Verschwiegenheitserklärung von Erziehungsberechtigten unterschreiben?
Müssen Verschwiegenheitserklärungen ebenfalls von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, wenn die Person noch keine 18 Jahre alt ist?
1 Antwort
Ja, da Minderjährige keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben können. Die Frage ist jedoch, ob Eltern oder ein Vormund von ihrer Vertretungsmacht her ihre Kinder überhaupt diesbezüglich verpflichten dürfen. Die ganze Angelegenheit wäre allerdings anders zu bewerten, wenn es sich um eine rein "moralische" Erklärung handeln würde also ohne Rechtsverbindlichkeit, dann wäre die Unterschrift des/der Minderjährigen mehr im Sinne der Bestätigung einer erhaltenen Ermahnung zu sehen.