Kann Lebenspartnerin geld zurückfordern?

5 Antworten

Klar. Es ist immer noch IHR Geld, dass verwendet wurde.

Muhtant  23.03.2022, 12:22

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht deine Einschätzung?

Mooncrash  23.03.2022, 12:24
@Muhtant

Nun, es ist ihr Geld das hier verwendet wurde. Es ist keine Schenkung. Bei ner Trennung hat sie Anrecht auf IHRE Sachen. Also auch auf den Teil der Renovation. Ganz einfach. Der Rest kann dir gerne ein Anwalt rauslesen, welche Artikel alle erfüllt sind.

WhereIsMyBox 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 12:21

Gut, danke

Fordern kann sie viel, aber wenn sie nichts schriftliches hat wird sie nichts bekommen. Der Freund kann das als Geschenk oder Gegenleistung ansehen, dass sie in den Haus mietfrei wohnen durfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WhereIsMyBox 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 12:59

Okay wir werden was schriftliches machen

albatroz1102  23.03.2022, 13:00
@WhereIsMyBox

Dann nenne alle Kosten und die Bedingungen der Rückzahlung. So seid ihr auf der sicheren Seite.

Ja kann sie. Es kommt aber auch drauf an, wie lange die Renovierung her ist. Wenn ihr vor 10 Jahren renoviert hat, dann muss das miteinbezogen werden, dann bekommt sie nicht mehr 100% von dem, was sie investiert hat.

WhereIsMyBox 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 12:23

Alles klar, danke

Selbstverständlich. Ist schließlich ihr eigenes Geld und nicht das von dir/von euch.
Sie hat das recht darauf.

WhereIsMyBox 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 12:22

Super, danke

Klar das darf sie durchaus zurückfordern

WhereIsMyBox 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 12:23

Gut, danke