Vertragsstrafe Rewe?
Also ich bin 13 und wurde vom kaufhausdetektiv erwischt und er hat gesagt ich bekomme 100 euro Vertragsstrafe per rechnung (gab keine Polizei). Das ist alles schon ca. 2 Wochen her und ich habe immernoch keine Post bekommen kann es sein das ich keine Rechnung bekomme?
6 Antworten
Eine sogenannte "Fangprämie" wird sich ob Deines Alters ( nicht strafmündig / ohne Einkommen ) kaum beitreiben lassen.
Außerdem würde dieses Schreiben auch Deinen Eltern ( wenn überhaupt ), als Erziehungsberechtigten, zugehen - heißt nicht, dass diese zur Zahlung dieser Rechnung verpflichtet wären.
Mich würde überhaupt einmal interessieren, was Du gestohlen hast, bzw. der Warenwert dessen. Das ist nämlich auch nicht unwichtig.
Und DIE ist gegen u18 nicht zulässig
Hast du eine Quelle? Ich hatte einen ähnlichen Gedankengang analog zum erhöhten Beförderungsentgelt.
Ich ich habe sogar erhebliche rechtliche Zweifel ob du als 13 jährige überhaupt die 100 €Strafe bezahlen musst und würde mich daher nicht wundern wenn niemals eine Rechnung kommt.
Zuerst mal: Das, was hier Vertragsstrafe genannt wurde, ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne.
Und eine "Vertragsstrafe" ist es AUCH nicht! Eine Vertragsstrafe ist eine Strafe, die jemand bezahlen muss, wenn er eine vertragliche zugesicherte Leistung nicht wie ereinbart erbringt.
Das trifft hier nicht zu.
Diese "Fangprämie" ist vielmehr eine Bearbeitungsgebühr. Also eine Entschädigung für den Aufwand, der dem Kaufhaus entstanden ist (Anteiliger Lohn des Dedektivs, Papierkram, usw)
Der Vertrag ist aber nichtg (nicht zu stande gekommen), da man unter 18 keine Verträge abschließen kann, die zum Nachteil des Minderjährigen sind.
Du bist also nicht verpflichtet, das zu bezahlen, das wird auch das Kaufhaus wissen. Vermutlich wollte man dir nur Angst machen.
WICHTIG: Dieser Vertrag über die Aufwandsentschädigung (Fangrprämie), oder hier fälschlicherweise "Vertragsstrafe" ist NICHT auf deine Eltern übertragbar.
FALLS etwas kommen sollte, müssen deine Eltern gegen der Rechnung mit obigen Argumenten widersprechen. NIEMALS einfach ignorieren!
Nicht ganz richtig. Für die Fangprämie ist kein Vertrag Voraussetzung. Eine Fangprämie ist auch für Minderjährige zulässig. Auch wenn sie noch nicht voll geschäftsfähig sind, sie sind deliktfähig. Daher können auch sie zur Kasse gebeten werden. Allerdings darf deren Fangprämie nicht die Höhe der Erwachsenenfangprämie haben, d.h. sie muss gemindert werden.
Sollte der Minderjährige noch kein eigenes Geld haben; wenn der Gläubiger eine titulierte Forderung hat, kann er sie 30 Jahre vollstrecken lassen. Irgendwann kommt der damals Minderjährige zu Geld, das der Gerichtsvollzieher dann pfändet. Dass es dadurch nicht billiger wird, dürfte jedem klar sein.
Nichts ist unmöglich....hat er Deine Adresse denn aufgenommen? Strafe bekämen Deine Eltern!
Da bin ich mal auf die rechtliche Begründung gespannt mit welcher du den Eltern diese Vertragsstrafe in Höhe von 100 € aufs Auge drücken möchtest.
Strafe bekämen Deine Eltern!
Wieso? Haben die Eltern geklaut?
Laut der Frage nicht, ergo müsste die Vertragsstrafe so sie denn statthaft wäre vom Fragesteller bezahlt werden.
Danke für die Antworten mittlerweile glaub ich wirklich die wollten mir nur angst machen zur info es ging um ein 60 Cent kaugummi ^^
Das ist zwar so richtig, hat aber mit Strafmüdnigkeit / Einkommen Nichts zu tun, da die Fangprämie keine Strafe ist, sondern eine zivilrechtliche Forderung. Und DIE ist gegen u18 nicht zulässig