Darf der Arbeitgeber mich zum Betriebsarzt zwingen?

8 Antworten

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn er Hinweisen nicht nachgeht und dann etwas passiert, würde es heißen: "Das war dem AG ja bekannt, aber er hat nicht reagiert." Damit würde er sich auf glattes Eis begeben. Untersuchung machen und nach unauffälligem Befund das Thema üble Nachrede bzw. Verleumdung unter Kollegen mal gegenüber dem Chef/Betriebsrat zur Sprache bringen.

BVBDortmund  15.10.2020, 13:01

Nein, darf er nicht.

Bei der Krankenkasse darf er max. nach einer zusammenfassede AU fragen, ob es zu einer Erkrankung gehört.

Dann zahlt die Krankenkasse und es gbt keine Lohnfortzahlung im Kranheitsfall.

Ja, dazu ist dein Chef sogar verpflichtet.

Du solltest den Termin wahrnehmen und deine Befindlichkeiten ansprechen. Auch die Situation des Mobbings zur Sprache bringen und darauf drängen, dass dir geholfen wird.

Sieh das als Möglichkeit, etwas zu ändern.

Wenn es so weitergeht, wirst du zunehmend unglücklicher und irgendwann streikt auch der Körper.

Schau nicht zu, werde aktiv.

BVBDortmund  15.10.2020, 12:58

Unsinn.

Wenn du dir keiner schuld bewust bist , dann geh zum betriebsarzt, somit kannst du deine unschuld beweisen und deine kollegen bekommen danach "hoffendlich" einen denkzettel vom chef.

hat auch seine vorteile, dann weist du das du gesund bist

Familiengerd  16.09.2020, 14:56

Sein wann muss hier "Unschuld" bewiesen werden?

Für das Verlangen nach einer ärztlichen Untersuchung gibt es Voraussetzungen - siehe dazu meine eigene Antwort.

Nein, während der Beshäftigung ist eine Eigungsuntersuchung für den Arbeitspltz nocht möglich.

Im öffentlichen Dienst gibt es gm Tarifvertrag abweichene sternenge Regeln.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersucungen sind manchml verpflichtnd, manchmal feiwillig.

ja darf er bei verdachtsfälle

Familiengerd  16.09.2020, 14:51

Das ist falsch - siehe dazu meine eigene Antwort.

Nill  16.09.2020, 16:52
@Familiengerd

Er ist im krankenstand und hat ne zeugenaussage - also hat der arbeitgeber einen grund

Dann wird er abgemahnt wenn er nicht zum betriebsartzt/amtsarzt geht - ihn kann der arzt nicht untersuchen der ihn krankschreibt

Familiengerd  16.09.2020, 17:04
@Nill

Das alles ist ziemlicher Unsinn!

Wo ist hier von "Krankenstand" die Rede? Was für Zeugenaussagen (mal abgesehen davon, das solche "Zeugenaussagen" noch lange kein rechtfertigender Grund für das Verlangen des Arbeitgebers sind)? Eine Abmahnung, weil der Arbeitnehmer nicht der vom Arbeitgeber verlangten Konsultation des Betriebsarztes nachkommt, hat rechtlich keinen Bestand! Und eine Krankschreibung hat es bisher auch noch nicht gegeben.

Und entweder hast Du meine eigene Antwort nicht gelesen oder (was mir fast schon wahrscheinlicher scheint) gar nicht verstanden.

Nill  16.09.2020, 17:57
@Familiengerd

Um was soll es sonst gehen wenn nicht um nen krankenstand wenn er zum arzt muss

Familiengerd  16.09.2020, 18:15
@Nill

Hast Du die Frage überhaupt gelesen bzw. verstanden?

Hier wird beschrieben, dass Arbeitskollegen "tratschen", der Fragesteller/die Fragestellerin sei den beruflichen Anforderungen gesundheitlich nicht gewachsen!

Von einem bereits bestehenden "Krankenstand" ist überhaupt keine Rede.

Im Übrigen ist das für die eigentliche Frage belanglos.

Nill  16.09.2020, 18:37
@Familiengerd

Das hat er aber auch nicht geschrieben

Familiengerd  16.09.2020, 20:09
@Nill

Was hat er nicht geschrieben?

Nill  16.09.2020, 20:21
@Familiengerd

Das es darum geht ob er körperlich für den job fit ist

Familiengerd  16.09.2020, 21:34
@Nill

Doch!

Dann ließ die Frage noch einmal genau: Es geht um die Überprüfung der "Arbeitstauglichkeit"!

BVBDortmund  15.10.2020, 13:14
@Familiengerd

Nein, es ist keine Eigungsuntersuchung. Wenn eine AU vorliegt, gibt es die Krankschreibung für einen bestimmten Zeitraum.

Familiengerd  15.10.2020, 14:32
@BVBDortmund

??? Ich verstehe Den Sinn Deines Kommentars nicht.

Nein, es ist keine Eigungsuntersuchung.

Wo steht/schreibe ich etwas von "Eignungsuntersuchung"?

Wenn eine AU vorliegt, gibt es die Krankschreibung für einen bestimmten Zeitraum.

Ja und? Selbstverständlich! Nirgends wird Anderes behauptet! Es geht bei der Frage allerdings nicht um eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Krankschreibung.