Kann man ein Immobilie über einen Mittelsmann erwerben, ohne dass bei Übernahme der Wohnung ein zweites Mal Grundsteuer und Notarkosten anfallen?
d.h. der Kauf soll so abgewickelt werden, dass ich als Käufer nicht offiziell in Erscheinung trete, danach sollen aber die Grundbucheinträge etc. auf mich resp. meine finanzierende Bank erfolgen - was ist zu beachten?
6 Antworten
Ich würde Dir den Gang zu einem Notar empfehlen, der wird Dich dahingehen beraten, und Du bekommst Fachwissen geliefert, Dein Vorhaben ist durchaus möglich, in welchem Rahmen muss noch geklärt werden.
Stimmt, und viele andere Dinge auch nicht. Aber er berät.
Warum empfielst du denn bei den grunderwerbsteuerrechlichen Fragen, die hier gestellt werden, einen Notar aufzusuchen ?
Weil ich Deinen Kommentar gelesen habe, und Deine Antwort mit § 3 GrEStG - Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung Nr.6, ich finde diese Antwort nicht richtig, wenn es um die Beantwortung der Frage ging.
Ich weiß auch nicht wie Du auf Grundstück kommst, ich kann auch nicht sagen, woher Du das Wissen nimmst, auf diese allgemeine Frage so konkret zu werden, entweder hast Du E-Mail Kontakt mit den Fragesteller oder Du rätst.
Warscheinlich meinst du die GrundERWERBsteuer. Die Notarkosten wirst du zweimal zahlen müssen. Die Grunderwerbsteuer kannst du einmal sparen, wenn du von nahen Verwandten erwirbst, der "Zwischenhändler" also z. B. dein Vater ist (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage eines notariell beglaubigten Kaufvertrages keine Eintragung ins Grundbuch (§ GrEStG + § 873 BGB)
Solche, vor einem beabsichtigten Kaufvertrag, mit Hinweis auf diesen beachsichtigten Kauf vereinbarte notarielle Treuhandverträge sind möglich.
Es fallen beim Kauf durch den Treuhnehmer und später bei der Übertragung auf den Treugeber alle Gebühren und Steuern an.
Über einen Mittelsmann würde ich dir nicht raten zu kaufen. Dir gehört grundbuchrechtlich dann nichts. Hohes Risiko, dein Geld zu verlieren. Mach´s nicht.
Der Notar macht keine Steuerberatung.