wer übernimmt die Kosten für die Wohnungsöffnung durch Polizei usw. ?

6 Antworten

Ich denke, dass die Polizei die Kosten übernehmen wird. Es gab eine Gefahrensituation, die sie lösen mussten, nach Lageeinschätzung beschädigten sie die Türe.

Ob die Sprechstundenhilfe die Lage schlecht eingeschätzt hat und dadurch haftet ist ausgeschlossen. Auch die Schwester dürfte nicht haften.

An Stelle der Schwester würde ich den Vermieter bitten, die Rechnung an die Polizei zu senden bzw. die ihr zugegangene Rechnung an die Polizei weiter zu leiten. Desweiteren sollte sie unabhängig von der Haftungsfrage Widerspruch gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung einlegen. 

Der richtige Weg der Polizei wäre, dass sie erstmal bezahlen undvdann die Kosten beim Kostenschuldner (soweit überhaupt vorhanden) geltend machen. 

Wer auch immer zahlen muss: Deine Schwester hat den Schaden nicht verursacht, Deine Schwester muss ihn folglich auch nicht bezahlen!

Nach meiner Meinung muss der Steuerzahler für den Schaden aufkommen.

Vlt. irgendeine Versicherung? Müsste natürlich erstmal raus kommen wer "Schuld" ist...

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 10:58

Das ist es ja, sie sagte Ihr lediglich das sie nicht happy ist mit der op und alles momentan zu viel für sie ist... denke jeder hat mal das Gefühl und sie hat sich halt ihr anvertraut , sie wusste ja nicht das die so (sorry) bescheuert ist und die Polizei ruft !

Busverpasser  29.11.2016, 11:11
@siilvii

Und wenn jeder der mal sagt "heute könnt ich mich erschießen" das auch tun würde...ich sage mal so..die Straßen wären leeer... :-D Also keine Ahnung, da hier keiner eine wirkliche Ahnung zu haben scheint, musst du wohl jemand fragen der sich auskennt. Die Polizei wäre die erste Anlaufstelle ... sie hat schließlich die Tür zerstört... ;-) Haben die sich schon dazu geäußert?

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 11:27
@Busverpasser

Zum damaligen Zeitpunkt haben die Polizisten gesagt, dass kläre Ma schon und nun lässt sich der Kollege immer verleugnen oder nie erreichbar....

Also bei einer Hausöffnung durch die Polizei ist es so, dass es sich hierbei um eine Situation von "Gefahr in Vollzug" handelt. Der Staat, also der Arbeitgeber der Polizei, übernimmt somit die Kosten dafür 

DorMuggs  01.12.2016, 13:22

Sry, die automatische Rechtschreibung war mal wieder am Werk..es heißt "Gefahr im Verzug" 

Die Kosten muss natürlich der Verursacher (in dem oben geschilderten Fall also Deine Schwester durch mißverständliche Äußerungen ) übernehmen.

Ich wüsste nicht, wen Du im Auge hast - der Arzthelferin kannst Du aber doch auf keinen Fall einen Vorwurf machen!?

Busverpasser  29.11.2016, 10:45

Ganz schwieriges Ding. Glaub das könnte ein Jurist kaum aus dem Stehgreif sagen.

Aber wir kennen ja die Hintergründe nicht. Wie sich die Schwester tatsächlich geäußert hat...

...aber da gleich Suizid zu vermuten? Und reit das für "Gefahr im Vollzug" seitens der Polizei...

furbo  29.11.2016, 11:44
@Busverpasser

Ganz schwieriges Ding. Glaub das könnte ein Jurist kaum aus dem Stehgreif sagen.

Ganz einfaches Ding. Kann jeder Verwaltungsrechtler aus dem Stegreif beantworten. 

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 10:40

Ja aber das ist doch Irrsinn oder nicht, bloß auf Grundlage dessen, das die Arzthelferin ein blödes Gefühl hat muss meine Schwester 900€ zahlen.

+ die Polizei sagte danach, dass krieg Ma schon geklärt mit den Kosten und nun sagen die auch, das sie es zu zahlen hat 

Throner  29.11.2016, 10:43
@siilvii

Wäre es Dir lieber gewesen, es hätte sich niemand um "das Gerede" Deiner Schwester gekümmert und diese hätte (Gott behüte) sich was angetan?

Es ist nur Geld!

Busverpasser  29.11.2016, 10:52
@Throner

Die eigene Wohnung ist nun mal unverletzbar per Gesetzt. Klar verstehe ich deine Aussage, aber man kann eben auch nicht bei jedem Verdacht in irgendwelche Wohnugnen eindringen. Ich kann auch morgen beim Duschen umfallen, mit dem Kopf aufschlagen und verbluten. Deshalb will ich trotzdem nicht, dass mein Nachbar z.B. das Recht hätte die Tür einzutreten wenn er nen dumpfen Schlag hört, weil mir ja was passiert sein könnte... ;-)

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 11:00
@Throner

Sie hätte sich definitiv nix angetan !

Jeder hat mal schlechte Tage, aber hier immer die Polizei zu verständigen aufgrund eines Gefühl ? + meine Schwester die das Geld nicht hat, soll dafür zahlen ???

Busverpasser  29.11.2016, 11:13
@siilvii

Hat deine Schwester vlt. eine Hausratversicherung? Vlt. kann auch die einfach zahlen, ohne dass nun nach dem "Schuldigen" für die Misere gesucht werden muss... ;-)

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 11:31
@Busverpasser

Ja hat sie aber die haben auch schon abgelehnt und die Rechtsschutz auch

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 11:36
@Throner

Ja Geld was sie nicht hat und sowas zieht einen noch mehr runter. 

Damit ist niemandem geholfen 

Außerdem hab ich ein ganz enges Verhältnis mit ihr, sie hätte sich nie was angetan ...

Das ist doch voll unlogisch, ich könnte zum Beispiel jeden x-beliebigen Person unter falschem Vorwand (aus Spaß oder Hass) die Polizei in die Wohnung schicken und derjenige muss für meine Dummheit zahlen ???? 

furbo  29.11.2016, 11:43
@siilvii

Ob sie es zahlen muss, muss erstmal geklärt werden.

Tatsache ist, dass die Polizei die Sache einer dritten Person beschädigt hat. Somit haftet nun zuerst die Polizei für die Schadenbeseitigung. Sie kann allerdings die Kosten per Leistungsbescheid beim Kostenschuldner geltend machen. 

Eine direkte Abwicklung zwischen Mieter und Vermieter ist ausgeschlossen, da dadurch der Rechtsschutz gegen das Verwaltungshandeln ausgehebelt wird. 

Dejne Schwester soll sich weigern zu zahlen, der Vermieter soll die Kostenrechnung der Polizei senden. 

siilvii 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 11:53
@furbo

Okay und wenn der Vermieter dies nicht macht?  Kann sie die Rechnung an die Polizei weiterleiten, dass Sie die Kosten übernehmen oder wie soll sie es verfassen?

Vielen Dank schon mal an alle für die Tipps !!!

furbo  29.11.2016, 17:12
@siilvii

Wenn der Vermieter das nicht macht?


Sorry, aber wer hat die Türe kaputt gemacht? Doch nicht die Mieterin. Verursacher ist die Polizei und die zahlt erstmal, sie kann aber die Kosten beim Störer geltend machen. 

Angenommen, deine Schwester zahlt, legt aber gleichzeitig Widerspruch gegen die Wohnungsdurchsuchung ein und es wird festgestellt, dass der VA rechtswidrig war. Dann müsste sie erstmal die Kosten von der Polizei zurückfordern. 

Nein. Sie soll dem Vermieter sagen, dass sie die Türe nicht beschädigt hat sondern die Polizei und deshalb hat er die Rechnung an die Polizei zu richten.