Kann man eine Unterschrift widerrufen bei Unwissenheit?

4 Antworten

etz bekam ich ein Angebot bei einer Firma die für Medizinische zwecke
Software entwickelt aber ich möchte halt nicht in Richtung Medizin gehen
:/ sondern später in Richtung Gamedesign.

Auf so spezifische Wünsche wird, kann, darf und sollte keine Rücksicht genommen werden! Sei froh, dass du ein Angebot in deinem Beruf bekommen hast. Es gibt Arbeitslose, die sich weit unter Niveau bewerben und Jobs annehmen müssen.

Ich fände es gerechtfertigt, wenn du eine Sperre bekämest. Der dir angebotene Job ist auf deinem beruflichen Niveau und durchaus zumutbar.

Du kannst vom Steuerzahler nicht erwarten, dass er dich weiterhin finanziert, weil du eine Spezialisierung im Gamedesign vorziehst.

Gehe zu dem Vorstellungsgespräch und nimm den Job an, wenn du ihn bekommst. Du kannst dir nebenbei einen anderen Job suchen.

tonstar45 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 18:30

Ich finde deine Einstellung gegenüber Harz 4 Empfänger nicht toll zumal ich selbst 2 Jahre nicht bezogen habe trotz Arbeitslosigkeit ;) also man sollte unterscheiden können wer Arbeiten will und wer nicht und Zumutbar wäre alles aber man muss nicht alles machen ;) Denn wenn man dann an diesen Job ohne Interesse und Motivation angeht wird man dann gekündigt weil man nicht Produktiv arbeitet und das Jobcenter ist dafür da um auf seine Wünsche einzugehen :) Und überlege dir warum du Arbeiten gehst um dein Leben zu Finanzieren um Glücklich zu sein also warum sollte man sein Hobby nicht zum Beruf machen :)

chanfan  05.07.2017, 18:45
@tonstar45

Mignon5 hat nichts falsches geschrieben. Ich fühle mich davon  nicht negativ behandelt.

Ich finde aber, das du deine Einstellung mal überdenken musst.

markusher  05.07.2017, 19:29
@tonstar45

du machst also seit zwei jahren nix und bist arbeitslos. zwei jahre nach ausbildung? dann ist deine ausbildung nichts mehr wert und du zählst eigentlich als ungelernter. ein gamedesigner hat studiert und ahnung von seinem job, ständig in bewegung und weiterbildend und nicht in einer traumwelt vergraben.

Du hast irgendwie nicht mitbekommen, das das Arbeitsamt dir nicht deinen Traumjob vermittelt.

Du mußt dich soweit bei den Firmen bewerben, wenn sie auf deine allgemeinen Angaben passen. Was du irgendwann mal machen möchtest ist dem Amt (mit Recht egal.)

* Und wie es im echten Leben nun mal so ist: Unterschrieben ist unterschrieben.

tonstar45 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 18:31

Doch das Jobcenter geht auf deine Wünsche ein sagen sie zumindest immer :D

du hast eine egv unterschrieben. damit musst du nun leben und dieser nachkommen. tust du das nicht, bekommst du sanktionen. diese werden 100% sanktionen sein, da du u25 bist.

wenn du also vermittlungsvorschläge bekommst mit rechtsbehelfsbelehrung, dann hast du dich zu bewerben oder bekommst wieder sanktionen.  es geht auch nicht darum in welche richtung du gehen willst, sondern was du vorgelegt bekommst. in richtung gamedesign, kannst du dich noch immer selbständig. bis du was gefunden hast in die richtung, gehst du dort arbeiten wo du eine stelle bekommst. was du willst interessiert keinen, du hast jede stelle anzunehmen, die sich dir bietet und wenn du putzen gehst.

man wird dir auch keine stellen als geschäftsführer anbieten, da du garnicht die voraussetzungen dafür erfüllst. also kümmer dich um arbeit und beweg dich.

tonstar45 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 19:31

man hat mir stellen als geschäftsführer angeboten und wenn ich mich dort nicht bewerbe krieg ich 100% sperre also was verlangst du von mir XD immer das selbe alle harzer werden unter ein hut gesteckt naja mir egal ich will dir damit nur zeigen was für sinnlose stellenangebote man vorgeschrieben bekommt z.b. geschäftsführer oder sachen wo man ein führerschein brauch den ich nicht habe bitte lese meinen Text nochmal durch und verstehe ihn Richtig bevor du wieder leute unter einem hut steckst ;)

markusher  05.07.2017, 19:39
@tonstar45

ich verlange überhaupt nichts von dir, außer aufzuhören blödsinn zu schreiben. dann bewirbst du dich eben darauf, wenn nicht hast du ein formular anbei, welches dich dazu befähigt zu sagen, dass du die voraussetzungen garnicht erfüllst. also ab ins jc und vorlegen, dass du garkein studium für den job hast.

wenn du einen führerschein brauchst, dann musst du einen antrag auf führerschein stellen und so der arbeitgeber dich will, bekommst du auch einen gutschein um den führerschein zu machen.

ich habe deinen text gelesen: du hast die letzten 2 jahre garnichts gemacht und dich durchfüttern lassen fürs nichtstun, du hast keine lust arbeit zu suchen und lebst mit 19 noch immer mit dem kopf in den wolken. werde realistisch und verhalte dich deinem alter entsprechend - erwachsen.

Naja das Problem ist hier das du also Hartz IVler nicht anspruchsvoll sein darfst. Ob die EGV wenn du erst 16 bist überhaupt rechtskräftig ist steht auf einem ganz anderen Blatt. Du darfst noch gar keine Verträge schließen. Lass dich bei der Caritas beraten. Hast du einen Betreuer?

tonstar45 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 18:24

sry vertippt ich bin 19 :D änder das gleich mal und ja ich wohne im waisenheim mit freiwilligen betreuer