Bin ich verpflichtet – als Empfänger von ALG I – mich gemäß meiner Eingliederungsvereinbarung (EGV) bei privaten Personalvermittler-Firmen zu bewerben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Denn Fall hat ich auch vor ein paar Monaten...Personalvermittler sind auch ganz normale Arbeitsgeber,die nehmen auch nicht jeden per Kußhand...

Ich habe einfach in der E-Mail geschrieben: "Aufgrund eines Vermittlungsvorschlags der Agentur für Arbeit bewerbe ich mich..."

und habe daraufhingewiesen,daß ich kaum Erfahrungen in den im Stellenprofil verlangten Anforderungen habe...

Ich habe nie wieder was von denen gehört...

Du kannst immer selber steuern,wo du arbeiten willst,ohne gegen Regeln der Agentur für Arbeit zu verstoßen...

z.B erzählst du in einem Vorstellungsgespräch lang und breit von deinen Mobbingerfahrungen...und wie labil du bist

Keine Zeitarbeitsfirma stellt jemanden ein,wo abzusehen ist,das derjenige nicht zuverlässig durchhält...

also: halb so schlimm! ;-)


CB2016 
Beitragsersteller
 20.05.2017, 10:27

Hallo Ollie,

vielen Dank fuer Deine Tipps...

Ich versuch's, Deine Ideen umzusetzen.

Ich hoffe, dass ich danach die Leistungen bekommen werde :-)

Ich mache mich viele Sorgen...

Schoenen Tag noch!

VG 

ollie69  20.05.2017, 10:35
@CB2016

wovon lebst du denn gerade,wenn du seit März kein Einkommen hast??

CB2016 
Beitragsersteller
 20.05.2017, 11:02
@ollie69

Hi Ollie,

von meinen eigenen Vermoegen.

VG 

Hallo "CB2016",

... Du musst Dich dort nicht bewerben, aber Du solltest schon möchten!

Stichworte dazu: Deine Pflicht zur MITWIRKUNG bei der Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit resp. Bedürftigkeit. Eine aktive, wohlwollende und zielorientierte Suche nach einer Tätigkeit für Dich wird auch von Dir erwartet. Dazu genügt ein Blick in Deine Eingliederungsvereinbarung (EGV) mit der Agentur f. Arbeit. Dort werden auch Deine Pflichten festgeschrieben.

Glück auf!

Das wirst du dir auch beim Bezug von Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) nicht aussuchen können,solange die Beschäftigungsangebote deinen geistigen und körperlichen Voraussetzungen entsprechen hast du dich auch da zu bewerben !

Du könntest nur dann erst mal ablehnen wenn die Beschäftigungsangebote nicht zumutbar für dich wären,dazu gibst du im Internet mal ein ,, Zumutbare Beschäftigung im SGB - lll oder ALG - 1 Bezug ",da kannst du nachlesen wann du ohne Sperre ablehnen könntest.

Bei einer begründeten Eigenkündigung darf es keine Sperre oder Sanktion geben,wenn du dies nachweisen kannst.

Warum also hast du bis jetzt noch keine Leistungen bekommen ?

CB2016 
Beitragsersteller
 20.05.2017, 11:14

Hallo Isomatte,

vielen Dank!

Warum also hast du bis jetzt noch keine Leistungen bekommen ?

ich weiss nicht, das AA hat alle Papiere seit Dienstag, den 16.05.17

VG CB

isomatte  20.05.2017, 11:35
@CB2016

Dann hätte dir ja zumindest ab April schon ALG - 1 zugestanden,wenn du nachweisen kannst das du einen wichtigen Grund für deine Eigenkündigung hattest !

Denn sonst würdest du erst mal eine Sperre deiner Leistungen von 12 Wochen bekommen,diese würden dir von deinem gesamten Anspruch abgezogen.

Aber auch dann hätte dir ggf. erst mal eine sanktionierte ALG - 2 Leistung vom Jobcenter ( Hartz - lV ) zugestanden,wenn du nicht so viel Vermögen nach dem SGB - ll gehabt hättest.

Hat man dich darauf bei der Agentur für Arbeit nicht hingewiesen ?

Auch ohne eine evtl.Sperre deines ALG - 1 hättest du dann erst mal als Vorleistung ALG - 2 beim Jobcenter beantragen können,dass Jobcenter hätte dann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung gestellt,die hätten das dann untereinander geregelt.

Natürlich hätte man dich darüber auch schriftlich benachrichtigen müssen.

CB2016 
Beitragsersteller
 21.05.2017, 21:50
@isomatte

Hallo Isomatte,

vielen Dank!

Ich habe einen Brief letzte Woche vom meinem AA Berater bekommen...er wollte die Arbeitsbescheinigung meines vorh. AGs haben, so dass ich Leistungen erhalten kann...

Ich habe vor, naechste Woche bei der JC zu gehen. Dort werde ich das ALG 2 antragen.

Ich moechte auch meinen Berater wegen der Leistungen treffen.

Vielen Dank nochmals!

VG CB