Kann man die Betriebskosten runterstufen lassen wenn eine Person auszieht?

10 Antworten

Kann man die Betriebskosten runterstufen lassen wenn eine Person auszieht?

Spätestens dann wenn die nächste Abrechnung erfolgt und sich daraus ein Guthaben ergibt soll der Vermieter die Vorauszahlungen um 1/12 des Guthaben herabsetzen, macht er das nicht, darf das ,nach vorheriger Ankündigung, der Mieter.

Die Posten, die nach Zahl der Personen abgerechnet werden sollten natürlich auch geändert werden.

MfG

Johnny

Wo du noch sparen könntest, wäre der Strom. Während zwei Personen rund 2500 kWh verbrauchen, sind es bei einer Person nur 1500 kWh. Da kannst du den Anbieter bitten, etwas mit den Monatsbeiträgen runterzugehen.

kann man ja mal beim Vermieter nachfragen oder auf die nächste Abrechnung warten. Alle Verbräuche, die pro Person abgerechnet werden, könnten gesenkt werden und ggf. Wasser...

Eine Anpassung der Vorauszahlungen kann sowohl vom Mieter als auch Vermieter erfolgen. Das allerdings erst ab übernächstem Monat nach Zustellung der aktuellen Abrechnung. Sollte eine Position nach Personenschlüssel umgelegt werden, gilt das auch für diese. In der Abrechnung muss das natürlich zeitlich berücksichtigt werden, wenn eine Person ausscheidet.

Die Betriebskosten sinken nicht wenn einer auszieht. Die Müllabfuhr kommt genauso oft wie vorher, Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege bleibt auch gleich, wie alles andere auch. Nur die persönlichen Nebenkosten können geringer ausfallen, die werden aber auch persönlich und gesondert abgerechnet.