Kann man Polizist werden, obwohl man mit 15 eine Anzeige wegen Körperverletzung bekam?
4 Antworten
Hallo Momo19283746,
im Bezug auf Deine Frage gibt es zwei Ausschlusskriterien die eine Einstellung bei der Polizei / Bundespolizei verhindern:
- Du darfst gerichtlich nicht verurteilt worden sein und
- Es darf gegen Dich kein Strafverfahren anhängig sein
Das bedeutet, die Anzeige an sich stellt kein Problem dar.
Führte die Anzeige aber zu einer Verteilung und sei es nur zu einer Erziehungsmaßregel (z.B. in Form von Sozialstunden), ist das ein absoluter Hinderungsgrund für eine Einstellung.
Gleiches gilt, wenn gegen Dich ein Strafverfahren durch die Anzeige eingeleitet wurde und das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Nach erfolgter Strafanzeige, hast Du erst dann eine Chance, wenn das Strafverfahren:
- eingestellt wurde, weil Du die Tat nicht begangen hast oder
- wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO eingestellt wurde oder
- gegen Auflagen gem. § 153a StPO eingestellt wurde
Schöne Grüße
TheGrow
Klar. Anzeigen sind überhaupt kein Problem. Verurteilungen zu Jugendstrafen (und ich meine damit Jugendstrafe, nicht eine Arbeitsauflage!) dagegen schon.
Klar. Anzeigen sind überhaupt kein Problem. Verurteilungen zu Jugendstrafen (und ich meine damit Jugendstrafe, nicht eine Arbeitsauflage!) dagegen schon
Das ist so nicht richtig. Es zählt jede Verurteilung. Mit der Verurteilung gilt, dass der Bewerber nachweislich gegen die Grundpflichten verstoßen des folgenden Gesetzes Verstoßen hat:
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§ 60 Bundesbeamtengesetz - Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
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Bei Bewerbern gilt, dass diese durch eine nachweislich begangene Straftat gezeigt haben, dass ihr Verhalten eben nicht der fett angeführten Grundpflicht entspricht. Dadurch haben sie ein Ausschlusskriterium erfüllt, welches eine erfolgreiche Bewerbung ausschließt.
Also im berufsinfotag haben die es so erzählt das man glaub ich kein polizist werden kann wen man eine akte bei der polizei hat.
Die Antwort stimmt so nur bedingt.
Ob man einer Akte bei der Polizei hat ist unerheblich.
- man darf nur nicht wegen einer Straftat gerichtlich verurteilt worden sein und
- wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde, muss dieses Strafverfahren durch Einstellung abgeschlossen sein.
Hallo,
Ja kann man.