Bürgschaft aufteilen!?

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Ich würde dringend empfehlen, das nur einer den Mietvertrag abschließt und nur dessen Elternteil bürgt. Die Zahlung der halben Miete sollte dann im Innenverhältnis geregelt werden. Diese Untervermietung sollte allerdings im Hauptmietvertrag gleich genehmigt werden.

Im Falle eines gemeinsamen Mietvertrags ist eine Aufteilung nicht möglich, da beide Mieter eine GBR bilden und gesamtschuldnerisch haften. Auf zwei unabhängie "halbe" Mietverträge wird sich kein Vermieter einlassen. Ein weiteres Problem eines gemeinsamen Mietvertrags ist die Kündigung.

Wenn der Vermieter das so akzeptiert, dass es für je den halben Betrag einen anderen Bürgen gibt, dann ja.

ja,das geht