Jobcenter zwingt EGV zu unterschreiben? Sinnlos?

GerdausBerlin  16.06.2021, 19:57

"das Jobcenter zwingt mich eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschrieben". Kannst du das mal beschreiben? Hat man dir eine Pistole an den Kopf gehalten? Wie sah der Zwang aus?

Vendetta183 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 13:56

Sollte ich diesen Vertrag nicht unterschreiben, wird es auf anderen Wege durchgesetzt und mir würden Sanktionen drohen. Meiner Meinung nach ist das weit entfernt von "freiwillig".

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
obwohl in einem vorherigen telefonischen Gespräch ganz klar kommuniziert wurde, dass dies eine freiwillige Entscheidung meinerseits sei.

Grundsätzlich sind telefonisch erteilte Auskünfte rechtlich nichts wert. In diesem Fall jedoch trifft die Auskuft zu. Dennoch vermute ich, daß man Dich "locken" wollte.

eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen die ich monatlich machen soll festgelegt,

Das ist normal.

und das ich zu irgendwelchen für mich unnötigen Maßnahmen teilnehmen soll.

Kannst Du beurteilen ob die Maßnahmen "unnötig" sind? Als ALG 2 - Bezieher unterliegst Du Mitwirkungspflichten, die sich ggf. nicht auf das Schreiben von Bewerbungen beschränken.

Du mußt die Eingliederungsvereinbarung jedoch nicht unterschreiben. Zwingen kann man Dich nicht dazu.

Allerdings kann sie im Fall Deiner Weigerung als Verwaltungsakt erlassen werden und gilt dann erstmal dennoch.

Dir steht dann die Möglichkeit des Widerspruchs dagegen offen, und, falls der Widerspruch zurückgewiesen wird, muß ein Sozialgericht entscheiden ob die Eingliederungsvereinbarung für Dich zielführend ist oder ob nicht.

Ich bin mir sicher

Das alleine reicht leider nicht.

Sind meine Sorgen berechtigt?

Sind sind m.M.n. nicht völlig unberechtigt.

Vendetta183 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 12:42

Das war die mit abstand beste Antwort, vielen Dank! Aber ich verstehe wirklich nicht warum man dann nicht einfach sagt "So, du musst jetzt das und das machen, sonst gibt es kein ALG2 mehr" sondern man legt mir einen "freiwilligen Zusatzvertrag" vor, den ich dann unterschreiben "kann" und falls ich es nicht mache, wird es trotzdem gemacht. Das klingt für mich einfach unlogisch. Ich muss mich wirklich damit abfinden zukünftig obdachlos zu sein, denn ich werde sowas nicht mit mir machen lassen. Eigeninitiative zeige ich mehr als genug.

DasOrakel  16.06.2021, 12:47
@Vendetta183
"So, du musst jetzt das und das machen, sonst gibt es kein ALG2 mehr"

So einfach ist es nicht.

Das klingt für mich einfach unlogisch.

Mit Logik hat das Ganze nicht viel zu tun, sondern mit Recht (i.S.v. Gesetzen).

Eigeninitiative zeige ich mehr als genug.

Klingt positiv, wird das Jobcenter aber nicht unbedingt interessieren. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Eingliederungsvereinbarungen sind für ALG 2 - Bezieher normal. Es kommt aber immer darauf an, was drin steht.

Grundsätzlich muß man "mitwirken".

Du kannst die Unterschrift verweigern ja, gibt es dafür aber keine wichtigen und oder notwendigen Gründe, dann kann und wird das JC diese Eingliederungsvereinbarung durch den Verwaltungsakt rechtsgültig und bindend unterschreiben.

kevin1905  16.06.2021, 12:38

Gegen einen Verwaltungsakt gibt es immer Rechtsmittel, in dem Fall den Widerspruch.

FouLou  16.06.2021, 12:32

Also hat der sachbearbeiter sofern er das wort freiwillig benutzt hat gelogen oder?

Vendetta183 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 12:33

Ich werde also dafür bestraft, das ich sogar mehr Bewerbungen pro Monat abschicke als im EGV steht? Das ich alles dafür mache um schnellst möglich eine Arbeit zu finden? Super! Das kann man keinen erzählen...

ObscuraNebula  16.06.2021, 12:37
@Vendetta183

Nein bestraft wirst du erst wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen willst.

Dazu gehören auch Maßnahmen welche dir vielleicht unnötig erscheinen mögen.

Wenn dir das nicht passt, du bist nicht verpflichtet Leistungen vom JC erhalten zu müssen, dann meld dich ab und du hast deine Ruhe.

Vendetta183 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 12:45
@ObscuraNebula

Muss ich wahrscheinlich wirklich so machen, auch wenn ich mich somit selber in die Obdachlosigkeit treibe. Aber diese Willkür trotz meiner Eigeninitiative werde ich nicht dulden.

ObscuraNebula  16.06.2021, 12:48
@Vendetta183

Mach was du willst.

Damit würdest du dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen, einer weniger ist immer gut.

Immer dieses Gejammer wenn es darum geht seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, Geld wollen sie alle aber bloß nix dafür tun was sie nicht wollen.

Vendetta183 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 12:56
@ObscuraNebula
Immer dieses Gejammer wenn es darum geht seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, Geld wollen sie alle aber bloß nix dafür tun was sie nicht wollen.

Tut mir leid, dass ich alle Chancen der Übernahme verpasst habe (Alte Firma und die Firma in der ich meine Bachelor Arbeit absolviert habe) da ich mein Studium in einer Zeit abgeschlossen habe, in der die "schlimmste Pandemie der Menschheitsgeschichte" den Arbeitsmarkt komplett zerstört hat.

Tut mir wirklich leid Sie als "Steuerzahler" zu belasten, in einer Zeit für der ich absolut nichts kann.

Ich bin mal weiter auf Stellensuche, tschüss.

Wen sie dich zur unterschrift zwingen Dan ist das eine Straftat und du hast das recht wegen der nötigung sogar die 'Polizei zu rufen was ich dan auch sofort tun würde!

Wen die Aber Daraus einen Verwaltungsakt machen kannst du in den Widerspruch gehen und auch vor Gericht gehen den in der Form ist die EGV An sich schon betrug den sie soll dafür benutzt werden dir deine Leistung zu kürzen wen du nicht die anzahl an Bewerbungen zustanden bekommst zb wen nicht genug firmen da sind wo du hinkommen kannst mit dem Bus zb!

Da Es ein Urteil des Bundes Verfassungsgericht aus Karlsruhe gibt benutze dies den das Sagt Alg2 ist nicht auch noch dazu da sichn davon bewerben zu müssen verlange vom amt das Urteil zu sehen wo das Aufgehoben worden ist denh das gibt es bis heute nicht!

Auch bezahlt das Jobcenter Bewerbungskosten nur im nachhinein und am liebsten erst zur nächsten Zahlung was auch nicht erlaubt ist!

Frage also wie sollst du dich den bewerben wen du dazu kein Geld hast keine Umschläge und zb auch keine Kopien machen kann st ?

Was man bemängel könnte wären das du erst 25 Bewerbungen verschickt hast aber du brauchst ja auch dafür das Geld Erstmal und es sieht nie gut aus wen auf der Bewerbung oder Kopien das Wort jobcenter steht Dan braucht man sich eher sofort nicht zu bewerben!

Massnarmen kann man Sehr einfach umgehen und besonders wen sie sinnlos sind man verweigert im Amt und beim Träger jede unterschrift und damit müssen sie dich dan da wegschicken den Dan bist du da nicht verischert! Und Sanktionieren kann man dich dan auch nicht den das Wäre Eine Nötiegung die in deine Rechte aus dem Grundgesetz eingreift!

Eine EGV ist ein ganz normaler Vertrag (wie auch ein Handyvertrag oder ein Mietvertrag) und entsprechend kann man nicht zur Unterschrift gezwungen werden (Vertragsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG). Man darf für die nicht Unterschrift auch nicht bestraft werden heißt sie dürfen dich dafür nicht sanktionieren.

Das Jobcenter könnte aber einen ersetzenden Verwaltungsakt (EGV-VA) erlassen aber gegen den kann man Rechtsmittel einlegen. Ein Punkt ist z.b. die EGV-VA muss ausgewogen sein heißt wenn sie dir z.b. eine Bewerbungspflicht aufzwingen dann müssen sie auch die Bewerbungskostenerstattung zusichern sonst ist sie unausgewogen = rechtswidrig. Außerdem muss die Unterschrift unter der EGV Grundlos verweigert worden sein. Hat man einen guten Grund ist eine EGV-VA rechtswidrig. Eine EGV-VA darf außerdem nicht vom Inhalt der EGV abweichen.

Am besten du reichst einen Gegenvorschlag (Also eine von dir modifizierte EGV) ein und streichst dabei Dinge die dich stören z.b. diese sinnlose Maßnahme und legst fest das bei einer Bewerbungspflicht auch die Bewerbungskosten auf Antrag erstattet werden müssen (5€ pauschal pro schriftliche und 0,20€ pro online Bewerbung). Was dann kommt wird sich zeigen.

Du musst die EGV nicht unterschreiben. Wenn du das nicht tust, erlässt das JC seine Inhalte als Verwaltungsakt, also einseitige Anordnung von oben.

Gegen die kannst du im Einzelfall dann wenigstens Widerspruch und Klage erheben.

Übrigens hast du für Bewerbungen in der geforderten Anzahl Anspruch auf Kostenersatz. Aber nicht, wenn du eine EGV unterschreibst, die den nicht zusichert.

TeamStoffcouch  16.06.2021, 15:40

Für freiwillige Bewerbungen hat man keinen Anspruch auf kostenersatz sondern es ist eine kann Leistung.

Und falls du den Verwaltungsakt meinst: Auch da hat man keinen direkten Anspruch wenn sie dort nicht zugesichert wird aber man kann die Bewerbungen verweigern wenn die kostenerstattung abgelehnt wird.

DocPsychopath  16.06.2021, 18:41
@TeamStoffcouch

"Auch da hat man keinen direkten Anspruch wenn sie dort nicht zugesichert wird"

Doch.

"aber man kann die Bewerbungen verweigern wenn die kostenerstattung abgelehnt wird"

Nein.

TeamStoffcouch  16.06.2021, 19:09
@DocPsychopath

Im § 16 SGB 2 und § 44 SGB 3 und § 45 SGB 3 wird nur von "kann" gesprochen.

DocPsychopath  16.06.2021, 19:24
@TeamStoffcouch

Der Paragraph ist nicht alles. Du musst die übliche Auslegung hinzunehmen. Ermessen - so heisst das Abwägen des "kann", kann auch gebunden sein und "auf Null reduziert".

Nach Meinung des BSG ist das Ermessen über eine Kostenerstattung auf Null reduziert, wenn eine Pflicht auferlegt wird.

Denn wenn es nicht erstatten würde, würde es damit darüber bestimmen, wie du deinen Regelbedarf zu verwenden hast. Was es nicht darf (§ 20 Abs 1, Satz 4 SGB II).

Wenn du allerdings eine EGV abschliesst, bestimmt es ja nicht, sondern du verpflichtest dich freiwillig selbst dazu, deinen RB einzusetzen. Deshalb ist es dumm, die EGV zu unterzeichnen.

Vielleicht hilft dir das weiter, falls du selbst im Bezug bist oder anderen hilfst.