GEZ/Beitragsservice DSGVO und doppelt bezahlen?

8 Antworten

Da ruft er einfach die auf dem Schreiben zu findende Nummer an und bespricht mit einem der freundlichen Menschen am anderen Ende die Aufgabe. So einfach.

Natürlich wird so eine Anmeldung weiter gegeben von einem Kleingewerbe. Sicherlich wurde er auch schon automatisch bei der IHK angemeldet und wird von da eine Zahlungsaufforderung erhalten. Kommt er nicht raus.

Und sicherlich wird ihm das Finanzamt eine neue Steuernummer zusenden oder zugesendet haben.

Alles normal.

Mit der Gebührenzentrale würde ich erst mal sprechen. Wenn die dann trotzdem auf die zweite Gebühr bestehen erst mal online nach entsprechendem Recht schauen und dann gibt es z.B. bei Facebook einige Gruppen, die allgemein zu Recht diskutieren. Beraten ist verboten. Aber Tipps und persönliche Meinungen können ausgetauscht werden, geltendes Recht dazu genannt.

Nö. Ich will mir jetzt keinen Kopf machen wo genau es steht, dass in solchen Fällen nur einmalig gezahlt wird. Mein Kopf zockt zwischen geltendem Recht und verbindlichem Urteil.

ein Bekannter zahlt als Junggeselle in seiner 1 Zimmer Wohnung ganz normal GEZ Gebühren

Nein. Er zahlt seit 1.1.2013 den Rundfunkbeitrag. Die GEZ gibt es längst nicht mehr.

und hat jetzt noch eine zweite Aufforderung zum doppelt zahlen gekriegt (hat nebenbei ein Kleingewerbe bei der selben 1 Zimmer Adresse angemeldet)!

Korrekt. Die Haushaltsabgabe deckt das Gewerbe nicht mit ab.

Frage woher haben die den Namen vom Kleingewerbe

Logischerweise von der Gewerbeanmeldung, die abgegeben wurde. Die DSGVO greift hier schon deswegen nicht, weil die Datenweitergabe explizit zulässig ist aufgrund hoheitlicher Bestimmungen.

kevin1905  21.06.2018, 14:28
Die Haushaltsabgabe deckt das Gewerbe nicht mit ab.

Doch, wenn in der gleichen räumlichen Einheit aka Wohnung untergebracht schon.

pad123728 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 14:13

der arme Deutsche wird ständig zur Zwangskasse gebeten! Kein Wunder dass die Durchschnittsgehälter bei der GEZ z.Z. bei 9000,-€/Monat liegen und die sich über die Datenschutzverordnung kaputt lachen..

Die zweite Forderung ist zurückzuweisen via Einspruch.

Die Gewerbe- und Privatadresse sind identisch, also dient der Beitrag für die Wohnung auch gleich für die Gewerbeeinheit (§ 5 Abs. 5, Nr. 3 RBStV).

DSGVO sieht Ausnahmen vor, u.a. für den Rundfunkbeitrag.

Wenn das Kleingewerbe in der Wohnung ausgeübt wird, ist dieses beitragsfrei, wenn bereits für die Wohnung bezahlt wird. Dass Wohnung und Gewerbe innerhalb ein und derselben Wohnung sind, weiß der Beitragsservice nicht. Auch hinter derselben Adresse können sich grundsätzlich verschiedene Raumeinheiten befinden. Wenn sich alles in der einen Wohnung befindet, muss der Bekannte dies dem Beitragsservice mitteilen und seine private Beitragsnummer angeben. Allerdings muss für ein Auto, das der Bekannte auch für das Gewerbe nutzt, auch ein Drittel Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Die Anschrift stammt von der Gewerbeanmeldung. Die entsprechende Datenweitergabe an den Beitragsservice ist ausdrücklich gesetzlich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erlaubt.

Die DSGVO gilt für Daten von Verbrauchern. Was hat das mit einem Gewerbe zu tun?