Kann man die Kosten für die Ausnüchterungszelle ohne Rechnung begleichen?
Hallo,
ich habe mal eine wichtige Frage und hoffe, dass mit vlt. je,mand helfen kann. Mein Freund verbrachte am Samstag die Nacht (etwa 3-8:30) in einer Ausnüchterungszelle. Dass Kosten anfallen ist natürlich klar.
Jetzt hat er allerdings etwas Angst, dass eine Rechnung nach Hause kommt und die Eltern sehen, dass es Post der Polizei ist. Er ist zwar schon 23, die Eltern finden sowas aber absolut garnicht spaßig.
Weiß irgendjemand von euch, ob es möglich ist, die Rechnung ohne Post zu begleichen? Also nochmal zur Polizeiwache gehen, Kosten erfragen und vor Ort bezahlen?
Kann jmd die Kosten vlt etwas einschätzen? Es wurde ein Platzverweiß ausgesprochen, der wurde nicht eingehalten, da er über den Platz zum Bus musste. Da er sehr sehr grob behandelt wurde obwohl er nichts gemahct hat rief er nochmals die Polizei und hat sich dan nbei denen ber die anderen beschwert(sehr sinnlose Aktion^^) Darauf hin kam er halt in die Ausnüchterungszelle. Kein Arzt, Kein Essen, Saubergemahct musste auch nicht werden.
Vielen Vielen Dank schonmal.
6 Antworten
Die Höhe der Rechnung kommt auf das Bundesland an, wo das war. Er soll sich mal auf ca. 100 Euro einstellen (inkl. Transport mit dem Auto). Die Rechnung wird von der Verwaltung der Polizei kommen, also eine sofortige Barzahlung ist in der Regel nicht möglich.
Gehe doch zur Polizeistelle, wo dein Freund war. Zusammen.
Nein, es ist nicht klar, dass da überhaupt eine Rechnung kommt. Es ist zwar in den meisten Ländern (oder allen? da bin ich mir nicht sicher) möglich, solche Kosten auf die Verursacher umzulegen, durchaus aber nicht in jedem Land und nicht in jedem Fall wird es auch getan. In Niedersachsen ist es bei Gewahrsamnahmen (darum handelte es sich) im Rahmen von Demonstrationen üblich, im üblichen Alltagsgeschäft kommt es vor, ist aber nicht die Regel. In Thüringen habe ich noch nie davon gehört, dass sowas gemacht wurde, nach Aussage des Chefs einer Polizeiinspektion würde er so etwas höchstens dann in Erwägung ziehen (!), wenn der Verursacher ganz offensichtlich sehr wohlhabend ist. Nichtsdestotrotz wäre der schnellste Weg direkt zur entsprechenden Polizeidienststelle. Die sollten wissen, ob da überhaupt was geschieht.
Ohne Rechnung sicher nicht. Aber ob sie versendet wird liegt an DIR in dem du sie vor Ort abfängst und vor Ort bezahlst.
Ok sehr gut. Vielen Dank :)
Also wenn er mit dem Zimmer nicht zufrieden gewesen ist, dann sollte er es reklamieren. Insbesondere die Sauberkeit war da sicher der Hauptgrund wirklich unzufrieden und angeeckelt zu sein.
Vermutlich darf der Preis nicht nach dem Tagespreis abgerechnet werden, da es nur 5 Stunden waren und es eine vorher kurzfistig beendete Belegung gab. Alsi doppelt kassieren das is wohl nicht.
Das riecht alles nach einen langwirigem Schriftwechsel, weil den Polizisten so ein Zusammenhang ziemlich fremd ist, bzw egal.
Dein freund solte seine Eltern bitten ihn dabei zu unterstützen.