Kann man die Umsatzsteuervoranmeldung freiwillig monatlich abgeben?
Da ich hauptsächlich Güter zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% verkaufe, ergab sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Umsatzsteuer-Überschuss zu meinen Gunsten. Deshalb hat mich das Finanzamt verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldungen ab sofort vierteljährlich abzugeben (bisher: monatlich). Kann ich auf Antrag oder einfach durch das vorzeitige Abgeben auch weiterhin z.B. eine monatliche Abgabe herbeiführen? Denn so verschaffe ich dem Finanzamt einen Kredit, da ich meist etwas ausgezahlt bekomme und nun länger darauf warten muss.
3 Antworten
"Zur Frage, ob nicht auf freiwilliger Basis die Abgabe von monatlichen Voranmeldungen durch betroffene Unternehmer und somit auch die monatliche Auszahlung der Vorsteuerüberhänge an diese möglich sei, hat sich nunmehr die OFD Düsseldorf geäußert und im Ergebnis die Frage abschlägig beantwortet."
Quelle und Begründung:
http://frank-roesner.blog.de/2005/05/30/umstellung_auf_quartalsmeldungen_kann_zu~304412/
In der Quelle geht es zwar um Bauleistungen, die Regelung betrifft aber alle Unternehmer.
Grüße Jan
Danke. Das ist wohl eindeutig. Aber schade.
eigentlich ist das vom Finanzamt aus bindend, frag mal bei denen einfach nach. Um eine monatliche besser Übersicht zu erhalten, würde ich dieses auch als Begründung angeben.
Kommt auf die höhe deines Umsatzes ab .Ich wechsele jedes Jahr. Die Höhe kann ich dir leider nicht sagen (steuerberater)
...also, in diesem Fall ist es § 18 (2a).
Laut Gesetzestext (§ 18 Abs. 2) kommt es auf die Höhe der Steuer an. Ich nehme an, dass da die Differenz aus abzuführender Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer gemeint ist. Und die ist bei mir negativ.