Anzeige zurückziehen geht das?
Kann ich eine Anzeige wegen Körperverletzung zurückziehen weil man das schon geklärt hat
5 Antworten
Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von so einer Straftat haben, müssen Sie ermitteln, egal ob eine Strafanzeige vorliegt oder nicht. Durch deine Anzeige hast Du die Behörden darüber informiert das eine Körperverletzung (möglicherweise) stattgefunden hat, also wird weiter ermittelt auch wenn Du die Anzeige später zurückziehst. (Aber vielleicht mit nicht mehr soviel Ehrgeiz.)
Fahrlässige und vorsätzliche KV ist grundsätzlich ein Antragsdelikt.
Das Opfer muss selbst anzeigen. Jemand anderes kann es nicht tun. Wenn die KV schwer wird, eine Todesfolge hat, vom Amtsträgern oder Vertrauenspersonen verübt wird, besteht Öffentliches Interesse und das Delikt wird official.
Der TE kann also möglicherweise seinen StrafANTRAG zurückziehen, die StrafANZEIGE aber nicht.
Die meisten Menschen meinen mit der Anzeige den Antrag. Aber eine Anzeige hat gar keine rechtliche Grundlage. Die kommt erst mit dem Antrag zustande.
Jeder, der etwas anzeigt, hat zwar auch eine Strafe im Sinn, diesen Wunsch = Strafantrag muss er beim Antragsdelikt aber deutlich erklären bzw muss er von der Staatswanwaltschaft erfolgen, damit Ermittlungen - Verfahren - Strafe möglich werden.
Gruß S.
Eine Strafanzeige kann man nicht zurück ziehen. Anzeigen kann JEDER. Nicht nur Opfer einer Straftat. Wenn diese Anzeige erfolgt ist, ist sie erfolgt. Es ist ja auch "nur" eine Mittleilung an die Behörden, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Diese Strafanzeige wird dann je nach Anfangsverdacht weiter verfolgt. Wenn die Staatsanwaltschaft bereits von dieser Straftat weiß, kann man ihr dieses Wissen nicht mehr nehmen. Daher kann eine ANZEIGE NICHT ZURÜCKGENOMMEN WERDEN.
Ein Strafantrag beinhaltet hingegen bereits die Absicht der Strafverfolgung. Die ist bei der Anzeige nicht unbedingt gegeben. Diesen Antrag kann man zurücknehmen, wenn es sich um ein ANTRAGSdelikt handelt. Der Geschädigte selbst also eine Strafverfolgung möchte. Handelt es sich um ein OFFIZIALdelikt, was unabhängig vom Geschädigten strafverfolgt werden soll, kann der Geschädigte allein das nicht zurücknehmen. Bleibt es ein Antragsdelikt und die Gegener einigen sich irgendwie, KANN DER STRAFANTRAG ZURÜCKGENOMMEN WERDEN
Die vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt, wird aber bei Öffentlichem Interesse zum Offizialdelikt. Öffentliches Interesse besteht bei schweren Taten, Taten mit Todesfolge, Taten durch Vertrauenspersonen und Amtsträger oder bei Wiederholungstätern ua.
Gruß S.
Es gibt leichte und schwere Körperverletzung.
Leichte Körperverletzung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Diese Straftat wird nur verfolgt, wenn von dem Opfer Anzeige erstattet wird. Diese Anzeige kann wieder zurückgenommen werden. Üblicherweise ist das Haareschneiden beim Frisör eine leichte Körperverletzung.
Schwere Körperverletzung wird verfolgt, sobald die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhält, egal ob Anzeige erstattet wurde oder nicht. Wenn eine schwere Körperverletzung angezeigt wurde wird die Staatsanwaltschaft weiterermitteln auch wenn das vom Anzeiger nicht mehr gewollt ist.
Schwere Körperverletzung wird deshalb weiterverfolgt, da hier der Gesetzgeber ein besonderes öffentliches Interesse sieht. Ab einem gewissen Punkt kann man halt das öffentliche Interesse nicht mehr verneinen. Spätestens dann, wenn man durch die Allgemeinheit finanzierte Hilfe in Anspruch nimmt, wie Ärzte oder Krankenhausaufenthalte.
Fahrlässigkeit und Vorsatz klassifiziert die Tat nach der Absicht des Beschuldigten und bedingt nicht automatisch öffentliches Interesse. Es kann auch ein Antragsdelikt bleiben. Gefährlichkeit bezieht sich auf die Art des Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit. Es kann auch ein Antragsdelikt bleiben. Einzig die Schwere der Verletzungen entscheidet letzendlich, ob es von öffentlichen Interesse ist. Eine Körperverletzung kann also gefährlich und vorsätzlich und leicht gleichzeitig sein. Öffentliches Interesse ist dann zu verneinen. Man muss aber ganz klar sagen: Wenn man jemanden vergiftet oder mit einem Baseballschläger auf jemanden einschlägt, sind die Auswirkungen meistens schwer und somit ist öffentliches Interesse vorhanden.
und gefährliche, und fahrlässige und KV mit Todesfolge.
Es ist abhängig von der schwere des Vorwurfs.
Jede Anzeige lässt sich zurückziehen. Allerdings kann es passieren, dass der Staatsanwalt trotzdem weiter ermittelt.
Ich verwechselt Strafanzeige mit Strafantrag.
Eine Anzeige, die erfolgt ist, kann man nicht zurücknehmen. Wenn man den Behörden dieses WISSEN um eine Straftat vermittelt, kann man es ihnen nicht wieder nehmen.
Ein Strafantrag kann zurückgenommen werden, wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt.
Manche Antragsdelikte werden in der Sachlage zum Offizialdelikt und werden dann - wie du richtig sagst - trotzdem weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft diesen Antrag auf Strafverfolgung ebenfalls gestellt hat.
Auch wenn sich DIESER Strafantrag eventuell zurückziehen lässt (kommt auf die Schwere an, völlig richtig), ist es nicht bei JEDER ANZEIGE möglich.
Im Grunde meinst du das richtige. Der Begriff ANZEIGE ist nur etwas falsch.
Gruß S.
Du kannst Deine Anzeige immer zurückziehen.
cheerio
Selbstverständlich kann der Fragesteller die Anzeige zurücknehmen - eine einfache Erklärung reicht.
Wenn die Ermittlungsbehörde(n) dann kraft Gesetz weitervermitteln, ist das eine andere Sache - ein wichtiger Zeuge, nämlich der Anzeigenerstatter, ist weggefallen.
Allerdings: Der Anzeigenerstatter kann selbst Probleme bekommen, z.B. wenn die Anzeige unberechtigt war=Falsche Verdächtigung. Das kann Bestrafung des Anzeigeerstatters nach sich ziehen.
cheerio
ein wichtiger Zeuge, nämlich der Anzeigenerstatter, ist weggefallen
Das hat mit der Anzeige herzlich wenig zu tun. Wenn er als Zeuge vor Gericht geladen wird, hat er dort zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Tut er das nicht, kann das einigen Ärger für ihn bedeuten.
Nein. Im Gegenteil. Eine StrafANZEIGE kann nie zurückgenommen werden.
Ein StrafANTRAG bei Antragsdelikten kann zurückgenommen werden.
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt oder gleichgesetzt, haben aber sehr unterschiedliche rechtliche Bedeutungen.
Gruß S.