Hauseigentümer zahlt Betriebskosten nicht zurück

5 Antworten

Als Erstes den Vermieter in Verzug setzen. Schreib gleich heute noch den Brief. Mit dem In-den-Verzug-setzen stehen dir nämlich höhere Zinsen zu, als du derzeit auf einem Kautionskonto bekommen kannst. Klar kannst du anrufen, aber vor Gericht musst du beweisen, deswegen wäre der Brief auch als Einschreiben zu senden.

Mit dem Brief setzt du eine letzte Frist zur Bezahlung und kündigst gleichzeitig an, dass du bei Nichtzahlung die gerichtliche Beitreibung vornehmen wirst.

Ich mache grade das gleiche Spiel, weil mein Vermieter mir seit Jahren keine Nebenkostenabrechnung geschickt hat und auch meine Kaution nicht herausrücken will. Jetzt wird per Rechtsanwalt Klage eingereicht. Der Vermieter wird 100 % verlieren und hat dann nochmal Kosten von ca 300 €.

Warum Vermieter da so stur sind, verstehe ich nicht.

albatros  17.05.2015, 01:10

Im fortbestehenden Mietverhältnis darf hier das Guthaben mit der Miete im Folgemonat aufgerechnet werden. Das war's dann. Es braucht da keines Rechtsstreites. Völlig unnötig. 

Wenn die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen laut deinem Mietvertrag nicht ausgeschlossen sind, kannst du jetzt dein Guthaben laut Betriebskostenabrechnung mit der nächsten Miete verrechnen - d.h. von der nächsten Miete abziehen. Schau also in deinen Mietvertrag, ob da ausgeschlossen ist. Bist du dir nicht sicher, dann schreib hier mal den genauen Text rein. In Formularmeitverträgen ist das oft als Passage enthalten. Das ist dann keine Mietminderung sondern eben eine Aufrechnung gegenseitiger Forderungen.

Wenn das also möglich ist und du aufrechnest, dann schreibe das bei der nächsten Mietzahlung in den Zahlungsgrund mit rein z.B. Miete für Juni abzüglich des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung 2014 vom xx.xx.xx.

Wenn die Aufrechnung ausgeschlossen ist, dann kannst du bei Gericht einen Mahnbescheid erwirken. Das kann man auch online machen, einfach mal nach der Seite googeln.

albatros  17.05.2015, 01:11

Wenn die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen laut deinem Mietvertrag nicht ausgeschlossen sind

Das wäre unwirksam.

... vielleicht ist er so genau und sagt sich richtigerweise: Betriebskosten habe ich nicht zurückzubezahlen. Zudem darf doch eine Mieter so eine Gutschrift mit seiner Miete verrechnen und warum wird das nicht gemacht? ... und wenn das ausgeschlossen sein sollte, was ich nicht glaube, kann ja der Vermieter tätig werden.

Mahnbescheid erlassen.

der Hauseigentümer zahlt meine Betriebskosten nicht zurück. Hatte im Dezember das schreiben bekommen, dass ich ca. 217 EURO zurück bekommen soll, bis zum 19. Januar hätte es überwiesen sein müssen. Bis heute ist nichts angekommen.

Du hast also eine NK-Abrechnung erhalten die ein Guthaben ausweist?

Habe drei Briefe geschrieben und die letzte am 27.04.2015 mit einer Zahlungsfrist bis 12.05.2015. Es erfolgt keine Reaktion von denen. Überlege dort am Montag anzurufen.

Verzögert der Vermieter die Auszahlung des Erstattungsguthabens, kommt er spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug (§ 286 III 1 BGB) (Schmid, ZMR 2000,663). Einer förmlichen Mahnung bedarf es dazu nicht. Das Gesetz begründet den Verzug automatisch nach Ablauf von 30 Tagen (Werktage, Sonn- und Feiertage zählen gleichermaßen).

Weiteres unter:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-guthaben/

Was soll ich denn sonst machen?

Kuerze Frist (5 Tage, genaues Datum) mit dem Hinweis das anschließend der Rechtsweg eingleitet wird.

Das ist dann z.B. Manbescheid ( kann man online machen) oder zum Anwalt.

Es erfolgt keine Reaktion von denen. Überlege dort am Montag anzurufen

Immer nur schriftlich per Einwurfeinschreiben kommunizieren.

MfG

Johnny

albatros  17.05.2015, 01:13

Johnny, hier braucht es keines sog. Rechtsweges. Einfach im Folgemonat von der Miete abziehen. Info dazu an den Vermieter. Fertig.