Kann man eine Anzeige zurückziehen?

4 Antworten

warum muss sie eine Zeugenaussage machen obwohl sie Opfer ist ? 

Nicht "obwohl", sondern "weil". Als Opfer der Straftat ist deine Freundin die wichtigste Zeugin. Keine andere Person kann so gut beschreiben was geschehen ist und welche Folgen die Körperverletzung hatte.

Ist das in jedem Fall so?

Ja, zumindest sehr häufig.

Und besteht die Möglichkeit, diese Anzeige zurückzuziehen damit die Straftat nicht weiter verfolgt wird und der Gerichtstermin nicht stattfinden muss?

Das hängt ein wenig von den Umständen ab.

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, einen Strafantrag dagegen schon.

Wenn hier "nur" eine einfache Körperverletzung verfolgt wird, dann kann deine Freundin durchaus ihren Strafantrag zurückziehen.

Körperverletzung ist gem. § 230 StGB ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Die Tat wird also nur verfolgt, wenn entweder ein Strafantrag vorliegt oder die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Folgen der Tat etwas gravierender sind oder der Freund schon einschlägig vorbestraft ist.

Wenn deine Freundin den Strafantrag zurückzieht und das Verfahren deshalb eingestellt wird, kann es sein, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen muss (§ 470 StPO).

schau mal hier nach.

"Zu den häufigsten Irrtümern zählt sicherlich die Annahme, dass man eine Strafanzeige bei der Polizei zurücknehmen kann. Die Frage der Rücknahme der Strafanzeige stellt sich häufig dann, wenn sich die Anzeige gegen den Partner, gegen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte gerichtet hat. Es kommt oft vor, dass sich die Beteiligten nach der Strafanzeige wieder geeinigt oder versöhnt haben, sodass eine Bestrafung von demjenigen, der die Anzeige erstattet hat, gar nicht mehr gewünscht ist. Doch die Geister, die man rief, wird man so einfach nicht mehr los.  [...] Alle schweren Straftaten sind Offizialdelikte, zum Beispiel Raub (§ 249 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB), Gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, 226 StGB). Unter den Offizialdelikten sind aber auch zahlreiche weniger schwerwiegende Straftaten, wie zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Bei all diesen Delikten ist kein Strafantrag erforderlich - eine "Rücknahme der Strafanzeige" ist ausgeschlossen."

Zurücknehmen kann man nur die Anzeige eines Antragsdelikts.

Und besteht die Möglichkeit, diese Anzeige zurückzuziehen damit die Straftat nicht weiter verfolgt wird und der Gerichtstermin nicht stattfinden muss?

Nein, das ist ausgeschlossen, da man entgegen vieler irrigen Meinungen eine Strafanzeige nicht zurückziehen kann:

https://strafverteidiger-berlin.info/kann-man-eine-strafanzeige-zuruecknehmen/

Nein. Sie kann die Anzeige nicht zurück ziehen.

Sie muß ne Aussage machen weil sie das Opfer ist, wie soll es denn sonst funktionieren?