Aktienverkauf Abgeltungssteuer sofort fällig wenn Freibetrag?
Wenn man Aktien mit Gewinn verkauft, wird dann die Abgeltungssteuer sofort abgezogen wenn man den Freibetrag nicht überschreitet?
Und wie ist es wenn man mehrere Aktien verkauft, einige mit Gewinn, andere mit Verlust. Muss ich das dann am Ende des Jahres meinem Steuerberater übergeben und der bearbeitet das dann?
4 Antworten
Hallo,
wenn du deine Aktien bei einem deutschen Broker liegen hast, kümmert sich dieser automatisch um die korrekte Zahlung fälliger Kapitalertrag,- Kirchen,- und Abgeltungssteuer, sowie die korrekte Zahlung des Solis.
Man spricht dabei von einer sog. Quellensteuer, also einer Steuer, die direkt an der Quelle des Entstehens zu entrichten ist (in diesem Falle der Bank, die das Entrichten automatisch vornimmt).
Wenn du einige Aktien im Plus und andere im Minus verkaufst, wird der Gewinn / der Verlust gegeneinander aufgerechnet. Die Verlustsumme kommt in den sogenannten Verlusttopf und wird von den Gewinnen, die auf den Steuerfreibetrag gerechnet werden, abgezogen.
Steuerberater sind demnach nicht notwendig.
Ich hoffe, dass ich Licht ins Dunkle bringen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn man Aktien mit Gewinn verkauft, wird dann die Abgeltungssteuer
sofort abgezogen wenn man den Freibetrag nicht überschreitet?
Wenn man Aktien mit Gewinn verkauft, wird dann die Abgeltungssteuer
sofort abgezogen wenn man den Freibetrag nicht überschreitet?
Kommt drauf an.
- Deutscher Broker bzw. Bank?
- Kein Freistellungsauftrag erteilt?
Dann wird die Kapitalertragssteuer zzgl. Soli sofort rausgezogen wenn ein Gewinn realisiert wird.
Und wie ist es wenn man mehrere Aktien verkauft, einige mit Gewinn, andere mit Verlust.
Die werden verrechnet, wenn es gleiche Anlageklasse ist (Verlusttöpfe).
Die Abgeltungssteuer wird erst dann von der Bank sofort abgezogen, wenn der (vorher beantragte) Freibetrag ausgeschöpft ist.
Ein Steuerberater ist nicht nötig, denn man erhält für das abgelaufene Jahr von der Bank eine Bescheinigung über die angefallenen Gewinne / Verluste. Diese trägt man einfach in das Steuerformular für Kapitalerträge ein.
Hat man mehrere Banken, addiert man die ausgewiesenen Gewinne / Verluste.
Wenn das bei derselben Bank ist, übernimmst die die Verlustverrechnung.