Anzeige erstattet - Habe ich ein Recht auf eine Kopie meiner Zeugenaussage?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Über deine bei der Polizei erfolgte und protokollierte Aussage zum Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen übler Nachrede bekommst du weder Kopie noch Durchschrift.

Das basiert u.a. aus Datenschutzgründen, denn in dem Protokoll gibst du doch auch Namen usw. von Beteiligten preis.

Es gibt also zunächst lediglich die Möglichkeit, kurz die Aussage selbst mit zu protokollieren, oder eher auf Online-Anzeigen auszuweichen.

Deine Sorge, wenn es wohlmöglich erst in einem Jahr oder wer weis wann zu einer richterlichen Vernehmung kommen sollte, man sich doch überhaupt nicht mehr an Details der damaligen Aussage erinnern kann, sind berechtigt.

Aber dann äußert man dem vernehmenden Richter gegenüber, dass er doch bitte das damals bei der Polizei gefertigte Aussageprotokoll vorlesen möchte. Wenn das erfolgte, entweder äußerst du dann, ja so war es oder du ergänzt es.

helmutgerke  13.10.2011, 09:25

danke dir, für den "Stern"

Natürlich muss die Polizei eine Kopie herausgeben - zumindest jetzt, wo mit Schreibautomaten das kein Problem ist - das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip. Datenschutz hat hier nichts zu melden - du bist ja die Informationsquelle!!

Zudem gibt es den "Freedom of Information-Akt".

Das war in der Tat nicht gerade freundlich,aber ich fürchte,sie hatte recht.Ich habe bislang noch nie gehört,daß man eine solche Forderung stellen könnte.Müßte ganz neu sein Außerdem ist davon auszugehen,daß die Polizistin dir eine wahrheitsgetreue Auskunft geben muß Wünsch dir einen schönen Tag

kosy3  08.10.2011, 08:10

Polizisten sind juristisch nur marginal geschult. Es gibt sogar Polizisten, die sich im Verkehrsrecht nicht umfänglich auskennen. Um die Lehrgänge und Prüfungen zum Polizeibeamten zu bestehen braucht man nicht 0 Fehler.

Wahrheitsgemäße Angabe eines Polizisten ist das eine, Kenntnis von der Sachlage zu haben, jedoch das andere. Der gemeine Bürger hat ohnehin maximal "nur" mit Beamten des gehobenen Dienstes Kontakt, wenn nicht sogar nur des mittleren. Juristische Expertise kann man da nicht erwarten.

Still  08.10.2011, 10:48
@kosy3

Wieso, hat der Polizist denn was falsches gesagt?

Er wußte ganz genau, dass die Anzeige bzw. Zeugenaussage nicht als Kopie herausgegeben werden darf. Die Formulierung, die er dafür wählte, ist zwar sehr gewöhnlich, aber in der Sache hatte er vollkommen Recht.

kosy3  08.10.2011, 15:11
@Still

Aha. Das wusste ich nicht. Ich wollte auch nur sagen, dass ich nicht immer alles sofort glaube, was mir (auch von Polizisten) gesagt wird.

Netterweise hätten dir die Polizisten deine Zeugenaussage kopieren können. Wenn sie sich das nächste Mal wieder stur stellen, nimm doch einfach ein Blatt Papier und einen Stift mit und unterschreibe deine Aussage nicht eher, bevor du das dir vorgelegte Papier vollständig abgeschrieben hast. Ich wette, dann werden die Polizisten schon freiwillig sagen "Ok, wir machen Ihnen eine Kopie". Sie haben ja auch nicht ewig Zeit.

Übrigens bist du nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen, nur gegenüber einem Richter und auch nur, wenn du keine Bedenken hast, dich nicht selbst belasten zu müssen. Demnach können sie dich nicht einmal zwingen, die Aussage zu unterschreiben. Du kannst dich also auch stur stellen.

Es ist immer gut, wenn man den Namen irgendeines Richters am Amtsgericht kennt. Wenn dann noch einmal jemand fragt, wer so einen "Schrott" erzählt, dann einfach den Namen des Richters sagen. Oder noch besser: Den Namen eines Staatsanwaltes. Und dann noch beiläufig hinzufügen, dass der Staatsanwalt sich wohl geirrt hätte und dass du ihn informieren würdest, dass Hauptmeister XXX es besser weiß. Ob das wahr ist oder nicht, spielt keine Rolle. In dieser Situation ist eine starke Behauptung besser als ein schwacher Beweis.

stealther  14.05.2012, 23:42

Es ist immer gut, wenn man den Namen irgendeines Richters am Amtsgericht kennt. Wenn dann noch einmal jemand fragt, wer so einen "Schrott" erzählt, dann einfach den Namen des Richters sagen. Oder noch besser: Den Namen eines Staatsanwaltes. Und dann noch beiläufig hinzufügen, dass der Staatsanwalt sich wohl geirrt hätte und dass du ihn informieren würdest, dass Hauptmeister XXX es besser weiß. Ob das wahr ist oder nicht, spielt keine Rolle. In dieser Situation ist eine starke Behauptung besser als ein schwacher Beweis.

Dies wäre, rein rechtlich gesehen, eine Üble Nachrede sowie auch eine Verleumdung [§ 186 StGB & § 187 StGB]. Da würde ich die Finger weg lassen; kann teuer werden :(

trixieminze  11.10.2011, 19:01

Vor der Polizei muß niemand etwas unterschreiben außer einem Strafantrag ! Wird der nicht vom Berechtigten unterschrieben , erfolgt keine Anzeige auf ein Antragsdelikt !

Khazi  29.02.2012, 19:48
@kosy3

Ich glaub du hast es nicht wirklich begriffen. Wenn du zur Polizei gehst und eine Anzeige zu einem Antragsdelikt aufgeben willst, schiesst du dir selber ins Knie wenn du den Wisch nachher nicht unterschreibst. Ohne deine Unterschrift keine Anzeige. Und den Beamten vor Ort ist es Wurst ob du deine Zeit da verschwendest oder nicht. Die werden nicht danach bezahlt wie viele Anzeigen sie aufnehmen.

kosy3  01.03.2012, 04:29
@Khazi

Mein "Sag ich doch" bezog sich darauf, dass niemand gezwungen werden kann, etwas zu unterschreiben. Die Sinnfrage ("man schiesse sich dabei in's Knie") kommentierte ich gar nicht.

Früher oder Später wirst du die "Unterlagen" bekommen. Nur, wozu brauchst du das? Du weißt doch, was du gesagt hast. Alles gute.

Was hat denn die Polizistin gesagt, als du die ANzeige gemacht hast. gibt es einen Anwalt? Denn erfahrungsgemäß werden diese Anzeigen eingestellt. Kein öffentliches Intresse. Du solltest auch mal mit einem Anwalt reden. Alles gute

kosy3  08.10.2011, 08:03
  1. Wofür man die Kopie braucht? Weil die meisten sich eben nicht nach einiger Zeit mehr daran erinnern können, was sie gesagt haben. So hätte man es schwarz auf weiß. Wer Juristen kennt, weiß, dass sie jedes Wort auf die Goldwaage legen. Da kann es passieren, dass man im Protokoll bei der Polizei angegeben hat, dass der Täter dunkle Haare hatte, und in der Verhandlung sagt man, dass er schwarze Haare hatte. Dann kommt sofort eine Gegenfrage: "Sie haben damals aber angegeben, dass er dunkle Haare hatte. Da könnte es doch auch sein, dass er braunes Haar hatte." (nur ein Beispiel).

  2. "Mal mit einem Anwalt reden" ist immer leicht gesagt. Das machen die schließlich nicht kostenlos. Mehr dazu auch unter: http://www.gutefrage.net/tipp/kosy-these-nr-3-der-weg-zum-anwalt-will-gut-ueberlegt-sein