Kann wegen angeblicher Steuerschulden kein Auto anmelden

5 Antworten

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naja schaue dir mal die Unterlagen dort an.

Zu den Steuerschulden aus dem Kalenderjahr 1999 und früher, mache die Leute mal auf die 5-jährige Verjährungsfrist aufmerksam. Zu den Säumniszuschägen, wenn überhaupt sei bemerkt, gibt es die Möglichkeit der Niederschlagung.

So wie du es hier schilderst, ist das ganze Budenzauber und vom Finanzamt überhaupt nicht mehr durchsetzbar.

emukah 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 23:27

Vielen Dank für die Ratschläge. Jetzt bin ich schon etwas besser informiert. Ich kam mir bei diesem Telefongespräch richtig blöd vor, man erzählte mir was von null Verjährung, und das steht hier auf dem Bildschirm, ... ich denke mir, was für ein Müll, kann aber gar nicht richtig dagegen argumentieren, ... jetzt fühle ich mich auf jeden Fall besser gewappnet.

helmutgerke  12.08.2012, 21:12
@emukah

ich bedanke mich emukah für den "Stern"

Meandor  09.08.2012, 08:48

Meinst Du?

Um die Verjährungsfrist zu unterbrechen, reicht es, wenn das Finanzamt die Beträge geltend macht, zum Beispiel durch eine Mahnung. Diese Mahnung muss lediglich das Finanzamt verlassen. Sie muss nicht ein Mal ankommen.

Mich wundert es, dass sich ein Finanzamt bei Kfz Steuerrückständen die Verjährung zu unterbrechen. Normal läuft das unter Peanuts und fertig.

helmutgerke  09.08.2012, 09:17
@Meandor

zu einer Unterbrechung der Verjährung führen:

  • eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs
  • Gewährung von Zahlungsaufschub
  • Stundung
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Aussetzung der Verpflichtung der Abgabenentrichtung
  • Entrichtung einer Sicherheitsleistung
  • Vollstreckungsaufschub
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Anmeldung der Forderungen in einem Insolvenzverfahren
  • Maßnahmen zur Wohn- oder Aufenthaltsermittlung
Meandor  09.08.2012, 20:32
@helmutgerke

Und wenn man dann noch was, dass das Finanzamt jeder Jahr im Herbst eine Liste mit den verjährungsbedrohten Fällen bekommt, dann kann man daraus schlußfolgern, dass die fleissig "schriftliche Geltendmachungen des Anspruchs" schreiben.

Wobei man Kfz Steuer dann aber eigentlich verjähren lässt, weil die Beträge den Aufwand nicht wert sind.

Gemäß AO § 228 unterliegen "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ... einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

§ 229 Beginn der Verjährung (1) Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist."

Verweise auf die beiden Paragrafen, falls den Kollegen beim FA ihre eigene Rechtsgrundlage nicht (mehr) bekannt sein sollte.

emukah 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 23:18

Vielen Dank für dir Antwort. Jetzt kann ich mit ein paar Argumenten in der Tasche beim Finanzamt auflaufen.

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!

Meandor  09.08.2012, 08:43

Anwälte futtert das Finanzamt zum Frühstück, denn die haben von steuerlichem Verfahrensrecht in der Reglung Null Ahnung.

laß dir die unterlagen zeigen

Meandor  09.08.2012, 08:43

Im steuerlichen Verfahrensrecht gibt es kein Recht auf Akteneinsicht.

KfZ Steuer nach 13 Jahren? lach

Naja, Du hast jetzt 2 Möglichkeiten. Bezahle diese irrwitzige Forderung,oder informiere Dich richtig und geh mit aller Kraft dagegen an!

Nebenbei solltest Du zu dem Thema mal ein nettes Filmchen anschauen, selbst etwas weiter recherchieren und Dir dann Deine eigene Meinung zum Thema Steuerrecht in der BRD bilden! Das Netz ist VOLL mit Informationen darüber. Lesen musst Du allerdings selbst!

http://www.youtube.com/watch?v=m5bc3TfCeOM

emukah 
Beitragsersteller
 09.08.2012, 23:16

Ja, natürlich werde ich dagegen angehen. Ich will ja nicht die Kuh sein, die man melkt, weil man gegen die Großen nicht ankommt.

sonnig0815  10.08.2012, 14:23
@emukah

Genau!

Was den Kommentar von Linuxmaverick angeht kann ich nur sagen: Wer zuletzt lacht, hat den Witz nicht kapiert! (oder den Film nicht verstanden....?) --schnell PL informieren und die bösen BRD Feinde "beanstanden" lassen... :-)))

linuxmaverick  10.08.2012, 14:52
@sonnig0815

ich zeige lediglich möglichkeiten auf, ansonsten hat jeder meine herzlichste zustimmung steuern nicht zu bezahlen ( das mach ich nämlich auch nicht gern)

sonnig0815  13.08.2012, 07:53
@PatrickLassan

ach Patrick--- Du weisst genausogut wie ich, dass ich das was dort geschrieben steht kenne. Aber derjenige der hier nichts versteht bist DU!

Lass gut sein, wir drehen uns im Kreis und jeder der Dich hier kennt, weiss wie Du hinter systemkritischen Beiträgen herhechelst und versuchst alles sofort ins lächerliche zu ziehen... glaub an Deine Gesetze der BRD und freu Dich darüber.

PatrickLassan  27.08.2012, 14:45
@sonnig0815

Du weisst genausogut wie ich, dass ich das was dort geschrieben steht kenne

Sehr zweifelhaft.

jeder der Dich hier kennt, weiss wie Du hinter systemkritischen Beiträgen herhechelst und versuchst alles sofort ins lächerliche zu ziehen.

Irgendjemand muss sich ja mal um den Unfug kümmern, den Du hier absonderst, sonst hält das jemand versehentlich noch für wahr. Und was das lächerliche angeht: Du schaffst es auch ohne mich, dich lächerlich zu machen.

Und außerdem: Ich habe nicht das geringste gegen Sytemkritik, ich habe nur etwas gegen Leute, dier permanent Unfug von sich geben.

sonnig0815  25.09.2012, 11:38
@PatrickLassan

Irgendjemand muss sich ja mal um den Unfug kümmern, den Du hier absonderst, sonst hält das jemand versehentlich noch für wahr. Und was das lächerliche angeht: Du schaffst es auch ohne mich, dich lächerlich zu machen.

Und außerdem: Ich habe nicht das geringste gegen Sytemkritik, ich habe nur etwas gegen Leute, dier permanent Unfug von sich geben.>

Besser hättest Du Dich nicht beschreiben können: Ich hab Dir schon 100x gesagt, dass dieses Stalking von Dir genau die gegenteilige Wirkung erzielt. Und es gibt Menschen die so ignorant sind wie Du (die werden DIR glauben) und solche die nicht mehr alles glauben was Ihnen die Glotze oder unsere Politiker erzählen (diese glauben mir!)

WO IST DEIN PROBLEM? Ich hab es nicht nötig deine Systemgläubigen vorgegebenen Antworten zu kommentieren.... DU MEINE SCHON! Würde mich nur interessieren wieviel Du im Monat dazuverdienst? Reicht das Gehalt im "Amt" nicht aus? :-) Das haben im Übrigen schon einige hier vermutet....

linuxmaverick  09.08.2012, 21:02

Man kann einen gerichtlich bestätigten Titel 30 Jahre lang vollstrecken.