Monatliche Steuervorauszahlung möglich?
Hi Leute!
Ich mache mich demnächst selbstständig! Die Steuervorauszahlung wird ja allgemein vierteljährlich bezahlt! Kann ich die Vorsteuer auch monatlich ans Finanzamt leisten??? Wäre mir lieber... Alle meine Kosten gehen zum 1 . Des Monats ab..... besser.... Danke!
4 Antworten
Die Antwort von paddelheini ist völliger Quatsch. bei welchem Steuerrecht bist ist er eigendlich. Jedes FA verlangt bei einer Neugründung eine mtl. USt-Voranmeldung und entscheidet erst nach benden des Wirtschaftsjahres ob die mtl. bleibt oder viertl. oder sogar nur jährlich gemacht werden muß.
laut UStR 230a heißt es ich zitiere:
Die Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen besteht für das Jahr der Neugründung und für das folgende Kalenderjahr (§ 18 Absatz 2 Satz 4 UStG). Neugründungsfälle, in denen auf Grund der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit keine Umsatzsteuer festzusetzen ist (z. B. Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug - § 4 Nr. 8 ff. UStG -, Kleinunternehmer - § 19 Absatz 1 UStG -, Land- und Forstwirte - § 24 UStG -), fallen nicht unter die Regelung des § 18 Absatz 2 Satz 4 UStG.
Selbstverständlich KANNST Du auch monatlich zahlen. Wenn das Finanzamt (FA) z.B. 3.000 EUR zum 10. März verlangt, dann ist dies nur die allerletzte Zahlungsfrist (+ Banklaufzeit). Es steht Dir jedoch frei, den ganzen Betrag oder Teilbeträge, auch vorher zu überweisen. Es werden also vom FA keine Sanktionen erteilt wenn Du z.B. einen Dauerauftrag einrichtest mit je 1.000 EUR zum ersten einen jeden Monats. Es kann jedoch sein, daß die Finanzkasse Überschüsse auf dem Steuerkonto ungefragt zurücküberweist. Dann dort anrufen und klären. Falls die stur bleiben, den besagten Deuerauftrag einfach zugunsten eines eigenen Sparkontos einrichten und von dort dann vierteljährlich überweisen, ggf. auch wieder mit Dauerauftrag an das FA mit 3.000 EUR zum ersten eines jeden Quartals.
Hier ein ähnlicher Fall: http://www.selbststaendigentipps.de/?softlinkID=15266
Bezüglich Umsatzsteuer: Da es sich hierbei um einen Fall der Neuaufnahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugaben. Hier besteht somit gar kein Wahlrecht.
Paddelheini meint die Einkommenssteuer-Vorauszahlungen, mausespitz meint die Umsatzsteuervoranmeldungen. Zwei verschiedene Dinge, aber im Grunde haben dann doch beide recht :)