Kann man das Finanzamt wegen persönlichen privaten Befangenheit wechseln?

6 Antworten

Wenn du bezahlt hast OHNE die Steuernummr anzugeben bist du selbst schuld das dir das Konto nach der Mahnung gesperrt wurde. Selbst wenn du 10.000x die Überweisung dorthin faxt MUSS der Betrag MIT der dir zugewiesenen STEUERNUMMER überwiesen werden. Das System erlaubt es nicht anders. Es erkennt nicht mal das Geld angekommen ist. Mit etwas Glück sieht ein aufmerksamer Beamter das UNBEKANNTES Geld auf dem Konto gelandet ist und veranlasst eine Rückbuchung. Und nur für dich wird das zuständige Finanzamt nicht die gesamte Software umkrempeln.

Was du hättest machen müssen wäre eine Rückbuchung der Bank verlangen und den Betrag NOCHMAL mit STEUERNUMMER zu überweisen. Die Mahnungen danach hättest du dann ignorieren können und die Kontosperrung wäre auch nicht passiert.

Das zuständige Finanzamt kann man nicht einfach wechseln - es ist immer das entsprechende Amt mit Bezug auf den aktuellen Wohnort des Steuerzahlers zuständig.
So, wie sich das für mich anhört, macht der Sachbearbeiter seinen Job recht gründlich.

Betrachte es mal von der anderen Seite:

Hättest Du einen "Kunden", der permanent seine Rechnungen zu spät zahlt und den man durch Mahnungen an Zahlungen erinnern müsste, würdest Du zukünftig sicher auch verstärkt darauf achten, dass Zahlungen pünktlich eingehen, oder?

Die Aussage "Sie werden es noch lernen" halte ich allerdings für ziemlich frech.

Vielleicht lässt sich intern der Sachbearbeiter wechseln. Du könntest das schriftlich anfragen, mit dem Hinweis, dass Du mit der Vorgehensweise des momentan zuständigen Sachbearbeiters nicht zufrieden bist.

Zukünftiger Ärger lässt sich wohl nur vermeiden, wenn Du Deine Steuerschulden rechtzeitig zahlst.

hm..., ich erkenne am Beispiel noch nicht wirklich wo das Fehlverhalten liegen soll...Du sagst ja selbst, dass Du schon mehrfach die Steuern zu spät gezahlt hast und ganz offensichtlich bist du, wenn Du dann doch zahlst recht schlampig (ohne Steuernummer), ...du solltest demnächst also pünktlich und mit korrekt ausgefüllten Papieren zahlen. Wenn Du das nicht lernst, wirst Du immer Ärger haben, darauf hat Dich der Sachbearbeiter hingewiesen.

Der Staat ist sehr konsequent wenn es um Steuerschulden geht. Falls es doch ein persönlichen Grund von Seiten des Sachbearbeiters gibt ist Dein Weg die Dinstaufsichtsbeschwerde:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde


so einem finanzbeamten ist es vollkommen egal wer du bist. du bist für ihn nichts wieter als eine steuernummer. wenn du aber zahlungen leistest, die nicht zugeordnet werden können, bist du das mahnverfahren selber schuld.  du bist ja schliesslich nicht alleiniger kunde deines finanzamtes. sollte dich der sachbearbeiter aber richtig ärgern, beschwer dich bei seinem sachgebietsleiter.

Das wäre schön, ist aber leider nicht vogesehen. Deinem örtlich zuständigen FA kannst Du nur durch Umzug in einen anderen FA-Bezirk entgehen.

Allerdings hat man natürlich die Möglichkeit, sich über alles zu beschweren und Widersprüche en masse einzulegen. Eine Rechtsmittelbelehrung steht auf jedem amtlichen Schrieb.