@x2021

Was steht in dieser Vereinbarung? Was konkret ist da vereinbart? Ist im Arbeitsvertrag etwas bezüglich der Arbeitsorte vereinbart?

x2021 
Beitragsersteller
 19.05.2021, 09:14
@Oponn

Nein nur Name vom Objekt und Summe von Objektzulage

Oponn  19.05.2021, 09:38
@x2021

Wenn nirgendwo konkrete Orte vereinbart sind, fällt die Zuweisung unter das Direktionsrecht des AG.