Hallo Ich habe in meinem Elternhaus über die Jahre ca 90000 Euro investiert. Jetzt kommt meine schwester auf die Idee auch ins Haus zu investieren Was machen?
9 Antworten
Trotz allem kann notariell festgehalten werden, dass bei einer Erbengemeinschaft der Geschwister bei einer im Nachhinein erfolgenden Veräußerung (und damit einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) ein Ausgleich an das jenige Mitglied stattfindet, das den höheren Betrag in die Instandhaltung der Immobilie investiert hat.
Die Immobilie würde ich JETZT und nach der Renovierung begutachten lassen (in Hessen machen das meist die Ortsgerichte).
Ich verstehe deine Frage nicht. Das Haus gehört den Eltern und wenn es keinen Vertrag oder Testament über die Anrechnung von Investitionen gäbe, erbt deine Schwester einen Miteigentumsanteil von einem um etwa 90.000 EUR wertvolleren Haus..
Und selbst wenn deine Eltern es dir vererben und ihre Tochter damit benachteiligen sollten, steht ihr ein Pflichtteil sowie Pflichtteilsergänzung am Hauswert im Zeitpunkt des/r Erbfa(e)ll(s)/e zu.
Im Ergebnis hast du deiner Schwester bereits einen fünfstelligen Betrag geschenkt - hoffentlich ist sie schlauer und regelt ihre Investitionen vorher mit den Eltern. Die bekäme sie dann nämlich zurück.
G imager761
Ist doch schön für die Eltern wenn beide Kinder ihnen das Haus auf Vordermann bringen und das auch noch finanzieren.
Wenn das Haus den Eltern gehört sind Deine Investitionen als Geschenk an die Eltern zu sehen.
Im Erbfall geht es ja zu gleichen Teilen an alle Kinder.
richtig, 45.000 euro die er investiert hat, erbt seine schwester
Wenn du im Teatament deies Großvaters als erbe für das Haus benannt worden bist, ist von einer Vorerbe-Nacherbachaft auszugehen. Dann wäre deine Schwester schlecht beraten, in ein Haus zu investieren, welches dir gehören wird,
Du solltest mit dem Testament deines Großvaters dir eine Beratung holen, um zu wissen, wie das mit dem Erbe wirklich ist.
Deiner Schwester wäre dann abzuraten, zu investieren, wenn du Nacherbe bist.
Meinen Eltern gehört das Haus noch. In dem Testament meiner Großeltern war ich als Erbe eingesetzt nach dem Tod meiner Eltern. Das Testament ist aber nicht mehr Bindend weil meine Großeltern mittlerweile verstorben sind. Meine Eltern haben noch kein Testament gemacht.
Also das musst du zuerst klären. Deine Eltern können nicht das Testament deiner Großeltern ändern! Ich unterstelle mal es geht hier dann um das Haus deiner Großeltern? Wenn du der von deinen Großeltern eingesetzte Erbe bist, lass dich dringend von einem Anwalt beraten, bevor deine Schwester Geld investiert.
Hast du das von einem Anwalt, dass das Testament nicht mehr bindend ist, es ein Vermächtnis http://www.finanztip.de/vermaechtnis//